…Mai 1997 wurde das Ansuchen um Gewährung der Familienbeihilfe unter Hinweis auf § 2 Abs. 2 FLAG 1967 abgewiesen. Ein Nachweis über die Höhe der gesamten Unterhaltskosten für die in Bosnien lebenden Enkelkinder sowie ein Nachweis über die vom Berufungswerber geleisteten Unterhaltskosten sei nicht nachgereicht worden…
…26.2.1998 die Gewährung der Familienbeihilfe (FB) für seine beiden in Bosnien lebenden Enkelkinder a.) Enkel1 ( geb. am 4.4.1991) für den Zeitraum 2/1993 bis 3/1995 und b.) Enkel2 (geb. am 16.2.1995) für den Zeitraum 2/1995 bis 3…
…für den Zeitraum 1. November 1992 bis 1. Jänner 1993 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) beantragte mit beim Finanzamt am 27.11.1997 eingelangter Eingabe die Gewährung der Familienbeihilfe für seine in Bosnien lebenden Enkelkinder…
…Behörde nicht dargetan und sei ein solcher auch nicht gegeben. Da sohin entgegen der Ansicht der Behörde der Berufungswerber die vom Gesetz geforderte überwiegende Kostentragung für sein in Bosnien lebendes minderjähriges Enkelkind im antragsgegenständlichen Zeitraum sehr wohl und zwar mehrfach urkundlich nachgewiesen habe, werde beantragt…
…gegenständlichen Fall ist strittig, ob für die im Spruch angeführten beiden in Bosnien lebenden Enkelkinder des Berufungswerbers (Bw.) im Streitzeitraum (6/95 - 9/96) Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Das Finanzamt hat diese Frage verneint und seinen Standpunkt im abweislichen Bescheid vom 1. August 2001 wie…
…entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 7.2.2000 beantragte der Berufungswerber (Bw.) beim Finanzamt Innsbruck die Gewährung der Familienbeihilfe (FB) für sein in Bosnien lebendes Enkelkind N.N. für den Zeitraum 2/1995 bis einschl…
…der Familienbeihilfe für die vorhin angeführten vier Enkelkinder mündet, wird als Begründung vorgebracht: "Die Erstbehörde hält offensichtlich trotz der vorgelegten öffentlichen Urkunden die überwiegende bzw. urkundlich bescheinigt sogar die alleinige Kostentragung des Bw. für seine in Bosnien lebenden mj. Enkelkinder während des Antragszeitraumes für nicht…
…Haushalt die angeführten Enkelkinder bei einheitlicher Wirtschaftsführung dieser Eltern gehören, in keiner Weise dargelegt wurden. Gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 5. März 2001 betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für die in Bosnien lebenden minderjährigen. neun Enkelkinder für den Zeitraum September…
…bis 30. Juni 1996 Krankengeld bezog. Mit Bescheid vom 28. August 2000 wurde das Ansuchen des Antragstellers vom 23. Mai 1997 betreffend Gewährung von Familienbeihlfe für die in B lebenden Enkelkinder für die Zeit vom 1. Mai 1992 bis 31. Mai 1996 abgewiesen, da der…
…1993 sowie für das Kind T.Z. für die Zeit ab 1.3.1993 gewährt. Die Gewährung erfolgt jeweils bis 30.9.1996. Entscheidungsgründe Mit Schriftstück vom 4.2.1998 wurde die Gewährung der Familienbeihilfe für die vier in Bosnien lebenden minderjährigen Enkelkinder des Berufungswerbers…
…für die Zeit von 1.2.1993 bis 30.9.1996 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 13.2.1998 wurde die Gewährung der Familienbeihilfe für die zwei in Bosnien lebenden minderjährigen Enkelkinder des Berufungswerbers jeweils…
…Gewährung der Familienbeihilfe für seine in Bosnien lebenden minderjährigen Enkelkinder A.E., geboren 1981, A.Z., geboren 1984, H.Ha., geboren 1986, H.H., geboren 1991, M.B., geboren 1989, und M.Bn., geboren 1994, für den Zeitraum April 1992 bis September 1996. In einem…
…um Gewährung der Familienbeihilfe für seine zwei in Bosnien lebenden minderjährigen Enkelkinder Fa. (geb. 11) und Aj. (geb. 22) jeweils von 04/1992 bis 09/1996. Die Enkelkinder würden in seinem Haushalt in Bosnien leben und zur Gänze mit Hilfe seiner in Österreich als Arbeiter…
…der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Im gegenständlichen Berufungsfall ist strittig, ob dem Berufungswerber (Bw.) für sein in Bosnien lebendes Enkelkind N.N. für den Zeitraum 9/1992 bis 9/1996 die Familienbeihilfe gebührt. Das Finanzamt hat diese Frage mit Bescheid vom 24.5.2000 verneint…
…Republik Bosnien-Herzegowina; Kündigungsbestimmung BGBl. Nr. 347/1996). Es besteht daher für den beantragten Zeitraum kein Abkommen mehr, welches vorsehen würde, dass eine in Österreich lebende grundsätzlich anspruchsberechtigte Person, einen Anspruch auf Familienbeihilfe hätte, wenn die Kinder, für welche Familienbeihilfe begehrt wird, sich ständig in…
…Republik Bosnien-Herzegowina (Kündigungsbestimmung BGBl. Nr. 347/1996). Seit Oktober 1996 besteht daher kein Abkommen mehr, welches vorsieht, dass eine in Österreich lebende, grundsätzlich anspruchsberechtigte Person, einen Anspruch auf Familienbeihilfe hätte, wenn das Kind (die Kinder), für das (die) Familienbeihilfe begehrt wird, sich ständig in…
…aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Eingabe vom 28. Mai 1997 beantragte der rechtliche Vertreter des Berufungswerbers (Bw) die Gewährung von Familienbeihilfe für in B lebende mj. Enkelkinder jeweils bis einschließlich September 1996. Mit Ersuchen um Ergänzung vom 17. Juli 1997 wurden vom Finanzamt folgende Unterlagen bzw Nachweise…
…zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw. lebt seit Jahren in Österreich. Die Berufung richtet sich gegen die Abweisung eines Antrages auf Gewährung von Familienbeihilfe für zwei minderjährige Kinder, die ständig in Bosnien-Herzegowina leben. Der diesbezügliche Antrag wurde am 18. Dezember 2002 (einlangend) eingebracht und lautete…
…Republik Bosnien-Herzegowina). Es besteht daher seit Oktober 1996 kein Abkommen mehr, welches vorsehen würde, dass eine in Österreich lebende anspruchsberechtigte Person, einen Anspruch auf Familienbeihilfe hätte, wenn die Kinder, für welche Familienbeihilfe begehrt wird, sich ständig im Ausland aufhalten. Der Bw. selbst hat in…
…betreffend Familienbeihilfe für die in B lebenden Enkelkinder für die Zeit vom 1. April 1992 bis 30. September 1996 abgewiesen, da der Bw den Aufforderungen vom 30. Mai 1997 und 9. Mai 2000 nicht nachgekommen bzw nicht vollständig nachgekommen sei. Dieses Verhalten werde in Ausübung…