…Personen im gemeinsamen Haushalt lebt, für die Anspruch auf Familienunterhalt besteht, auch während jener Zeiten aufrecht bleibt, die nicht in die Dienstzeit einzurechnen sind. **Die Wohnkostenbeihilfe gebührt nach § 32 Abs.1 HGG Anspruchsberechtigten, die Anspruch auf Familienunterhalt für Personen haben, mit denen sie im gemeinsamen…
…Ausrüstung). Familienunterhalt und Wohnkostenbeihilfe nach dem V. Hauptstück (§§ 26 bis 38 HGG 1992). Damit sind jedenfalls Aufwendungen, soweit diese etwa in unmittelbarem Zusammenhang mit den genannten steuerfreien Bezugsteilen des II., III. und V. Hauptstückes des HGG 1992 stehen, nicht abziehbar. Nach Ansicht des UFS stellt…
…2003 bis Dezember 2004 zurück. Begründet wurde der Bescheid damit, dass nach der vorliegenden Bestätigung der deutschen Finanzbehörde festgestellt wurde, dass Frau A in dieser Zeit aufgrund der Höhe ihrer Einkünfte zur Unterhaltsleistung gegenüber ihrem Gatten verpflichtet war. Festzuhalten ist auch, dass der Sohn des…
…nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die…
…Anspruch auf Familienbeihilfe. Der Bw. erhob fristgerecht Berufung und führte in der Begründung aus, er sei Schüler und der Unterhalt werde von AMS und Mutterschutzgeld bestritten. Nach einem Vorhaltsverfahren, das zur Klärung der Höhe der Einkünfte der Gattin diente, wies das Finanzamt die Berufung mittels…
…und für sie keiner anderen Person Familienbeihilfe zu gewähren ist (lit.c). Ist einem verheirateten Kind Unterhalt von seinem Ehegatten zu leisten, haben weder die Eltern Anspruch auf Familienbeihilfe, noch besteht ein Eigenanspruch des Kindes. Gleiches gilt, wenn vom früheren Ehegatten Unterhalt zu leisten ist…
…Wird dieser überwiegend geleistet, besteht der Anspruch des Elternteiles. Der Vater des Bw. gab nun über Befragung nach den monatlichen Unterhaltszahlungen ab September 2005 bis laufend an, € 200.- monatlich zu den gesamten Unterhaltskosten beizutrage, wobei der UFS von Unterhaltskosten von € 650.- pro Monat…
…bis 27. September 2004) unternommen. Während dieser Reise sei sie in Kontakt mit Studienkolleginnen geblieben. Diese hätten ihr nach der Rückkehr ihre Mitschrift gegeben, wodurch sie dann die Klausur mit einem Sehr Gut abschließen konnte. Im Wintersemester 2004/05 habe sie erneut versucht, überdurchschnittlich viele…
…der Beschwerdeführer Vollwaise war, hat die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid ebenfalls darauf gestützt, dass der Beschwerdeführer auf Grund der von ihm erzielten Einkünfte selbsterhaltungsfähig sei. Dabei übersieht die belangte Behörde, dass das nach § 8 Abs. 6 FLAG idF BGBl. I Nr. 105/2002 abzuführende…
…überwiegend, nämlich zu mehr als der Hälfte zum tatsächlichen Unterhalt seiner Tochter beigetragen hat, besteht für die Monate November 2007 bis Juni 2011 entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des FLAG auch kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Abschließend ist noch zu erwähnen, dass die Tochter des Bw. im…
…des Familienlastenausgleichsgesetzes anzuwenden. Berufungszeitraum Mai 2004 bis Februar 2007 Der ständige Aufenthalt eines Kindes in Ungarn war in diesem Zeitraum gem. § 53 Abs. 1 FLAG "nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften" dem ständigen Aufenthalt in Österreich gleichzuhalten. Zur Antwort auf die Frage, ob wegen § 53 Abs…
…das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Gemäß Abs. 5 dieser Bestimmung gehört ein Kind dann zum Haushalt einer Person, wenn es bei einheitlicher…
…für ein Kind, welches sich in Ausbildung befindet, die Kinderbeihilfe weder in Deutschland noch in Österreich gewährt wird. Mit Bericht vom 27. Mai 2011 legte das Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg die Berufung dem unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2…
…Großteil der unterrichtsfreien Zeit bei der Berufungswerberin (jedes zweite Wochenende und alle Ferien). Der Ehegatte der Berufungswerberin hatte nach der (damaligen) Aktenlage in Italien keine Beschäftigung und daher keinen Anspruch auf italienische Familienleistungen. Die Berufungswerberin beantragte für diese beiden Kinder die Gewährung der österreichischen Familienbeihilfe…
…ab, dass seitens der Eltern eine Verletzung der Unterhaltspflicht vorliegt. Dazu muss untersucht werden, ob überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern besteht. Grundsätzlich endet der Unterhaltsanspruch eines Kindes gegenüber den Eltern mit der Selbsterhaltungsfähigkeit, welche nicht vom Erreichen eines bestimmten Alters abhängt, sondern davon…
…gehört, die jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, hat dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Da Ihr Sohn L. in einem eigenen Haushalt lebt und Sie nicht den überwiegenden Unterhalt leisten für das Kind, kann…
…1 Z 1 KBGG. Die mit Bescheid vom 10. Juni 2009 ausgesprochene Rückforderung des im Ausmaß von € 593,88 für das Jahr 2003 bezogenen Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld erfolgte nach geltender Rechtslage zu Recht. Den Vorbringen des Bw. in seiner Berufung, er bezahle pünktlich seine…
…nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die…
berücksichtigt werden. Er hat in diesem Zusammenhang gemeint, daß "es sachlich geboten wäre, die - eben nur zum Teil als Folge privater Lebensgestaltung zu qualifizierenden - Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern steuerlich zumindest so zu berücksichtigen, daß nicht der größere Teil des Unterhaltsaufwandes der Einkommensteuer unterworfen wird. ... Zumindest die…
…jedoch die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, habe nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Da a und s laut Angaben des Bw in r bei g wohnen, bestehe kein Anspruch auf Differenzzahlung für den Zeitraum…