…erhalten. Da somit die Aktenlage keinen Anhaltspunkt für ein Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung ergibt, und der Bw. die für eine Verhältnisrechnung erforderlichen Nachweise über die Höhe der jeweils zur Verfügung gestandenen Mittel und die Höhe der jeweiligen Verbindlichkeiten und Zahlungen nicht erbracht hat, darf…
…dieser allgemeinen Behauptung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.6.1996, 92/17/0083) keineswegs ausreichend konkret das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung dargetan, weil sie konkrete Gründe hiefür nicht vorgebracht hat. Infolge von regelmäßigen Teilzahlungen auf das Abgabenkonto der M-GmbH bis 22…
…entbindet nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 30.9.2004, 2003/16/0080) auch eine qualifizierte Mitwirkungspflicht des Vertreters die Behörde nicht von jeglicher Ermittlungspflicht; eine solche Pflicht besteht etwa dann, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur…
…mit dieser allgemeinen Behauptung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.6.1996, 92/17/0083) keineswegs ausreichend konkret das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung dargetan, weil er konkrete Gründe hiefür nicht vorgebracht hat. Zudem relativierte der Bw. die in der Berufung aufgestellte Behauptung mit…
…sondern wäre auch von Mitte Dezember bis Mitte Jänner 2009 und fast drei Wochen im Feber 2009 bei ihm in Tirol gewesen. Dem Vorlageantrag beiliegend wurde auch ein Antrag auf Gewährung der Ausgleichs-/Differenzzahlung übermittelt. Über die Berufung wurde erwogen: Im vorliegenden Fall ist auf…
…nicht von jeglicher Ermittlungspflicht; eine solche Pflicht besteht etwa dann, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung ergeben. Eine Zuordnung der Umsatzsteuernachforderung zu einem bestimmten Monat ist nicht möglich, so dass vom Fälligkeitstag 15. Februar 2005 auszugehen ist…
…Abgabenentrichtung aus den Mitteln, die der Vertreter verwaltet, die Führung gesetzmäßiger Aufzeichnungen und die zeitgerechte Einreichung von Abgabenerklärungen. Die Pflicht des Vertreters, die vom Vertretenen geschuldeten Abgaben zu entrichten, besteht nur insoweit, als hiefür liquide Mittel vorhanden sind. Das Ausreichen, Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung…
…der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen habe jedoch in 2400 K, M-Gasse2 bestanden. Sie habe ihre kranke Mutter pflegen müssen und sei daher während der Woche jeden Tag nach der Arbeit nach K gependelt. In der Früh sei sie von K wieder nach Wien zur Arbeit…
…dafür, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bw. imBerufungszeitraum in Ö. gelegen ist: a) Familiäre Beziehungen Die Ehegattin des Abgabepflichtigen war im Berufungszeitraum in Ö. unbeschränkt steuerpflichtig. Der Bw. besucht seinen in Ö. verbliebenen Sohn, der vom Hals weg gelähmt ist. b) Aufenthalt des Bws…
…des nachweislichen Vorhandenseins von Mittel bis 3. September 1999 ist in Verbindung mit dem Vorbringen des Bw. mangels entgegenstehender Feststellungen somit davon auszugehen, dass der Gesellschaft bis 3. September 1999 Mittel zur - zumindest anteiligen - Abgabenentrichtung zur Verfügung standen. Mangels Darlegung des Fehlens der Mittel - trotz…
…des nachweislichen Vorhandenseins von Mittel bis 3. September 1999 ist in Verbindung mit dem Vorbringen des Bw. mangels entgegenstehender Feststellungen somit davon auszugehen, dass der Gesellschaft bis 3. September 1999 Mittel zur - zumindest anteiligen - Abgabenentrichtung zur Verfügung standen. Mangels Darlegung des Fehlens der Mittel - trotz…
…adäquates ideelles Mittel zur Erreichung des intendierten Zweckes Tierschutz angesehen werden. Die Formulierung "und durch die Unterstützung von Einrichtungen zum Schutze der Menschen und Tiere zu gewährleisten" erweist sich jedoch aus zwei Gründen als begünstigungsschädlich. Erstens muss auf Grund dieser Textierung vom Fehlen der in…
…hat er mit dieser allgemeinen Behauptung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.6.1996, 92/17/0083) keineswegs ausreichend konkret das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung dargetan, weil er konkrete Gründe hiefür nicht vorgebracht hat. Auch aus der Aktenlage ergeben sich mangels diesbezüglicher Eingaben…
…mit dieser allgemeinen Behauptung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.6.1996, 92/17/0083) keineswegs ausreichend konkret das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung dargetan, weil er konkrete Gründe hiefür nicht vorgebracht hat. Infolge von Teilzahlungen auf das Abgabenkonto der B-GmbH durch den…
…das Fehlen liquider Mittel zur Abgabenentrichtung seit September 1997 vorgebrachte Begründung, wonach diese nur im Rahmen vereinbarter Mietzahlungen theoretisch zur Verfügung gestanden seien, wobei jedoch ein Zahlungsfluss deshalb nie stattgefunden habe, weil diese Ansprüche gegen Verbindlichkeiten gegenüber der Tochtergesellschaft verrechnet worden seien, die aus der…
…das Fehlen liquider Mittel zur Abgabenentrichtung seit September 1997 vorgebrachte Begründung, wonach diese nur im Rahmen vereinbarter Mietzahlungen theoretisch zur Verfügung gestanden seien, wobei jedoch ein Zahlungsfluss deshalb nie stattgefunden habe, weil diese Ansprüche gegen Verbindlichkeiten gegenüber der Tochtergesellschaft verrechnet worden seien, die aus der…
…Der eine Staat erhält dabei die Position des Wohnsitzstaates (grundsätzlich umfassendes Besteuerungsrecht), der andere die Position des Quellenstaates (grundsätzlich auf inländische Quellen beschränktes Besteuerungsrecht). Im vorliegenden Fall hat die Bw. im Schriftsatz vom 7. Juni 2002 dargestellt, dass der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in den Streitjahren…
…Vorbringen, dass ihm ausreichende Mittel zur Begleichung der Abgabenschuldigkeiten nicht zur Verfügung gestanden seien, entgegenzuhalten, dass der Bw. mit dieser allgemeinen Behauptung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.6.1996, 92/17/0083) keineswegs ausreichend konkret das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung dargetan, weil…
…2 BAO lagen die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vor. Die von der Bw. zitierte Entscheidung des VwGH vom 27.4.1981, 17/2599/79, betraf die burgenländische LAO und das Fehlen einer Unterschrift. Für das berufungsgegenständliche Verfahren lässt sich daraus somit nichts gewinnen. Es war daher…
…Mitteln verantwortlich gewesen. Näher aufgegliederte Abgaben in Höhe von insgesamt 60.724,59 € wären bei der Gesellschaft im Hinblick auf das bereits abgeschlossene Konkursverfahren uneinbringlich. Er möge darlegen, weshalb er nicht dafür Sorge tragen habe können, dass die Abgaben entrichtet wurden (z.B. Fehlen…