…vollem Ausmaß zu (vgl. Rz 272 - 272d). Werden Fahrten zu einem Einsatzort in der Folge in einem Kalendermonat nicht mehr überwiegend unmittelbar vom Wohnort aus angetreten, liegen hinsichtlich dieses Einsatzortes ab dem Folgemonat keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vor. Wird daher der vorübergehende Einsatz…
…6 leg.cit. für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Derartige Fahrtaufwendungen werden aus Vereinfachungsgründen in pauschaler Form mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw. gegebenenfalls dem Pendlerpauschale abgegolten. Im vorliegenden Fall haben die Fahrten des Bw. anlässlich seiner Fahrten zu den an dem Projekt beteiligten Betrieben, die sich…
…0,42 € = 6.021,54 €). Das Finanzamt vertritt hingegen die Auffassung, dass 4.975 km als nicht abzugsfähig auszuscheiden seien (1.664 km für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, 3.311 km für Privatfahrten). Begründet wird dies von der Abgabenbehörde wie folgt…
…Bw. allerdings den Abzug der beantragten sonstigen Werbungskosten (= tatsächliche Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Betrag von € 1.579,20) zur Gänze und brachte statt dessen nur den Werbungskostenpauschbetrag von € 132,00 bei Berechnung der Einkommensteuer für 2011 in Abzug…
…die in Rede stehenden Aufwendungen als Werbungskosten abzuziehen, da es sich bei den diesen Aufwendungen zu Grunde liegenden Fahrten nach Ansicht des Finanzamtes um solche zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handle. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs…
…Rz 23) und dass Richtlinien darüber hinaus für das Bundesfinanzgericht keine Bindungswirkung entfalten. Für die Zurechnung eines Sachbezuges ist es daher ohne Bedeutung, ob dem Arbeitnehmer seitens des Arbeitgebers „Spezialfahrzeuge“ oder herkömmliche Pkw’s für Privatfahrten (einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) zur Verfügung…
…Büromaterial, Arbeitsmittel und Fachliteratur 892,61 Euro) berücksichtigt. Begründend wurde ausgeführt, Fahrtkosten stellten keine spezifischen Reisekosten dar, sondern seien als Werbungskosten allgemeiner Art zu berücksichtigen. Im Falle von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte würden diese allerdings durch den Verkehrsabsetzbetrag bzw. durch das Pendlerpauschale abgegolten werden…
…der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind auch: […] 6. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: a) Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs 5 Z 1 EStG 1988) abgegolten. Nach Maßgabe…
…ist 198 km. Rechtslage und Erwägungen: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte…
…die Rückkehr am Abend zwischen 18 und 22 Uhr. Dieser festgestellte Sachverhalt ist im Hinblick auf die Frage, ob und in welchem Ausmaß betreffend die Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein Abzug als Werbungskosten vorgenommen werden kann, rechtlich wie folgt zu beurteilen…
…die von ihm vorgelegten Fahrtenbücher und die Fahrplanauskunft der Wiener Linien. Rechtliche Würdigung: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen....Werbungskosten sind auch: .... 6. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte…
…im Rahmen von Familienheimfahrten gegeben, auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur im Falle der Unzumutbarkeit der Benutzung eines Massenbeförderungsmittels. Schäden aufgrund höherer Gewalt liegen bei Einwirkung von außen vor. Service-und Reparaturkosten auf Grund des laufenden Betriebes des Kraftfahrzeuges (zum Beispiel Motor- u. Kupplungsschaden…
…Arbeitsstätte) ist selbst bei entsprechendem Nachweis nicht vorgesehen. Beim Pendlerpauschale handelt es sich demnach um eine unwiderlegbare Typisierung. Typisierende Normen dienen als Vereinfachungszwecknormen dem insbesondere im steuerrechtlichen Massenverfahren unumgänglichen Bestreben nach Praktikabilität der Rechtsanwendung. Eine Pauschalierung von Ausgaben des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und…
…Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handle. In der gegen die angeführten Bescheide erhobenen Berufung vom 3.4.2008 wendete der Abgabepflichtige ein, er übe seine berufliche Tätigkeit, wie mit dem Dienstgeber vereinbart, ausschließlich zu Hause aus. Es sei jedoch notwendig, regelmäßig nach Salzburg zu fahren…
…2000/14/0048). Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein gegebenenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten. Tatsächliche Fahrtkosten (z.B. Kilometergeld) können daher für derartige Fahrten nicht steuerfrei gewährt werden. Der oben angeführte Kollektivvertrag enthält…
…1 EStG 1988) abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht. Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) sind beruflich veranlasst und stellen zwar grundsätzlich Werbungskosten dar, sind jedoch in pauschalierter Form durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein gegebenenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten…
…ein firmeneigenes Kraftfahrzeug nachweislich höchsten 6.000 km jährlich für Privatfahrten benützt werde. Die Bw habe in dem von ihr geführten Fahrtenbuch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht als Privatfahrten behandelt. In dem gegen die Berufungsvorentscheidung eingebrachten Vorlageantrag wendet die Bw ein, sie sei…
…dass, wenn für den Arbeitnehmer die Möglichkeit besteht, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, ein Sachbezug von 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal S 7.000,00 bzw. €…
…Finanzamtes Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht entsprechend berücksichtigt worden wären. Demgegenüber stand eine Gutschrift für zu viel abgeführten Dienstgeberbeitrag. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung gegen diese Bescheide führte der steuerliche Vertreter der Berufungswerberin aus, die Außendienstmitarbeiter kämen regelmäßig am Montag zu Besprechungen und zur…
…anzuwenden. Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind auch: [...] 6. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: a) Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z 1) abgegolten. Nach…