…und Zollämter, BGBl 1991/494 idFd BGBl II 2002/395, dass der Einschreiter (hier: der Beschuldigte) vor der Einreichung des Anbringens (durch Versendung an die Behörde) unter Verwendung eines Telekopierers (Fax-Gerätes) das Original des Anbringens zu unterschreiben hat. Wortwörtlich führt § 86a Abs. 1 BAO…
…BGBl II 2002/395, dass der Einschreiter vor der Einreichung des Anbringens (durch Versendung an die Behörde) unter Verwendung eines Telekopierers (Fax-Gerätes) das Original des Anbringens zu unterschreiben hat. Im Falle des Fehlens der geforderten Unterschrift hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz gemäß § 156 Abs…
…BGBl II 2002/395, dass der Einschreiter vor der Einreichung des Anbringens (durch Versendung an die Behörde) unter Verwendung eines Telekopierers (Fax-Gerätes) das Original des Anbringens zu unterschreiben hat. Im Falle des Fehlens der geforderten Unterschrift hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz gemäß § 156 Abs…
…BGBl II 2002/395, dass der Einschreiter vor der Einreichung des Anbringens (durch Versendung an die Behörde) unter Verwendung eines Telekopierers (Fax-Gerätes) das Original des Anbringens zu unterschreiben hat. Im Falle des Fehlens der geforderten Unterschrift hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz gemäß § 156 Abs…
…Mit Rechnung Barverkauf vom 25. April 2001 kauft der Bw. von einer Büromaschinenfirma in 1230 Wien ein FAX-Gerät und eine Kartusche um brutto (20% USt) S 12.300,00 bzw. € 893,88. Beleg 74: Mit Rechnung vom 25. April 2001 kaufte der Bw…
…79) Der Bw. gab im Verfahren vor dem FA an, dass er Sendungen der Bw. vom FAX-Gerät der Firma I bekommen hat. Der Bw. sah bei seinem Besuch in der B-Gasse am 5. Juli 2002 kein Firmenschild der B-GmbH. Die Prüferin nahm…
…Drucker, Scanner, Fax-Gerät, Kopierer und Anrufbeantworter sei ausschließlich beruflich genutzt worden und wäre für eine Nutzung zu Wohnzwecken nicht geeignet. Einen Vorhalt des Finanzamtes vom 15.10.2001 beantwortete der Bw. sinngemäß wie folgt: Das Büro samt dazugehörigem WC und Fluranteil befinde sich im…
…dass er die Berufung mittels Telekopie am späten Abend des 10. März 2003 an das Finanzamt gesendet und von seinem Faxgerät die Meldung erhalten hätte, dass das übermittelte Schreiben beim Finanzamt vollständig eingegangen sei. Nach Mitteilung der auf der Telekopie aufscheinenden Sendedaten hat der Bw…
…nach dem zeitlichen Umfang der Tätigkeit zu Hause, nach der betrieblichen Notwendigkeit des Fax-Gerätes und des Druckers sowie nach ihren Bemühungen um eine adäquate Beschäftigung nach Beendigung dieser Tätigkeit für die SET IfW. Dieses Ergänzungsersuchen blieb von Seiten der Berufungswerberin unbeantwortet. Mit Berufungsvorentscheidung vom…
…der Absenderkennung "XX " übergeben. In einem Vorhalt vom 6.8.2010 ersuchte der Unabhängige Finanzsenat die Berufungswerberin um Vorlage folgender Unterlagen: "Sämtliche Übertragungsprotokolle zu Ihren vom Faxgerät des Herrn AB an das Finanzamt Linz übermittelten Eingaben vom 25.6.2009 (Antrag auf Fristverlängerung für 2008…
…dass die Berufung von der Firma B. stamme. Zu dieser Frankiermaschine hätten nur Baumeister A und seine Gattin Zugang. Gleiches gelte für das Faxgerät der Firma B. . In der Berufung des Baumeisters A sei die "Ich-Form" zulässig, weil er sich auf keinen Gesellschafterbeschluss berufen…
…dass die Berufung von der Firma B. stamme. Zu dieser Frankiermaschine hätten nur Baumeister A und seine Gattin Zugang. Gleiches gelte für das Faxgerät der Firma B. . In der Berufung des Baumeisters A sei die "Ich-Form" zulässig, weil er sich auf keinen Gesellschafterbeschluss berufen…
…glaubhaft für die Postgebührenentrichtung die Frankiermaschine der Bf. verwendet wurde, erweist sich aus denselben Erwägungen, wie sie das Zollamt für die Benützung des firmeneigenen Fax-Gerätes der Bf. getroffen hatte, für einen Erfolg der Beschwerde nicht als zielführend. Zu beurteilen war das äußere Erscheinungsbild der…
…glaubhaft für die Postgebührenentrichtung die Frankiermaschine der Bf. verwendet wurde, erweist sich aus denselben Erwägungen, wie sie das Zollamt für die Benützung des firmeneigenen Fax-Gerätes der Bf. getroffen hatte, für einen Erfolg der Beschwerde nicht als zielführend. Zu beurteilen war das äußere Erscheinungsbild der…
…dass zögerliches, nur zeitversetztes Einschreiten anlässlich von Hausdurchsuchungen bei getrennten Einsatzorten die Gefahr einer Verbringung gerade oft entscheidender Beweismittel heraufbeschwören muss. Entgegen der Befürchtung des Beschwerdeführers stellt auch das ihm per Fax übermittelte und in Hinblick auf seine Echtheit angezweifelte Schriftstück, in welchem der Spruchsenatsvorsitzende…
…der Masseverwalter im Konkursverfahren der Fa. B**** Bau GmbH war, befand sich an der Adresse 1030 Wien, lediglich ein FAX-Gerät und keinesfalls der Sitz der Fa. B**** Bau GmbH. Die Unterschrift auf der vorgelegten Rechnung und dem entsprechenden Zahlungsbeleg, die vor dem 09.05…
…habe werden können. .) B**** Bau GmbH: Laut Auskunft des Masseverwalteres habe sich an der Adresse 1030 Wien, lediglich ein FAX-Gerät und keinesfalls der Sitz der B**** Bau GmbH befunden. .) D**** Fassadenbau GmbH: Seitens des Finanzamtes Wien 6/7/15 sei festgestellt worden, dass die…
…schriftlichen Stellungnahme vom 8. Februar 2010, die Privatanteile beim PC-Zubehör und beim Fax-Papier seien zu hoch angesetzt, weil er das Fax-Gerät ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit als Vortragender und Sachverständiger nutze. Ob er einzelne Ausgaben doppelt berücksichtigt habe, könne er nicht überprüfen…
…eines Server/Netzwerkschrankes. An Geräten verwende er Drucker, Notebook, Fax-Gerät, Modem, zwei Compaqserver DL380, ein Storagesystem HG80, einen Unixserver HP9000 usw. Diese Geräte würden nur beruflich verwendet, privat verfüge er über ein eigenes Notebook und einen Drucker. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16…
…gibt zur zeitlichen Komponente an, er habe Aufträge spätabends nach der Rückkehr und am Wochenende bearbeitet, er habe mit Kunden und dem Arbeitgeber über das eigene FAX-Gerät in S. kommuniziert. Bezüglich der drei Monate dauernden Erstellung des Architektenkataloges ist der persönlichen Aussage des Bw…