…1 Stunde Fahrt (Zeittaxe) was den Schluss zulässt, dass entsprechende Fahrten auch von der peripher gelegenen Wohnung der Bw. in K-Strasse durchgeführt wurden welche im nichtselbstständigen Bereich den durch § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 angesprochenen Fahrten (Wohnung - Betriebsstätte) zuzuordnen sind. Die Bw…
…eine zwingende Führung eines Fahrtenbuches hervor. Lediglich der Nachweis, dass monatlich nicht mehr als 500 km Privatkilometer gefahren werden, sei zu erbringen. Bei Fahrten Wohnung-Betriebsstätte bzw. umgekehrt sei davon ausgegangen worden, dass lediglich eine Fahrt als Privatfahrt auszuweisen sei. Es sei schwer zu verstehen…
…die Heimfahrt antrete. Er arbeite darüber hinaus auch an dienstfreien Tagen in der Ordination und an diesen Tagen fielen Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte an. Nach Ansicht des Bw. ergäben sich für Fahrten Wohnung/Krankenhaus/Ordination einfache Strecke 74km an 20 Tagen monatlich, 11 Monate…
…im Bereich der betrieblichen Einkünfte Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, hingegen Fahrten eines Nichtselbständigen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Verkehrsabsetzbetrag und das Pendlerpauschale abgegolten sind (Jakom/Lenneis, EStG 2013, § 4 Rz 330, Stichwort: Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte). 3.2…
…denen der Bw. zwar Kilometerleistungen jedoch keine Erlöse aufgezeichnet hat, in die Durchschnittsberechnung miteinbezogen wurden. Mit dem diesbezüglichen - durch detaillierte Berechnungen untermauerten - Berufungsvorbringen, aus der Gesamtkilometerleistung seien "nicht operative" Fahrten, Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte des Bw. bzw. seiner Fahrer, auszuscheiden, hat sich…
…Kfz-Kosten berücksichtigt und versteuert worden. Das Firmenfahrzeug habe sich - wenn es nicht gerade für betriebliche Fahrten verwendet worden sei - im Firmenareal befunden. Die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte habe Herr KE mit dem Firmenfahrzeug der K&W-KG zurückgelegt. Zusammen mit diesem Schriftsatz hat…
…die persönliche Freiheit dahingehend eingeschränkt gewesen wäre, dass die Rückkehr in die Unterkunft nach 24 Uhr nicht möglich gewesen wäre. Bei der Beurteilung der Notwendigkeit von Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sei nicht bloß das sachliche Element zu berücksichtigen (VwGH 1.19.1952, 1111/50)…
…anfährt, für die Fahrtstrecke von der Wohnung zur Betriebsstätte Fahrtkosten gemäß § 16 Abs. 1 EStG geltend machen. Hinsichtlich des Dienstantrittes entspricht aber die tatsächliche und rechtliche Stellung eines Berufskraftfahrers nicht der eines Handelsvertreters. Während die kollektivvertraglichen Bestimmungen beim Handelsvertreter die Wohnung als Dienstantrittsort vorsehen, bildet…
…Fahrten zwischen Wohnort und Betriebsstandort und für gelegentliche Privatfahrten am Wohn- und Betriebsort zur Verfügung stellt, vermag den dauernden Standort des Fahrzeuges noch nicht am Wohnort in Österreich zu begründen, selbst wenn auch der Bw gelegentlich das Fahrzeug für seine Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte…
…Ebenso schließt die herrschende Meinung bei Identität zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf Grund des Vorranges und der Abgeltungswirkung der Regelung des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG über den Verkehrsabsetzbetrag Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 EStG für die Fahrten zum Betriebsstandort des Arbeitgebers aus. Wie…
…Arbeiten verrichten. Der Arbeitnehmer Herr_2 hat im Berufungszeitraum keine Fahrten zur Betriebsstätte seines Arbeitgebers getätigt. Nach der Rechtsprechung (VwGH 3.7.1990, 90/14/0069) ist bei Reisenden, die sich dauernd unterwegs befinden und ihre berufsbedingten Fahrten von ihrer Wohnung aus antreten, der Sitz…
…damit begründet, dass das Büro im Wohnhaus gelegen ist und dadurch Fahrten von der Wohnung zur Betriebsstätte nicht angefallen sind. Außerdem seien auch im Prüfungszeitraum keine größeren Urlaubsfahrten angefallen und der Anteil der privat gefahrenen Kilometer beziehe sich lediglich auf Einkaufsfahrten in der näheren Umgebung…
…der Bw. mit über 99% an der Bw. beteiligt ist und als solcher abgabenrechtlich nicht als Dienstnehmer einzustufen ist. Richtig ist, dass Dienstnehmern für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte keine Kilometergelder zustehen, nachdem der hierfür anfallende Aufwand durch Berücksichtigung des Verkehrsabsetzbetrages bzw. des Pendlerpauschales als…
…war. Das Finanzamt hat die gegenständliche Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 16. Dezember 2002 abgewiesen und zur Begründung ausgeführt: "Die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnten nicht berücksichtigt werden, da die hiefür erwachsenden Kosten durch den Verkehrsabsetzbetrag sowie durch ein allenfalls zustehende…
…in der Betriebsstätte des Arbeitgebers im Innendienst tätig, liegt für ihn eine (weitere) Arbeitsstätte vor (VwGH 30.11.1993, 90/14/0136). Zusammengefasst ergibt sich auf Grund dieser Rechtsprechung, dass bei Außendienstmitarbeitern, welche ihre beruflichen Fahrten grundsätzlich von der Wohnung aus antreten, eine Betriebsstätte des…
…90/14/0136). Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind jedoch abpauschaliert und können nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden. Die Aufwendungen in Höhe von 357,68 Euro für die vom Bw. in einer nachgereichten Liste aufgeschlüsselten Fahrten, die nicht mit einem Aufenthalt in der…
…mit dem Privat-PKW" begehre. Mit Berufungsvorentscheidung vom 3. Oktober 2008 wies das Finanzamt die Berufung mit folgender Begründung als unbegründet ab: Mit dem Verkehrsabsetzbetrag und dem Pendlerpauschale seien sämtliche Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Der Berufungswerber habe trotz Ersuchen vom 24…
…ein Mittelpunkt der Tätigkeit mit dem Wohnsitz des Beschwerdeführers ... ident ist, sind die durch die Verwendung des Kraftfahrzeuges verursachten Mehraufwendungen für die Fahrten zwischen der Wohnung und der in der Betriebsstätte des Arbeitgebers in B gelegenen Arbeitsstätte solche, die mit dem Pauschbetrag gemäß § 16 Abs…
…in der Betriebsstätte des Arbeitgebers im Innendienst tätig, liegt für ihn eine (weitere) Arbeitsstätte vor (VwGH 30.11.1993, 90/14/0136). Zusammengefasst ergibt sich auf Grund dieser Rechtsprechung, dass bei Außendienstmitarbeitern, welche ihre beruflichen Fahrten grundsätzlich von der Wohnung aus antreten, eine Betriebsstätte des…
…für die tatsächliche Verrichtung von Innendienst im Büro. Das Verrichten von Arbeiten im Büro macht dieses zur Arbeitsstätte. Die Ausgaben für die Fahrten zwischen der Wohnung und der in der Betriebsstätte des Arbeitgebers in S gelegenen Arbeitsstätte sind daher solche, die mit dem Verkehrsabsetzbetrag gemäß …