…die Festsetzung von Anspruchszinsen 2006 vom 3. Mai 2010 eingebaut. Es werde darin minutiös tabellarisch angegeben, an wie vielen Kalendertagen zu welchem Zinssatz welche Zinsen beansprucht würden. Dabei werde aber vergessen, dass die Zinsen nur von dem ausständigen Kapital berechnet werden dürften, d.h. von…
…Jänner 2007 ergingen Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen. Mit Eingabe vom 25. Februar 2007 (Eingang 28. Februar 2007) wurde ua. gegen die Bescheide betreffend die Festsetzung von Anspruchszinsen Berufung erhoben. Die Berufung wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung direkt der Abgabenbehörde zweiter Instanz vorgelegt. Nach…
…vom 27. Oktober 2005 für das Jahr 2001 ausgewiesene Abgabennachforderung von € 688,06 und die für das Jahr 2002 ausgewiesene Abgabennachforderung in Höhe von € 9.627,52 zugrunde. Die Berufungswerberin bekämpft die Bescheide über die Festsetzung der Anspruchszinsen zusammengefasst mit der Begründung, dass…
…Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Baden Mödling vom 28. Jänner 2008 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und im Wesentlichen ausgeführt, dass es für die Festsetzung von Anspruchszinsen bedeutungslos sei, aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgen würde. Auf ein Verschulden des Abgabepflichtigen komme es…
…2007 ausgewiesene Abgabennachforderung von € 18.033,04 zu Grunde. Der Bw. bekämpft den Bescheid über die Festsetzung der Anspruchszinsen mit dem Begehren, die Anspruchszinsen entsprechend der im Rechtmittelverfahren zu berichtigenden Einkommensteuer für das Jahr 2005 anzupassen. Dazu ist festzuhalten, dass der Anspruchszinsenbescheid an die…
…ausgewiesene Abgabennachforderung von € 47.033,86 zu Grunde. Der Bw. bekämpft den Bescheid über die Festsetzung der Anspruchszinsen mit der Begründung, dass mit einer Stattgabe der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2001 und damit auch mit keiner Abgabenschuld an Anspruchszinsen zu rechnen…
…von € 15.114,56 zu Grunde. Der Bw. bekämpft den Bescheid über die Festsetzung der Anspruchszinsen mit der Begründung, dass wegen der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 mit keiner Abgabenschuld an Anspruchszinsen zu rechnen sei. Dazu ist festzuhalten, dass der Anspruchszinsenbescheid…
…2003 ergingen die Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen für die Jahre 2000 und 2001. Gegen die genannten Bescheide wurde mit Eingabe vom 20. Juni 2003 fristgerecht Berufung erhoben. Inhaltlich wurde die Berufung gegen die Bescheide betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen mit den Einwendungen gegen die…
…Jahr 2004 ausgewiesene Abgabennachforderung in Höhe von € 4.233,79 zugrunde. Der Bf. bekämpft die Bescheide über die Festsetzung der Anspruchszinsen zusammengefasst mit der Begründung, dass der jeweils zugrunde liegende Einkommensteuerbescheid unrichtig sei. Dazu ist festzuhalten, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im Bescheidspruch…
…Abgabennachforderung in Höhe von € 6.326,86 für den Zeitraum von 1. Oktober bis 3. Dezember 2006 bzw. € 483,47 für den Zeitraum 4. Dezember 2006 bis 11. Feber 2007 zugrunde. Der Bf. bekämpft den Bescheid über die Festsetzung der Anspruchszinsen zusammengefasst mit…
…würde sich eine Nachforderung in Höhe von € 4.641,46 ergeben. Dieser Differenzbetrag werde gemäß § 205 BAO verzinst. Mit Schriftsatz vom 1. Oktober 2004 wurde durch den ausgewiesenen Vertreter des Bw. gegen den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen das Rechtsmittel der Berufung eingebracht…
…dass der Zeitpunkt der Einreichung der Steuererklärung für die Festsetzung von Anspruchszinsen irrelevant sei. Der Steuerzahler habe keinen Einfluss auf die Geschwindigkeit der Abarbeitung von Steuererklärungen. Es müsse daher geprüft werden, ob bei der Festsetzung von Anspruchszinsen überhaupt vom Zeitpunkt der Bescheiderlassung ausgegangen werden könne…
…dar. Zum Hinweis auf das am Abgabenkonto aufgrund der Saldozahlung vom 27.9.2002 ausgewiesene Guthaben ist festzustellen, dass dem Gesetz keine Regelung zu entnehmen ist, der zufolge das Bestehen eines Abgabenguthabens während des zinsenrelevanten Zeitraumes der Festsetzung von Aussetzungszinsen entgegenstünde (vgl. Ritz, BAO-Handbuch…
…Bw, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) hat am 18. August 2011 über Finanz Online eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 elektronisch eingereicht…
…betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für das Jahr 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Abgabepflichtige führte eine Rechtsanwaltskanzlei. Anlässlich einer Außenprüfung gemäß § 147 Abs. 1 BAO, umfassend die Jahre 2006 und 2007, wurden von der…
…es wäre jedenfalls bis zur Erstellung des Inventars am 6. Mai 2010 rechtswidrig gewesen, die Steuern abzuführen. Die Festsetzung der Anspruchszinsen richte sich zwar nicht nach der Abführung der Steuern, sondern nach der Bekanntgabe des Bescheides, doch hätte der Nachlass früher eine Einkommensteuererklärung für HL…
…Höhe von 112,05 Euro festgesetzt. Der Bw. brachte mit Eingabe vom 4. April 2008 Berufung gegen den Aufhebungsbescheid hinsichtlich Einkommensteuer 2005 und den nunmehr neu erlassenen Einkommensteuerbescheid 2005 vom 4. März 2008 sowie den in diesem Verfahren angefochtenen Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen…
…Vorauszahlungen sowie entrichteter Anzahlungen (die als "Abschlagzahlung" nach Abs. 3 auf eine festzusetzende Nachzahlung fristgerecht geleistet werden könnten) errechnet würde. Da hier der ursprünglichen Gesetzesintention für die Festsetzung von Anspruchszinsen in keiner Weise entsprochen werde, werde die Aufhebung der Bescheide. Bei einer Entscheidung durch die…
…gegen die am 26. September 2008 erlassenen Körperschaftsteuerbescheide 2004 bis 2006, den am gleichen Tag erlassenen Bescheid über die Festsetzung der Forschungsprämie 2006 sowie die Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2004, 2005 und 2006. In der Begründung wandte sich die Bw. gegen die Verlängerung…
…bzw. seinem Antrag auf Bewilligung der Aussetzung Folge zu geben. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2005 und 2006: Nach § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs…