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UFSZ1W ZRV/0031-Z1W/02Einfuhr von Obst und Gemüse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.06.2005

…Entscheidungszollbehörde, bei der ein Antrag auf Erstattung oder Erlass nach Art. 239 Abs. 2 des Zollkodex gestellt worden ist, nicht in der Lage nach Art. 899 zu entscheiden, und läßt die Begründung des Antrages auf einen besonderen Fall schließen, der sich aus Umständen ergibt, bei…

UFSZ1W ZRV/0059-Z1W/03Erstattung gemäß Art. 239 ZK, Verlängerung der Frist gemäß Art. 239 Abs. 2 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)14.12.2004

…eine Erstattung gemäß Art. 239 ZK war. Auf Grund dieses Auftrages von H.W.L. an B.M. brachte dieser den Erstattungsantrag vom 2. Juli 2001 ein und unterfertigte diesen auch. Unter anderem wurden auf Grund des Auftrages, sich über eine Erstattung aus Billigkeitsgründen zu…

UFSW RV/1558-W/10Zurückweisung von Rückerstattungsanträgen betreffend Abzugsteuer (§ 99 EStG) als verspätet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.06.2010

…allfälliger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart einzubringen wäre, das auch darüber zu entscheiden hätte. Was die Argumentation des steuerlichen Vertreters, die Erstattung der Abzugsteuer aus Billigkeitsgründen zu gewähren bzw. "die Billigkeitsaspekte in die Entscheidung einfließen zu lassen", betrifft…

UFSZ3K ZRV/0048-Z3K/09Eingangsabgabenbefreiung für Übersiedlungsgut, Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde erster Stufe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.01.2010

…Zollamtes Innsbruck seien ihm die auf den verfahrensgegenständlichen PKW entfallenen Eingangsabgaben in der Höhe von insgesamt € 8.000,00 zur Entrichtung mitgeteilt worden. Gegen den Bescheid habe er fristgerecht den Rechtbehelf der Berufung erhoben und die Erstattung aus Billigkeitsgründen gemäß Art. 239 ZK beantragt…

UFSZ3K ZRV/0213-Z3K/12Kein Zollerlass aus Billigkeit nach dem vorschriftswidrigen Verbringen eines Beförderungsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)03.09.2013

…Die Erstattung von Einfuhrabgaben aus Billigkeitsgründen richtet sich grundsätzlich nach Art 239 ZK. Demnach können Einfuhrabgaben in anderen als den in den Artikeln 236, 237 und 238 genannten Fällen erstattet oder erlassen werden; diese Fälle werden entweder nach dem Ausschussverfahren festgelegt oder ergeben sich aus…

UFSZ3K ZRV/0029-Z3K/11Pflichtverletzung im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)03.07.2012

…Die Erstattung von Einfuhrabgaben aus Billigkeitsgründen richtet sich grundsätzlich nach Art 239 ZK. Demnach können Einfuhrabgaben in anderen als den in den Artikeln 236, 237 und 238 genannten Fällen erstattet oder erlassen werden; diese Fälle werden entweder nach dem Ausschussverfahren festgelegt oder ergeben sich aus…

UFSZ2L ZRV/0157-Z2L/02Zollerlass aus Billigkeitsgründen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.01.2006

…Zl. 100/70575/97-16, betreffend Zollerlass aus Billigkeitsgründen gemäß § 183 Zollgesetz 1988 (ZollG) entschieden: Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird wie folgt abgeändert: Es entfallen die Worte "im Rahmen des der Zollbehörde zustehenden freien Ermessens". Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…

UFSZ3K ZRV/0015-Z3K/04Zollerlass aus Billigkeitsgründen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.03.2004

…für die die Zollschuld entstanden ist, nicht identisch ist) oder durch die dargetan werden soll, dass der Abgabenanspruch nach seinem Entstehen erloschen ist. Antragslegitimiert für einen Zollerlass aus Billigkeitsgründen nach § 183 ZG ist der Zollschuldner. Auch wenn der Begriff des Zollschuldners in einem weiteren Sinn…

UFSZ4I ZRV/0084-Z4I/02Erlassantrag gem. Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.07.2004

…Teilen, von ihr selbst als durchaus möglich eingeschätzt wird. Die Voraussetzungen für eine Erstattung der sonstigen Eingangsabgaben liegen ebenfalls nicht vor. Gem. Art. 239 ZK iVm Art. 905 Abs. 1 zweiter Unterabsatz ZK-DVO und § 237BAO kann ein Gesamtschuldner aus der Gesamtschuld entlassen werden, wenn…

UFSZ3K ZRV/0069-Z3K/03Erstattung der Einfuhrabgaben gemäß Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.02.2006

…verlangt werden, diese Verwaltungspraxis zu kompensieren. Außergewöhnliche Umstände, die eine Erstattung von Abgaben aus allgemeinen Billigkeitsgründen rechtfertigen können, könnten auch vorliegen, wenn von den rechtlichen Anforderungen an eine Erstattung oder einen Erlass nach Art. 236 Abs. 1 ZK nur eine nicht erfüllt sei. Die Zollbehörde…

UFSZ1W ZRV/0055-Z1W/05Entlassung aus der Gesamtschuld nach § 237 BAO betreffend Eingangsabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)25.06.2009

…so sind diese gesamtschuldnerisch zur Erfüllung dieser Zollschuld verpflichtet. Art. 239 Abs.2 ZK : Die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Absatz 1 genannten Gründen erfolgt auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner…

UFSZ2L ZRV/0015-Z2L/07Erlass/Erstattung von Eingangsabgaben nach Art. 239 ZK.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)29.01.2008

…Die Bestimmungen des Art. 905 ZK-DVO lauten auszugsweise: "(1) Lässt die Begründung des Antrags auf Erstattung oder Erlass gemäß Artikel 239 Absatz 2 Zollkodex auf einen besonderen Fall schließen, der sich aus Umständen ergibt, bei denen weder eine betrügerische Absicht noch eine offensichtliche Fahrlässigkeit…

UFSZ1W ZRV/0046-Z1W/02Erstattung nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.11.2005

…Zölle zu erstatten oder zu erlassen oder aber dies abzulehnen. Folglich führt Art. 239 Abs. 1 ZK iVm. Art. 905 der DVO in das Gemeinschaftszollrecht eine allgemeine Billigkeitsklausel für außergewöhnliche Fälle ein. Solche außergewöhnliche Umstände, die eine Erstattung von Abgaben aus allgemeinen Billigkeitsgründen rechtfertigen können…

UFSZ2L ZRV/0090-Z2L/09Zurückweisung eines Antrages auf Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer mangels Aktivlegitimation
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)12.04.2010

…worin die Aufhebung der Berufungsvorentscheidung vom 13. Juli 2009 und die antragsgemäße Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von € 49.919,99 gemäß Art. 239 ZK iVm § 83 ZollR-DG aus Billigkeitsgründen bzw. in eventu eine Erstattung gemäß Art. 236 ZK beantragt wurde. Nach Darlegung…

UFSZ1W ZRV/0088-Z1W/02Erlöschen des Erstattungsanspruches nach Erstattung an einen Gesamtschuldner
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.01.2006

…der Abgabenberechnung überprüft. Dabei konnten jedoch keine weiteren Unstimmigkeiten festgestellt werden. Dem Antrag auf Erstattung konnte daher nicht entsprochen werden. Die vom Bf. begehrte Einvernahme der Zeugen LL. und T. zum Beweis dafür, dass ein Abgabenerlass aus Billigkeitsgründen für den Bf. gerechtfertigt ist, war alleine…

UFSZ1W ZRV/0309-Z1W/071. Antrag auf Erlass/Erstattung von Eingangsabgaben samt Nebengebühr nach Art. 239 ZK. 2. Antrag auf Aussetzung der Zahlungspflicht nach Art. 222 Abs.2 ZK. 3. Undeutliches Parteienvorbringen, Mängelbehebungsauftrag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.06.2012

…der Vollziehung bitten. Gleichzeitig stellen wir gemäß Art. 239 ZK Abs.2 den Antrag auf Fristverlängerung und gemäß Art. 239 Abs.1 den Antrag auf Zollerlass aus Billigkeitsgründen in Verbindung mit Art. 905 Abs.1 ZK-DVO mit Verweis auf § 83 ZollR-DG". Als Begründung…

UFSZ2L ZRV/0041-Z2L/06Mangelnde Antragslegitimation im Erstattungsverfahren nach Art. 239 ZK
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)16.04.2007

…und beantragt den zurückweisenden Bescheid des Zollamtes aufzuheben und die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von € 49.919,99 gemäß Art. 239 ZK iVm § 83 ZollR-DG aus Billigkeitsgründen an die Antragstellerin zu erstatten. Mit Berufungsvorentscheidung vom 24. April 2006, Zahl 900/xxxxx/01/2005…

UFSG RV/0481-G/04Vorsteuererstattung bei Verlust der Originalrechnung auf dem Postweg vom leistenden Unternehmer zum Leistungsempfänger (Antragsteller)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2005

…Er ersuche daher in Stattgebung des Antrages die bezughabende Vorsteuer aus Billigkeitsgründen zu erstatten. Über die Berufung wurde erwogen: Zufolge § 3 Abs. 1 der Verordnung des BM Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl…

UFSZ2L ZRV/0082-Z2L/09Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 308 BAO im Zusammenhang mit der Antragsfrist des Art. 239 Abs. 2 Zollkodex
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)16.09.2009

…Auf den gegenständlichen Fall bezogen bedeutet dies, dass auf Grund der Wirkung der Art.236 bis 239 Zollkodex (Erstattung oder Erlass von Eingangsabgaben aus Rechts- oder aus Billigkeitsgründen) die Weitergeltung einer Reihe von Bestimmungen der BAO zu verneinen ist, die ebenfalls entweder auf die Korrektur…

UFSZ3K ZRV/0292-Z3K/02Festsetzungsverjährung, Bindungswirkung eines Strafurteiles, Transaktionswert als Zollwert, Auswahlermessen bei Gesamtschuld mehrerer Zollschuldner
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)03.10.2003

…günstigeren Art und Weise, Gebrauch gemacht hat, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen sei. Schließlich vermeint die Bf., dass auch aus Billigkeitsgründen ihre Heranziehung zur Haftung zu unterbleiben gewesen wäre, weil ihr mangels Berechtigung zum Vorsteuerabzug ohne Verschulden enorme Kosten entstünden. Auch wenn sie als großes…