…185 FinStrG zu ersetzenden Verfahrenskosten werden mit € 50.-festgesetzt. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 1. Dezember 2003, SN 091/2002/00348, hat das Finanzamt Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Berufungswerber (Bw.) einer Finanzordnungswidrigkeit nach …
…betreffend die vorgeworfene Finanzordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit der nicht rechtzeitigen Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung für Juni 2000 eine Einstellung des Verfahrens vorzunehmen, und hat diesbezüglich den Schuldspruch unverändert zu belassen. Sehr wohl aber vermag die Beurteilung des Berufungssenates im Rahmen der Strafausmessung Berücksichtigung finden. In diesem…
…Das Vorliegen einer Finanzordnungswidrigkeit im Sinne des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist daher aufgrund dieser inhaltlich geständigen Berufungsausführung durch den Bw. als erwiesen anzusehen. Einzige Tatbestandsvorsetzung des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist die vorsätzliche Nichtentrichtung der jeweiligen monatlichen Umsatzsteuervorauszahlung bis zum…
…Mai 2009 an die C-GmbH sicherlich gekannt. Eine Bezahlung dieser Umsatzsteuervorauszahlung ist deswegen nicht erfolgt, weil die GmbH von der C-GmbH im Zusammenhang mit der erwähnten Rechnung hängen gelassen wurde und nicht korrekt bezahlt wurde. Es waren daher die entsprechenden liquiden Mittel zum…
…Voranmeldungen eingereicht, noch Vorauszahlungen entrichtet wurden. Erst am 19. Oktober 2007 erfolgte im Zusammenhang mit einer diesbezüglich von der genannten damaligen steuerlichen Vertretung für den Bf. eingebrachten Selbstanzeige (Blatt 1 des Strafaktes) die (elektronische) Einreichung der entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen (ebenso für 07/2007: Überschuss bzw. Gutschrift…
…davon aus, dass die - auf gleiche Weise wie betreffend das Veranlagungsjahr 2001 - vom Beschuldigten angestrebte Verkürzung von Umsatz- und Einkommensteuer in Bezug auf oben dargestellten Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen lediglich eine mitbestrafte Nachtat darstellten und das Fehlverhalten des G lediglich als Finanzordnungswidrigkeit im Sinne des § 51…
…dieses Erkenntnis richten sich die fristgerechten Berufungen des Beschuldigten und der Amtsbeauftragten. Der Beschuldigte wandte sich gegen die Strafhöhe, die Anlastung von Vorsatz im Zusammenhang mit den vorgeworfenen Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sowie gegen den Vorwurf der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs…
…bzw. 42 Tage. Neben der sich im Zusammenhang mit den zur Last gelegten Vergehen geradezu als deliktstypisch zu qualifizierenden und auch nicht durch die vom Bw. ins Treffen geführte lediglich vermeintliche Mitverantwortung der Gesellschafter abgeschwächten festgestellten Schuldkomponente (Nichtentrichtung bzw. Nichtbekanntgabe von Umsatzsteuervorauszahlungen und Nichtabfuhr bzw…
…von S 1,639.440,-- (siehe den Veranlagungsakt des Finanzamt Wels betreffend den Beschuldigten zu StNr. 081/8374). Mit Strafverfügung des Finanzamtes Wels vom 28. August 1997, StrLNr. 124/97, wurde R in diesem Zusammenhang wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG bestraft…
…und dazu ausgeführt, aufgrund der angespannten Situation im Zusammenhang mit der internen Umstrukturierung seines Betriebes und der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit dreier wichtiger Kunden habe er in dem geprüften Zeitraum die Umsatzsteuervoranmeldungen nicht erstellt und die daraus resultierenden Umsatzsteuerzahllasten nicht an das Finanzamt abgeführt. Dies werde jedoch…
…im Arbeitsbogen vermerkte. Ein ergänzendes mündliches Vorbringen, beispielsweise dahingehend, dass für den Beschuldigten eine Selbstanzeige erstattet worden wäre, hat nicht stattgefunden (Zeugenaussage K vom 25. September 2006, Arbeitsbogen zu ABNr. 206085/02). Auch gegenüber Organen der Vollstreckungsstelle der Abgabenbehörde wurde in Zusammenhang mit den Umsatzsteuervorauszahlungen…
…Die Sache mit der Bezahlung der Löhne und der Lohnabgaben funktioniere gut, bei der Gebietskrankenkasse gebe es keine Rückstände. Hier gehe es ja um Menschen, die ihren Lohn haben wollen. Welche Vorsorge er jetzt getroffen habe, um zukünftige Säumigkeiten im Zusammenhang mit den Umsatzsteuervorauszahlungen zu…
…bei den beiden Beschuldigten vor, berücksichtigt man weiters den tatbildimmanenten (im Vergleich zu Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG) nur geringeren Unwertgehalt der nur auf eine vorübergehende Abgabenvermeidung gerichteten Hinterziehungen der Umsatzsteuervorauszahlungen mit einem Abschlag um ein Drittel der diesbezüglichen Strafdrohung, ergibt sich ein erster…
…sich mit der Möglichkeit, dass er durch sein Unterlassen eine entsprechende abgabenrechtliche Pflichtverletzung begeht (und dadurch das Tatbild des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG erfüllt), einfach abgefunden hat. Nicht vorgeworfen wurde dem Beschuldigten, er habe im Zusammenhang mit den strafrelevanten Nichtentrichtungen der spruchgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen…
…am 8. März 2002 einen Rechtsmittelverzicht abgegeben. Von Seite des Amtsbeauftragten jedoch wurde mit Schriftsatz vom 27. Juni 2003 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates Berufung erhoben, wobei die Qualifizierung des strafrelevanten Verhaltens des HS in Zusammenhang mit den verkürzten Umsatzsteuervorauszahlungen lediglich als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49…
…Unabhängigen Finanzsenat geht auch insoweit im Zweifel davon aus, dass die Bw1 am Fälligkeitstag Umsatzsteuervorauszahlung Dezember 2007 bzw. am fünften Tag danach keine Kenntnis vom Vorliegen einer Umsatzsteuerzahllast hatte und ihr aufgrund ihrer Arbeitsüberlastung und der Turbulenzen im Zusammenhang mit dem neuerlichen Wechsel der steuerlichen…
…nicht auf eine Fehlberatung unsererseits berufen. Er wusste genau über UVA`s und Abgabetermine bescheid." Aus diesen zwei Schreiben der Steuerberatungskanzlei j ist daher offenkundig für das Berufungsvorbringen des Beschuldigten im Zusammenhang mit seiner Verantwortung betreffend die i nichts zu gewinnen. Das Schreiben vom 18…
…deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde, auf die sich der Vorsatz des Täters bezieht. Neben der Geldstrafe ist nach Maßgabe des § 15 auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu erkennen. Gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig…
…Bl. 50). Offenkundig wurde also über mehrere Jahre hindurch im Zusammenhang mit der Fa. MM und Mitges. den abgabenrechtlichen Pflichten nicht oder nur teilweise entsprochen. Zu klären ist, wem die diesbezügliche Verantwortung in finanzstrafrechtlicher Hinsicht anzulasten ist. Der Erstsenat stellte in diesem Zusammenhang fest, der…
…können. Hätte er nämlich diese Kosten nicht im Betrieb ausgewiesen (wozu er berechtigt gewesen sei, weil es Ersätze für Kosten waren, die ihm im Zusammenhang mit seiner Arbeit für den Betrieb entstanden seien) hätte die Firma keinen Groschen mehr an Steuer bezahlen müssen. 6. Aber…