…und zwar auch dann, wenn sie nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Dieser Absetzbetrag deckt den normalen Aufwand für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab. Über den Normalfall hinaus werden Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch das Pendlerpauschale gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG…
…Die von der Betriebsprüfung neuerstellte Treibstofverbrauchsrechnung ist wieder willkürlich, denn der angenommene Verbrauch ist falsch und daß man mit einem Firmen-Kfz nur die Strecke Wohnung Betriebsstätte und retour fährt ist auch realitätsfern. Es wurden unter anderem viele Wareneinkäufe mit dem Kfz getätigt. Bezüglich des…
…1 Stunde Fahrt (Zeittaxe) was den Schluss zulässt, dass entsprechende Fahrten auch von der peripher gelegenen Wohnung der Bw. in K-Strasse durchgeführt wurden welche im nichtselbstständigen Bereich den durch § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 angesprochenen Fahrten (Wohnung - Betriebsstätte) zuzuordnen sind. Die Bw…
…eine zwingende Führung eines Fahrtenbuches hervor. Lediglich der Nachweis, dass monatlich nicht mehr als 500 km Privatkilometer gefahren werden, sei zu erbringen. Bei Fahrten Wohnung-Betriebsstätte bzw. umgekehrt sei davon ausgegangen worden, dass lediglich eine Fahrt als Privatfahrt auszuweisen sei. Es sei schwer zu verstehen…
…die Heimfahrt antrete. Er arbeite darüber hinaus auch an dienstfreien Tagen in der Ordination und an diesen Tagen fielen Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte an. Nach Ansicht des Bw. ergäben sich für Fahrten Wohnung/Krankenhaus/Ordination einfache Strecke 74km an 20 Tagen monatlich, 11 Monate…
…im Bereich der betrieblichen Einkünfte Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, hingegen Fahrten eines Nichtselbständigen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Verkehrsabsetzbetrag und das Pendlerpauschale abgegolten sind (Jakom/Lenneis, EStG 2013, § 4 Rz 330, Stichwort: Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte). 3.2…
…denen der Bw. zwar Kilometerleistungen jedoch keine Erlöse aufgezeichnet hat, in die Durchschnittsberechnung miteinbezogen wurden. Mit dem diesbezüglichen - durch detaillierte Berechnungen untermauerten - Berufungsvorbringen, aus der Gesamtkilometerleistung seien "nicht operative" Fahrten, Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte des Bw. bzw. seiner Fahrer, auszuscheiden, hat sich…
…Bei selbständigen Einkünften zählen Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsort zu den betrieblich veranlassten Fahrten und führen zu Betriebsausgaben (Jakom/Ebner, EstG 2026, Linde, § 4 Rz 330, Stichwort (Fahrten zu Wohnung und Betriebsstätte). Diese Fahrten gelten daher nicht als privat gefahrene Fahrten. Liegt eine private Nutzungsmöglichkeit…
…dieser Höhe zu Grunde zu legen. Pendlerpauschale, Pendlereuro § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 lautet auszugsweise: Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: a) Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z 1) abgegolten…
…Kfz-Kosten berücksichtigt und versteuert worden. Das Firmenfahrzeug habe sich - wenn es nicht gerade für betriebliche Fahrten verwendet worden sei - im Firmenareal befunden. Die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte habe Herr KE mit dem Firmenfahrzeug der K&W-KG zurückgelegt. Zusammen mit diesem Schriftsatz hat…
…bereits im Prüfungsverfahren ausgesagt habe, dass er das betriebszugehörige Firmenfahrzeug nicht für private Fahrten nutzte, da die Familie A. über ein eigenes Familienfahrzeug verfüge und er das Firmenfahrzeug auch nicht für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte nutzen musste, da sich das Büro im selben Haus…
…die persönliche Freiheit dahingehend eingeschränkt gewesen wäre, dass die Rückkehr in die Unterkunft nach 24 Uhr nicht möglich gewesen wäre. Bei der Beurteilung der Notwendigkeit von Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sei nicht bloß das sachliche Element zu berücksichtigen (VwGH 1.19.1952, 1111/50)…
…anfährt, für die Fahrtstrecke von der Wohnung zur Betriebsstätte Fahrtkosten gemäß § 16 Abs. 1 EStG geltend machen. Hinsichtlich des Dienstantrittes entspricht aber die tatsächliche und rechtliche Stellung eines Berufskraftfahrers nicht der eines Handelsvertreters. Während die kollektivvertraglichen Bestimmungen beim Handelsvertreter die Wohnung als Dienstantrittsort vorsehen, bildet…
…Fahrten zwischen Wohnort und Betriebsstandort und für gelegentliche Privatfahrten am Wohn- und Betriebsort zur Verfügung stellt, vermag den dauernden Standort des Fahrzeuges noch nicht am Wohnort in Österreich zu begründen, selbst wenn auch der Bw gelegentlich das Fahrzeug für seine Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte…
…dem Vorlageantrag beigelegte Verprobung der Fahrtstrecke von der Wohnung zur Betriebsstätte in Z mit Arbeitsbeginn 11:00 Uhr und Arbeitsende 19:00 Uhr (unter der Prämisse der Zurücklegung dieser Fahrtstrecke an mehr als 10 Tagen im Kalendermonat und unter Zugrundelegung vorgenannter Eckdaten betreffend Arbeitsbeginn und…
…vom 12. Dezember 2016, dass der Bf. für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte bisher keine Fahrtkosten geltend gemacht habe und im Gegenzug auch auf den Ansatz eines Sachbezuges aus einkommensteuerlicher Sicht verzichtet worden sei, ist zu entgegnen, dass dieses Vorbringen den Bf. nicht davon…
…Ebenso schließt die herrschende Meinung bei Identität zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf Grund des Vorranges und der Abgeltungswirkung der Regelung des § 16 Abs. 1 Z 6 EStG über den Verkehrsabsetzbetrag Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 EStG für die Fahrten zum Betriebsstandort des Arbeitgebers aus. Wie…
…Platz im Auto belegten. "Ohne diese Fahrten im Rahmen der Tätigkeit, wäre die Ausübung dieser Tätigkeit ausgeschlossen." Daher entstünden diese Fahrten nur während der Arbeitszeit. Dass es sich bei dem beantragten Kilometergeld nicht um die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte handle, sei schon aufgrund der…
…Arbeiten verrichten. Der Arbeitnehmer Herr_2 hat im Berufungszeitraum keine Fahrten zur Betriebsstätte seines Arbeitgebers getätigt. Nach der Rechtsprechung (VwGH 3.7.1990, 90/14/0069) ist bei Reisenden, die sich dauernd unterwegs befinden und ihre berufsbedingten Fahrten von ihrer Wohnung aus antreten, der Sitz…
…in Ort2, M-Straße, und zurück (Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte eines Tagespendlers). Darüber hinaus wurden diese Fahrzeuge vom Bf. für folgende betriebliche Zwecke der Kommanditgesellschaft verwendet: Fahrten zu Kunden und Geschäftspartnern, Warenlieferungen, Fahrten zur Betankung und Instandhaltung der Fahrzeuge usw. Wie der Bf. zu…