…Bemessungsgrundlage (vgl. z.B. das Erkenntnis vom 15. April 1993, 93/16/0056). Auch der ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen" ist beim Wert der Gegenleistung zu berücksichtigen (vgl. das Erkenntnis vom 20. November 1980, 1651/79). Nach der Bestimmung des §…
…Ermittlung der Gegenleistung nicht an die Parteiangaben gebunden ist. Die Begründung im angefochtenen Bescheid und in der Berufungsvorentscheidung, wonach ein Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen" gegeben ist, widerspricht der Aktenlage. Über die Berufung ist somit spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 13. April 2005
…nur denkbare Leistung, die für den Erwerb des Grundstückes vom Erwerber versprochen wird, ist Teil der Bemessungsgrundlage. Auch der ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen" ist beim Wert der Gegenleistung zu berücksichtigen (vgl. VwGH 18.8.1994, 93/16/0111; vom…
…nur denkbare Leistung, die für den Erwerb des Grundstückes vom Erwerber versprochen wird, ist Teil der Bemessungsgrundlage. Auch der ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen" ist beim Wert der Gegenleistung zu berücksichtigen (vgl. VwGH 18.8.1994, 93/16/0111; vom…
…stillschweigende Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen", ist beim Wert der Gegenleistung zu berücksichtigen (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer Rz 10 zu § 5 GrEStG mit weiteren Judikaturverweisen). Als Bemessungsgrundlage ist also die "Gegenleistung" - im vorliegenden Fall die Forderung des Berufungswerbers von…
…ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen", ist beim Wert der Gegenleistung zu berücksichtigen. Als Bemessungsgrundlage ist also die gesamte Gegenleistung - im vorliegenden Fall sämtliche Passiva sowie Gebühren laut dem Beschluss des BG, Punkt II - heranzuziehen. Eine Aufteilung der Gesamtgegenleistung nach der…
…Teil der Bemessungsgrundlage (Erkenntnis vom 15. April 1993, 93/16/0056). Auch der ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen" ist beim Wert der Gegenleistung zu berücksichtigen (vgl. das Erkenntnis vom 20. November 1980,1651/79). Nach der Bestimmung des § 5 Abs…
…nicht von Bedeutung, ob es als Folge dieses Erwerbsvorganges zur Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit kommt. Auch der ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen" ist beim Wert der Gegenleistung zu berücksichtigen. Durch diese Vorschrift soll nämlich erreicht werden, dass der Steuer…
…Bemessungsgrundlage (vgl. z.B. VwGH 15.4.1993, 93/16/0056). Auch der ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen" ist beim Wert der Gegenleistung zu berücksichtigen (vgl. VwGH 20.11.1980, 1651/79). Nach der Bestimmung des § 5 Abs. 2 Z…
…ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen" beim Wert der Gegenleistung zu berücksichtigen ist (vgl. VwGH 9.8.2001, 98/16/0319 sowie VwGH 20.11.1980, 1651/79). Wird in einem Vergleich anlässlich der Ehescheidung einem Ehegatten anstatt des Unterhalts ein…
…Gegenleistung zu berechnen ist, weil eine solche vorliegt und ermittelt werden kann, bildet jede nur denkbare Leistung, die für den Erwerb des Grundstückes versprochen wird, Teil der Bemessungsgrundlage. Dabei ist auch der ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung, bzw. deren "Fallenlassen", beim Wert der…
…Teil der Bemessungsgrundlage (Erkenntnis vom 15. April 1993, 93/16/0056). Auch der ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen" ist beim Wert der Gegenleistung zu berücksichtigen (vgl. das Erkenntnis vom 20. November 1980,1651/79). Nach der Bestimmung des § 5 Abs…
…Teil der Bemessungsgrundlage (Erkenntnis vom 15. April 1993, 93/16/0056). Auch der ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen" ist beim Wert der Gegenleistung zu berücksichtigen (vgl. das Erkenntnis vom 20. November 1980,1651/79). Nach der Bestimmung des § 5 Abs…
…ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen" beim Wert der Gegenleistung zu berücksichtigen ist (vgl. VwGH 9.8.2001, 98/16/0319 sowie VwGH 20.11.1980, 1651/79). Wird in einem Vergleich anlässlich der Ehescheidung einem Ehegatten anstatt des Unterhalts ein…
…weiter verfolge. Die Behörde hätte richtiger Weise alle Anschuldigungen fallen lassen müssen. Wie seine Tatbeteiligung konkret ausgeschaut habe, welche Handlungen ihm konkret vorzuwerfen seien, habe das Zollamt in keiner Weise ausführen können. Woraus sich aus dem alleinigen Umstand, dass jemand Geschäftsführer einer Gesellschaft sei, ableiten…
…bezahlen. Im Rahmen der gegenständlichen Berufung führt der Bw. weiters umfangreich aus, welche Möglichkeiten das Finanzamt gehabt hätte, zumindest einen Teil der Forderungen einzubringen. Hinsichtlich der Rechnung D.Z. habe der Strafsenat erster Instanz den schriftlichen Erläuterungen des Bw. nicht widersprochen, jedoch sei angemerkt worden…
…werden nicht von der Bw beauftragt, beeinflusst oder verantwortet. Ein Vertragsverhältnis über diese selbständigen ärztlichen Tätigkeiten besteht nicht mit der Bw , sondern zwischen den genannten Ärzten und einem Belegarzt. 1.1.5. Zur Verdeutlichung gleich zum in der Anfrage genannten Arzt Dr. We. O.: Herr…
…Juni 2003 keine konkreten Argumente vorgebracht wurden, die eine Unschlüssigkeit und damit Unsachlichkeit der aus dem vorgehaltenen Sachverhalt abgeleiteten und ihm zur Kenntnis gebrachten Folgerungen aufgezeigt hätten, geht bei der Entscheidung des vorliegenden Berufungsfalles die Abgabenbehörde zweiter Instanz in freier Beweiswürdigung von deren Richtigkeit und…
…155,- wurde dargelegt, diese betreffe die Ausbuchung fiktiver Forderungen i.Z.m. einer fiktiven Umsatzerhöhung des Jahres 2001. In einer Stellungnahme vom 18. Mai 2005 erläuterte der Vertreter des Finanzamtes, die geäußerten Bedenken gegen die Aufnahme der V bzw. D könnten fallengelassen werden. Grund sei…
…dass der Außenstand der Fa Y. T. G. bei der Fa X. KG durch die Gegengeschäfte verringert und somit die Gefahr eines Forderungsausfalles minimiert werden konnte. In Summe wurde von der Fa X. KG Ware iHv rd. 30% der an die Fa Y. T. G…