…Instanz. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung und führte aus, für Kinder, die nicht die österreichische Staatsbürger (gemeint: Staatsbürgerschaft) besitzen, bestehe "mangels intensiver Anbindung an Österreich" kein Anspruch auf Familienbeihilfe, weil sie sich "zwar rechtmäßig, aber nur vorübergehend zu Ausbildungszwecken in Österreich aufhalten". Aufenthaltstitel nach …
…September 2004 bis 31. Dezember 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge der Überprüfung des Anspruches auf Gewährung der Familienbeihilfe wurde vom Finanzamt festgestellt, dass sich der Berufungswerber (laut seinen Angaben am Überprüfungsschreiben) überwiegend im Ausland…
…1 haben Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100, gewährt wurde, Anspruch auf Familienbeihilfe. Anspruch besteht auch für Kinder, denen nach dem Asylgesetz 2005 Asyl gewährt wurde. Mit Bundesgesetzblatt 168, ausgegeben am 28. Dezember 2006, wurde das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 BGBl. Nr…
…am XX. YYr 2003, wird ab Jänner 2007 gewährt. Entscheidungsgründe Im Zuge der Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe wurde der Antragsteller (Ast.), der einer von vier Gesellschaftern eines Taxiunternehmens und bulgarischer Staatsbürger ist, aufgefordert, einen Nachweis über seinen rechtmäßigen Aufenthalt (NAG-Karte mit Aufenthaltstitel) vorzulegen…
…b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden…
…zu klären, ob die Bw. zu den Kosten des Unterhalts für ihre Tochter überwiegend beigetragen hat. Nur dann, wenn diese Anspruchsvoraussetzung erfüllt ist, kann auch im konkreten Fall die erforderliche - einen Familienbeihilfenanspruch begründende - fiktive Haushaltszugehörigkeit im Sinne des § 2 Abs. 2 und Abs. 4 FLAG…
…1 und 2 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) iVm. Art. 12 EG-Vertrag für EU/EWR Staatsangehörige Anspruch auf Familienleistungen bestehe, wenn sich diese nach § 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) rechtmäßig in Österreich aufhielten und den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Osterreich hätten. EU/EWR-Bürger…
…1 lit. b FLAG 1967 besteht unter anderem Anspruch auf Familienbeihilfe ab dem zweiten Studienjahr nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtumfang…
…Asylverfahrens der Gattin dem Finanzamt vorzulegen. Mit Bescheid vom 25. März 2009 wies das Finanzamt den Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Februar 2006 mit der Begründung ab, dass Anspruch auf Familienbeihilfe nur dann bestehe, wenn sich die Kinder nach §§ 8 und 9 NAG rechtmäßig…
…Unterlagen abhanden gekommen. Nach Ansicht des Bw. komme § 3 Abs. 2 FLAG zur Anwendung, worauf ein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder bestünde, die nicht österreichische Staatsbürger seien, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des NAG rechtmäßig in Österreich aufhielten. Da der Bw. und seine…
…Einkommen auch nicht selbsterhaltungsfähig gewesen. Die ursprünglich von B. begonnene Lehrlingsausbildung hätte somit einen Anspruch auf Familienbeihilfe vom 1.5.2007 bis 30.4.2010 nach sich gezogen. Bei tatsächlichem Abschluss dieser Lehrausbildung hätte die Lehrlingsentschädigung für die Tochter der Bw. im ersten Lehrjahr brutto…
…entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) legte im Rahmen einer Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe vom 31.10.2006 folgende Unterlagen vor und wurde die Familienbeihilfe bis März 2007 anerkannt: - Bestätigung des ehemaligen Dienstgebers inkl…
…vom 4. April 2007 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe ab Jänner 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge einer Überprüfung des Anspruchs auf Familienbeihilfe wurde die Antragstellerin (Ast.) ersucht, die Lebenshaltungskosten ab November…
…9 NAG rechtmäßig in Österreich aufhalten würden und der Berufungswerberin auch nicht Asyl gewährt worden sei, bestehe kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Berufung vom 22.3.2007 wird damit begründet, dass der Asylantrag nach wie vor offen sei und sowohl der Ehegatte sowie die Berufungswerberin…
…2007 für seine Tochter G, geb. 1.1.1989, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge. Im Zuge der Überprüfung des Anspruches vom 30. März 2007 gab der Bw. unter anderem bekannt, dass seine Tochter G derzeit über keinen Befreiungsschein verfüge und daher arbeitslos sei. Sie habe kein eigenes…
…weiters angeführt, dass der Berufungswerber bereits seit mehreren Jahren in Österreich entsprechend den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes rechtmäßig unselbständig beschäftigt sei bzw. habe er bereits Anspruch auf Bezug von Arbeitslosengeld und verfüge über eine gültige Arbeitserlaubnis. Die Finanzierung der Familienbeihilfe erfolge durch Beiträge aller Dienstgeber, die…
…Zeitraum ab April 2005 abgewiesen. Begründet wurde der Bescheid damit, dass die Tochter der Bw. in Rumänien im Haushalt der Großmutter lebt und daher die Großmutter eine anspruchsberechtigte Person gemäß § 2 Abs. 3 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) ist. In der am 26. April 2006 fristgerecht eingebrachten…
…Maßstab, nach dem der Dienstgeberbeitrag zu berechnen ist. Es besteht daher kein Zusammenhang zwischen dem Kreis der Personen, die potentiell für einen Anspruch auf Leistungen aus dem Familienlastenausgleich in Frage kommen, und dem Kreis der Personen, deren Lohnsumme die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag bildet. 4…
… 2 Abs. 1 lit. d FLAG 1967 bestehe für volljährige Kinder nur für die Dauer von drei Monaten nach Abschluss der Berufsausbildung Anspruch auf Familienbeihilfe. Gegen den Bescheid vom 13. Februar 2006 erhob der Bw. fristgerecht Berufung mit folgender Begründung: Seine Tochter habe mit Auszeichnung…
…Juni 2005 bis 31. Juli 2005 als arbeitsuchend vorgemerkt, ohne einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 zu haben oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice zu erhalten. Im Zeitraum 1. August 2005 bis 24. Oktober 2005 absolvierte sie den…