…davon aus, dass für das gegenständliche Kaufobjekt eine rechtskräftige Betriebsanlagengenehmigung seitens der BH Ried besteht. § 6 Bevollmächtigung: Die Verkäuferseite wurde vom Vertragsverfasser Dr. Karl Wagner ausdrücklich über die Rechtsfolgen der Gewährleistung unter Verpflichtung zur Abführung der gesetzlichen Umsatzsteuer belehrt." Mit Schreiben vom 4. Oktober 1999…
…und besteht nur noch auf dem Papier weiter. Die Abgabenrückstände iHv 47.707,34 € (darin enthalten die haftungsgegenständlichen Abgaben an Umsatzsteuer 09 und 10/2003 iHv 40.175,47 €) sind bei der G uneinbringlich. Für die Erwerberhaftung nach § 14 BAO muss ein lebendes …
…ihm. Im Hinblick auf die Übernahme der Geschäftsanteile "mit Jänner 2001" sei er der Meinung, dass "er" für die Umsatzsteuern der ihm unbekannten Firma G OEG nicht haftbar gemacht werden könne. Mit Berufungsvorentscheidung vom 5.12.2002 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab…
…die Erwerberhaftung für die Umsatzsteuer aus dem Unternehmenskauf zu einer systemwidrigen Kumulation der Umsatzsteuer in der Unternehmerkette führe. Das MWSt-System baue auf der Kostenneutralität der Umsatzsteuer zwischen den einzelnen Unternehmen auf. Durch die Haftbarmachung gemäß § 14 BAO werde die Umsatzsteuer aus dem Unternehmenskauf für…
…sich bei der Erwerberhaftung um eine Ermessensentscheidung, welche zu begründen gewesen wäre. Die Unterlassung mache den Bescheid rechtswidrig. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 17. Oktober 2011 abgewiesen. Zur Begründung wird nach Zitierung des § 14 BAO ausgeführt, dass der Bw. für die Umsatzsteuer März 2011…
…Mietrechte um den Kaufpreis von S 150.000,00 (€ 10.900,93), zuzüglich Umsatzsteuer. Mit Bescheid vom 16. September 2002 wurde der Bw. gemäß § 14 BAO als Erwerber des Unternehmens der B-GmbH für Abgaben, nämlich | | fällig am | Betrag in € …
…17.4.2008 nahm das Finanzamt die Berufungswerberin gemäß § 14 BAO für Umsatzsteuer 11/2007 in Höhe von 852.083,70 € und den oben unter Punkt B erwähnten Säumniszuschlag von 17.099,89 € in Anspruch. Laut vorliegendem Kauf- und Übertragungsvertrag vom 31.7…
…ab 1. Jänner 2006 als Unternehmer und Betreiber des Gastronomielokals X-Straße aufgetreten sein, sodass die D-KEG im Jahre 2006 mangels aufrechten Geschäftsbetriebes keine Umsatzsteuer vereinnahmt hätte. S.D. wäre für den Bw. unauffindbar. Durch die Einhebung vor Beendigung des Berufungsverfahrens würde er erheblich…
…ein Unternehmen fortzuführen. Es sei der Sachverhalt sowohl sachlich als auch rechtlich unrichtig beurteilt worden. Weiters beziehe sich der Haftungsbescheid auch auf Umsatzsteuer für Dezember 2001. Hier liege eine unrichtige rechtliche Beurteilung, da der Erwerber im Zeitpunkt der Übereignung die in Betracht kommenden Schulden kannte…
…und darüber hinaus jene besondere Sorgfalt, die gerade ein Unternehmensübergang erfordert. Dass die Bw. vom Anfall der aus der Betriebsveräßerung resultierenden Umsatzsteuer für Dezember 2009 gewusst hat, kann als außer Streit stehend angenommen werden, zumal im Schreiben vom 22. Dezember 2009 die Überrechnung der Vorsteuer…
…die bei der Unternehmensübertragung gefordert werde, außer Acht gelassen worden, weshalb leichte Fahrlässigkeit anzunehmen gewesen wäre. Die Berufung betreffend Haftung für die Umsatzsteuer wäre daher als unbegründet abzuweisen gewesen. Mit Schreiben vom 24. Juni 2006 beantragte die Bw. die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch…
…der Bw., dass niemals beabsichtigt gewesen wäre, ein Unternehmen zu erwerben, lässt sich nichts gewinnen, da es für die Geltendmachung der Erwerberhaftung nicht auf den Parteiwillen, sondern auf die tatsächlichen Umstände ankommt, wobei auf Grund der faktischen Übernahme der betriebswesentlichen Grundlagen die Bw. in der…
… 14 BAO für folgende aushaftende Abgabenschuldigkeiten der D-KEG im Ausmaß von insgesamt 36.147,68 € in Anspruch: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag | Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag | 02/99 | 3,63 | Umsatzsteuer | 05-11/98 | 9.397,76…
…860,50 € verringerte. Unstrittig ist weiters, dass die R-GmbH mit Bescheid des Finanzamtes vom 29.10.2007 zur Erwerberhaftung gemäß § 14 BAO für die auf den gegenständlichen Veräußerungsvorgang entfallene Umsatzsteuer (172.000 €) herangezogen wurde. Durch die Geltendmachung dieser Haftung wurde zwischen der…
…sei nach Ansicht des Finanzamtes die Betriebsübereignung erwiesen und die Erwerberhaftung ausreichend begründet. MIt Schreiben vom 10. August 2004 beantragte die Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und führte ergänzend aus, dass sich die Berufungsvorentscheidung für die Annahme einer Betriebsfortführung bzw…
…1.2002 nahm das Finanzamt die Berufungswerberin für folgende Abgabenschuldigkeiten der Fa. F KEG in Höhe von insgesamt € 7.760,15 in Anspruch: | Abgabenart | Zeitraum | Fälligkeit | Betrag in € | Betrag in S | Umsatzsteuer | 09/1999 | 15…
…Die Umsatzsteuerschuld entsteht nach der Grundregel des § 19 Abs. 2 Zif. 1 lit. a UStG mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferungen oder sonstigen Leistungen ausgeführt worden sind. Für die Erwerberhaftung kommen daher im gegenständlichen Fall die Umsatzsteuervorauszahlungen 02/2010 und 03/2010 in…
…stehe einer Beurteilung als Betriebserwerb (des Gastronomiebetriebes der Mieterin) nicht entgegen, lässt außer Acht, dass die bloße Übereignung einzelner Wirtschaftsgüter eines Unternehmens bzw. die Übereignung bloß eines Teiles der wesentlichen Grundlagen nicht als Voraussetzung für die Geltendmachung der Erwerberhaftung ausreicht (vgl. VwGH 3. 10. 1984…
…ab 1. Jänner 2006 als Unternehmer und Betreiber des Gastronomielokals Y-Gasse aufgetreten sein, sodass die D-KEG im Jahre 2006 mangels aufrechten Geschäftsbetriebes keine Umsatzsteuer vereinnahmt hätte. S.D. wäre für den Bw. unauffindbar. Durch die Einhebung vor Beendigung des Berufungsverfahrens würde er erheblich…
…vom 27. Oktober 2000 nahm das Finanzamt die Berufungswerber gemäß § 14 BAO als Haftungspflichtige für Abgabenschulden der X. KG in der Höhe von insgesamt 205.167 ATS (14.910,07 €) in Anspruch: Umsatzsteuer 1998 - 1999: 177.373 ATS, Lohnsteuer 1999: 8.292 ATS; Dienstgeberbeitrag…