…Bemessungsgrundlage (vgl. z.B. das Erkenntnis vom 15. April 1993, 93/16/0056). Auch der ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen" ist beim Wert der Gegenleistung zu berücksichtigen (vgl. das Erkenntnis vom 20. November 1980, 1651/79). Nach der Bestimmung des §…
…Ermittlung der Gegenleistung nicht an die Parteiangaben gebunden ist. Die Begründung im angefochtenen Bescheid und in der Berufungsvorentscheidung, wonach ein Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen" gegeben ist, widerspricht der Aktenlage. Über die Berufung ist somit spruchgemäß zu entscheiden. Linz, am 13. April 2005
…Forderung bzw. deren "Fallenlassen", ist beim Wert der Gegenleistung zu berücksichtigen. Nach § 5 Abs. 1 Z 3 GrEStG ist als Gegenleistung bei Leistung an Zahlungs statt der Wert anzusehen, zu dem die Leistung zwecks Erfüllung vom Gläubiger angenommen wird. Wird ein Grundstück in Erfüllung einer…
…nur denkbare Leistung, die für den Erwerb des Grundstückes vom Erwerber versprochen wird, ist Teil der Bemessungsgrundlage. Auch der ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen" ist beim Wert der Gegenleistung zu berücksichtigen (vgl. VwGH 18.8.1994, 93/16/0111; vom…
…aber auch im Verzicht auf Forderungen gegen den Übergeber. Jede nur denkbare Leistung, die für den Erwerb des Grundstückes vom Erwerber versprochen wird, ist Teil der Bemessungsgrundlage. Auch der ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen" ist beim Wert der Gegenleistung zu…
…nur denkbare Leistung, die für den Erwerb des Grundstückes vom Erwerber versprochen wird, ist Teil der Bemessungsgrundlage. Auch der ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen" ist beim Wert der Gegenleistung zu berücksichtigen (vgl. VwGH 18.8.1994, 93/16/0111; vom…
…stillschweigende Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen", ist beim Wert der Gegenleistung zu berücksichtigen (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer Rz 10 zu § 5 GrEStG mit weiteren Judikaturverweisen). Als Bemessungsgrundlage ist also die "Gegenleistung" - im vorliegenden Fall die Forderung des Berufungswerbers von…
…ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen", ist beim Wert der Gegenleistung zu berücksichtigen. Als Bemessungsgrundlage ist also die gesamte Gegenleistung - im vorliegenden Fall sämtliche Passiva sowie Gebühren laut dem Beschluss des BG, Punkt II - heranzuziehen. Eine Aufteilung der Gesamtgegenleistung nach der…
…Teil der Bemessungsgrundlage (Erkenntnis vom 15. April 1993, 93/16/0056). Auch der ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen" ist beim Wert der Gegenleistung zu berücksichtigen (vgl. das Erkenntnis vom 20. November 1980,1651/79). Nach der Bestimmung des § 5 Abs…
…nicht von Bedeutung, ob es als Folge dieses Erwerbsvorganges zur Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit kommt. Auch der ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen" ist beim Wert der Gegenleistung zu berücksichtigen. Durch diese Vorschrift soll nämlich erreicht werden, dass der Steuer…
…erzielt werden, der zu einem Fallenlassen sämtlicher Vorwürfe und Forderungen führte. Dies war der Beginn für die Beschuldigten, sämtliche bisher unmöglichen Arbeiten zu beginnen und nachzuholen, da erst seit diesem Zeitpunkt für unzählige Fragen in der Abgabenfeststellung und Verteilung eine Beantwortung möglich ist. Seit dem…
…ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen", ist beim Wert der Gegenleistung zu berücksichtigen (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern Band II, GrESt, § 5 Rz. 10 mit Judikaturverweisen). Im vorliegenden Fall hat der Bf. lt. Gerichtsbeschluss zweifelsfrei eine Gesamtgegenleistung in Höhe von 43…
…Bemessungsgrundlage (vgl. z.B. VwGH 15.4.1993, 93/16/0056). Auch der ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen" ist beim Wert der Gegenleistung zu berücksichtigen (vgl. VwGH 20.11.1980, 1651/79). Nach der Bestimmung des § 5 Abs. 2 Z…
…ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen" beim Wert der Gegenleistung zu berücksichtigen sei. Vorlageantrag Im Vorlageantrag führte der Bf. ergänzend aus, dass beim gegenständlichen Sachverhalt der Vermögensübernahme gemäß § 142 UGB kein "ausdrücklicher oder stillschweigender Verzicht auf eine Forderung" im Sinne des…
…II, Grunderwerbsteuer, Rz 4 f. zu § 5 mit einer Vielzahl an VwGH-Judikatur). Auch der ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen", sei es zum Teil oder zur Gänze, ist beim Wert der Gegenleistung zu berücksichtigen (vgl. VwGH 9.8.2001, 98…
…erzielt werden, der zu einem Fallenlassen sämtlicher Vorwürfe und Forderungen führte. Dies war der Beginn für die Beschuldigten, sämtliche bisher unmöglichen Arbeiten zu beginnen und nachzuholen, da erst seit diesem Zeitpunkt für unzählige Fragen in der Abgabenfeststellung und Verteilung eine Beantwortung möglich ist. Seit dem…
…erzielt werden, der zu einem Fallenlassen sämtlicher Vorwürfe und Forderungen führte. Dies war der Beginn für die Beschuldigten, sämtliche bisher unmöglichen Arbeiten zu beginnen und nachzuholen, da erst seit diesem Zeitpunkt für unzählige Fragen in der Abgabenfeststellung und Verteilung eine Beantwortung möglich ist. Seit dem…
…16/0057). Nach der unter Rz 6 angeführten Rechtsprechung gehört zur Gegenleistung (auch) jede Leistung, die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstückes empfängt. Auch der ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung, bzw deren „Fallenlassen", sei es zum Teil oder zur Gänze…
…eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen" ist beim Wert der Gegenleistung zu berücksichtigen (vgl. VwGH 18.8.1994, 93/16/0111; vom 9.8.2001, 98/16/0319). Grundsätzlich darf ein Fruchtnießer nicht die Substanz der dienenden Sache angreifen und ihr Wesen verändern, zB durch einen…
…ausdrückliche oder stillschweigende Verzicht auf eine Forderung bzw. deren "Fallenlassen" beim Wert der Gegenleistung zu berücksichtigen ist (vgl. VwGH 9.8.2001, 98/16/0319 sowie VwGH 20.11.1980, 1651/79). Wird in einem Vergleich anlässlich der Ehescheidung einem Ehegatten anstatt des Unterhalts ein…