…6 leg.cit. für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Derartige Fahrtaufwendungen werden aus Vereinfachungsgründen in pauschaler Form mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw. gegebenenfalls dem Pendlerpauschale abgegolten. Im vorliegenden Fall haben die Fahrten des Bw. anlässlich seiner Fahrten zu den an dem Projekt beteiligten Betrieben, die sich…
…Bw. allerdings den Abzug der beantragten sonstigen Werbungskosten (= tatsächliche Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Betrag von € 1.579,20) zur Gänze und brachte statt dessen nur den Werbungskostenpauschbetrag von € 132,00 bei Berechnung der Einkommensteuer für 2011 in Abzug…
…die in Rede stehenden Aufwendungen als Werbungskosten abzuziehen, da es sich bei den diesen Aufwendungen zu Grunde liegenden Fahrten nach Ansicht des Finanzamtes um solche zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handle. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs…
…die von ihm vorgelegten Fahrtenbücher und die Fahrplanauskunft der Wiener Linien. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen....Werbungskosten sind auch: .... 6. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte…
…im Rahmen von Familienheimfahrten gegeben, auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur im Falle der Unzumutbarkeit der Benutzung eines Massenbeförderungsmittels. Schäden aufgrund höherer Gewalt liegen bei Einwirkung von außen vor. Service-und Reparaturkosten auf Grund des laufenden Betriebes des Kraftfahrzeuges (zum Beispiel Motor- u. Kupplungsschaden…
…Arbeitsstätte) ist selbst bei entsprechendem Nachweis nicht vorgesehen. Beim Pendlerpauschale handelt es sich demnach um eine unwiderlegbare Typisierung. Typisierende Normen dienen als Vereinfachungszwecknormen dem insbesondere im steuerrechtlichen Massenverfahren unumgänglichen Bestreben nach Praktikabilität der Rechtsanwendung. Eine Pauschalierung von Ausgaben des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und…
…Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handle. In der gegen die angeführten Bescheide erhobenen Berufung vom 3.4.2008 wendete der Abgabepflichtige ein, er übe seine berufliche Tätigkeit, wie mit dem Dienstgeber vereinbart, ausschließlich zu Hause aus. Es sei jedoch notwendig, regelmäßig nach Salzburg zu fahren…
…2000/14/0048). Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein gegebenenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten. Tatsächliche Fahrtkosten (z.B. Kilometergeld) können daher für derartige Fahrten nicht steuerfrei gewährt werden. Der oben angeführte Kollektivvertrag enthält…
…1 EStG 1988) abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht. Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) sind beruflich veranlasst und stellen zwar grundsätzlich Werbungskosten dar, sind jedoch in pauschalierter Form durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein gegebenenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten…
…ein firmeneigenes Kraftfahrzeug nachweislich höchsten 6.000 km jährlich für Privatfahrten benützt werde. Die Bw habe in dem von ihr geführten Fahrtenbuch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht als Privatfahrten behandelt. In dem gegen die Berufungsvorentscheidung eingebrachten Vorlageantrag wendet die Bw ein, sie sei…
…dass, wenn für den Arbeitnehmer die Möglichkeit besteht, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, ein Sachbezug von 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal S 7.000,00 bzw. €…
…Finanzamtes Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht entsprechend berücksichtigt worden wären. Demgegenüber stand eine Gutschrift für zu viel abgeführten Dienstgeberbeitrag. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung gegen diese Bescheide führte der steuerliche Vertreter der Berufungswerberin aus, die Außendienstmitarbeiter kämen regelmäßig am Montag zu Besprechungen und zur…
…die einfache Fahrtstrecke mehr als 20 Km. Im gegenständlichen Fall beträgt die einfache Fahrtstrecke laut Angaben des Bw. 15 Km. Mit dem im Zuge der Veranlagung gewährten Verkehrsabsetzbetrag sind daher die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Laptop: Werbungskosten sind nach § 16 Abs…
…für die Fahrten von seinem Wohnort nach T. wie folgt: 50 Wochen à 45 km x, 038= € 855,00 Mit Berufungsvorentscheidung vom 2. Juli 2008 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Begründend ausgeführt: "Die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnten…
…Pendlerpauschale mit folgender Begründung abgewiesen wurde: "Die Pendlerpauschale steht zu, wenn der Arbeitnehmer die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt. Überwiegend heißt, dass derartige Fahrten im Lohnzahlungszeitraum an mehr als 50 % der tatsächlichen Arbeitstage, zumindest aber mehr als zehn Tage im Kalendermonat…
…in denen sich der Arbeitnehmer im Krankenstand oder auf Urlaub (Karenzurlaub) befindet. 6.) Strittig ist, ob es sich bei den geltend gemachten Fahrten um Fahrtkosten im Sinne des Grundtatbestandes (§ 16 Abs. 1 EStG 1988) oder aber um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte iSd § 16 Abs…
…§ 4 Tz 348). Die Begründung der doppelten Haushaltsführung berechtigt daher nicht zum Ansatz von Werbungskosten. Es gibt keine gesetzliche Grundlage für das Begehren, die tatsächlichen Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten anzusetzen (§ 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988). Diese Kosten sind…
…Berufungswerberin nicht geklärt, ob unter Privatnutzung die reinen Privatfahrten oder auch diejenigen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu verstehen sind. Im Prüfungszeitraum stand dem Dienstnehmer das Firmenfahrzeug jedenfalls unentgeltlich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung. Was die Höhe des Sachbezuges betrifft, hat das Finanzamt…
…hat das Finanzamt die Berufungen im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, dass die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Verkehrsabsetzbetrag und gegebenenfalls mit dem Pendlerpauschale abgegolten seien. Zufolge des fristgerecht eingebrachten Antrages, die Berufungen gegen die beiden Einkommensteuerbescheide der Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…Das Finanzamt hat seiner jährlichen Sachbezugswerthinzurechnung die Annahme zu Grunde gelegt, dass auf Grund der täglichen Fahrten von Frau A. zwischen Wohnung und "zweiter" Arbeitsstätte der jährliche Grenzbetrag von 6.000 Kilometern (im Monatsdurchschnitt 500 Km), der für den Ansatz eines halben Sachbezugswertes erforderliche wäre…