…fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung des Berufes nicht möglich ist. Gemäß § 2 Abs. 9 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) verlängert sich die Anspruchsdauer nach Abs. 1 lit. b und lit. d bis j im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise, unabhängig…
…durch die coronabedingte Beeinträchtigung auch zu einer Verlängerung der Unterhaltspflicht kommen kann. Ausschlaggebend ist jedoch - wie bereits erwähnt - dass sich die hier angesprochene FB-Anspruchsdauer im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise unabhängig von der Dauer der coronabedingten Beeinträchtigung nach den Bestimmungen des § 2 Abs…
…Beschwerde brachte die Beschwerdeführerin (Bf) Folgendes vor: "Meine Tochter studierte beginnend mit September 2015 an der Fachhochschule Wr. Neustadt Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege. Die im Oktober 2016 ausgestellte Mitteilung über den Familienbeihilfen-Bezug bestätigte den Anspruch bis Juni 2018. Die abschließende Bachelorprüfung fand am 31…
…Wesentlichen dahin begründet, dass zwar die Unterhaltszahlungen der Bf nicht in Frage gestellt würden, eine Überprüfung der überwiegenden Unterhaltstragung dennoch unterbleiben könne. Selbst bei einem Überwiegen bestehe für die Bf kein Anspruchsrecht, da die Kinder im Haushalt der Großmutter in Polen leben würden. Nach § 2…
…Instanz. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung und führte aus, für Kinder, die nicht die österreichische Staatsbürger (gemeint: Staatsbürgerschaft) besitzen, bestehe "mangels intensiver Anbindung an Österreich" kein Anspruch auf Familienbeihilfe, weil sie sich "zwar rechtmäßig, aber nur vorübergehend zu Ausbildungszwecken in Österreich aufhalten". Aufenthaltstitel nach …
…September 2004 bis 31. Dezember 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge der Überprüfung des Anspruches auf Gewährung der Familienbeihilfe wurde vom Finanzamt festgestellt, dass sich der Berufungswerber (laut seinen Angaben am Überprüfungsschreiben) überwiegend im Ausland…
…1 haben Personen, denen Asyl nach dem Asylgesetz 2005, BGBl. I Nr. 100, gewährt wurde, Anspruch auf Familienbeihilfe. Anspruch besteht auch für Kinder, denen nach dem Asylgesetz 2005 Asyl gewährt wurde. Mit Bundesgesetzblatt 168, ausgegeben am 28. Dezember 2006, wurde das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 BGBl. Nr…
…am XX. YYr 2003, wird ab Jänner 2007 gewährt. Entscheidungsgründe Im Zuge der Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe wurde der Antragsteller (Ast.), der einer von vier Gesellschaftern eines Taxiunternehmens und bulgarischer Staatsbürger ist, aufgefordert, einen Nachweis über seinen rechtmäßigen Aufenthalt (NAG-Karte mit Aufenthaltstitel) vorzulegen…
…b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Im Zuge der Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe teilte die Beschwerdeführerin (Bf.) am 14.11.2022 dem Finanzamt mit, dass die im Spruch genannte Tochter das BORG ***1*** in ***3*** besuche und am Ende des…
…Abschnitt nicht innerhalb der zulässigen Studiendauer abgeschlossen wurde, besteht erst dann wieder Anspruch auf die Familienbeihilfe sobald Ihr Sohn ***3*** diesen erreicht hat." Daraufhin brachte die Beschwerdeführerin eine weitere Beschwerde ein, die als Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde an das Bundesfinanzgericht (Vorlageantrag) gewertet wird…
…rückgefordert, weil zwischen Beendigung des Diplomstudiums Rechtswissenschaften und dem Beginn des Gerichtspraktikums kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestanden habe. Die Beschwerde vom 23.05.2023 wurde mit der bereits im Rückforderungsbescheid angeführten Begründung abgewiesen. Strittig ist die Rückforderung der Familienbeihilfe für 04 und 05/2023. II…
…überwiegende Haushaltszugehörigkeit des Kindes zum Bf bestanden hat, der damit wohl auch die anfallenden Kosten für das Kind überwiegend getragen hat. Aus diesem Grund steht ihm eindeutig der FB-Anspruch für die Tochter, dieser verbunden mit der Gewährung des Kinderabsetzbetrages, zu. In Anbetracht der gegebenen…
…Lebensjahr vollendet habe. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht die Beschwerde mit der Begründung, dass sich die Anspruchsdauer der Familienbeihilfe automatisch bis zu einem Alter von 25 Jahren erhöhe, da seine Tochter im Herbst 2013 an der ***2***-Universität ***1*** inskribiert und ein Diplom-Lehramtsstudium (Langzeitstudium…
…2013, 2012/16/0047). Es kommt nur auf die objektive Rechtswidrigkeit des Bezugs von FB an (vgl etwa VwGH 10.12.1997, 97/13/0185; 22.4.1998, 98/13/0067), also auf das Fehlen der Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug (vgl VwGH 28.11.2002…
…kein vorübergehender Aufenthalt mehr vor. Es wäre daher von Anfang an keine österr. FB auszuzahlen gewesen. § 5 Abs 3 FLAG 1967 lautet: "Kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten." Im Zusammenhang mit der Regelung des § 5 Abs 3 FLAG…
…beschwerdegegenständlichen Zeitraum kein Anspruch auf Familienbeihilfe vorlag. Der Vollständigkeit halber wird angemerkt, dass die Tochter der Bf nicht dauernd außer Stande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen (s. o.a. nunmehr relevantes SVGA aus 03/2018), weshalb die Voraussetzungen für den FB-Anspruch iSd …
…III. Rechtslage: Die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) und des Einkommensteuergesetzes (EStG) lauten in der hier anzuwendenden Fassung (auszugsweise) wie folgt: § 2 FLAG: Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) ... b) für volljährige Kinder, die…
…mit der Verfassungsmäßigkeit des § 3 FLAG 1967 idF des Fremdenrechtspaketes 2005, BGBl I 2005/100, ab 1.1.2006 (FB-Anspruch nur bei vorhandenem Aufenthaltstitel nach §§ 8 und 9 NAG) auseinandergesetzt. Er hat der behaupteten Verletzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten durch Neufassung dieser Bestimmung entgegnet…
…zu klären, ob die Bw. zu den Kosten des Unterhalts für ihre Tochter überwiegend beigetragen hat. Nur dann, wenn diese Anspruchsvoraussetzung erfüllt ist, kann auch im konkreten Fall die erforderliche - einen Familienbeihilfenanspruch begründende - fiktive Haushaltszugehörigkeit im Sinne des § 2 Abs. 2 und Abs. 4 FLAG…