…Entscheidungszollbehörde, bei der ein Antrag auf Erstattung oder Erlass nach Art. 239 Abs. 2 des Zollkodex gestellt worden ist, nicht in der Lage nach Art. 899 zu entscheiden, und läßt die Begründung des Antrages auf einen besonderen Fall schließen, der sich aus Umständen ergibt, bei…
…eine Erstattung gemäß Art. 239 ZK war. Auf Grund dieses Auftrages von H.W.L. an B.M. brachte dieser den Erstattungsantrag vom 2. Juli 2001 ein und unterfertigte diesen auch. Unter anderem wurden auf Grund des Auftrages, sich über eine Erstattung aus Billigkeitsgründen zu…
…allfälliger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart einzubringen wäre, das auch darüber zu entscheiden hätte. Was die Argumentation des steuerlichen Vertreters, die Erstattung der Abzugsteuer aus Billigkeitsgründen zu gewähren bzw. "die Billigkeitsaspekte in die Entscheidung einfließen zu lassen", betrifft…
…Zollamtes Innsbruck seien ihm die auf den verfahrensgegenständlichen PKW entfallenen Eingangsabgaben in der Höhe von insgesamt € 8.000,00 zur Entrichtung mitgeteilt worden. Gegen den Bescheid habe er fristgerecht den Rechtbehelf der Berufung erhoben und die Erstattung aus Billigkeitsgründen gemäß Art. 239 ZK beantragt…
…Die Erstattung von Einfuhrabgaben aus Billigkeitsgründen richtet sich grundsätzlich nach Art 239 ZK. Demnach können Einfuhrabgaben in anderen als den in den Artikeln 236, 237 und 238 genannten Fällen erstattet oder erlassen werden; diese Fälle werden entweder nach dem Ausschussverfahren festgelegt oder ergeben sich aus…
…Die Erstattung von Einfuhrabgaben aus Billigkeitsgründen richtet sich grundsätzlich nach Art 239 ZK. Demnach können Einfuhrabgaben in anderen als den in den Artikeln 236, 237 und 238 genannten Fällen erstattet oder erlassen werden; diese Fälle werden entweder nach dem Ausschussverfahren festgelegt oder ergeben sich aus…
…Zl. 100/70575/97-16, betreffend Zollerlass aus Billigkeitsgründen gemäß § 183 Zollgesetz 1988 (ZollG) entschieden: Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird wie folgt abgeändert: Es entfallen die Worte "im Rahmen des der Zollbehörde zustehenden freien Ermessens". Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
…für die die Zollschuld entstanden ist, nicht identisch ist) oder durch die dargetan werden soll, dass der Abgabenanspruch nach seinem Entstehen erloschen ist. Antragslegitimiert für einen Zollerlass aus Billigkeitsgründen nach § 183 ZG ist der Zollschuldner. Auch wenn der Begriff des Zollschuldners in einem weiteren Sinn…
…Teilen, von ihr selbst als durchaus möglich eingeschätzt wird. Die Voraussetzungen für eine Erstattung der sonstigen Eingangsabgaben liegen ebenfalls nicht vor. Gem. Art. 239 ZK iVm Art. 905 Abs. 1 zweiter Unterabsatz ZK-DVO und § 237BAO kann ein Gesamtschuldner aus der Gesamtschuld entlassen werden, wenn…
…verlangt werden, diese Verwaltungspraxis zu kompensieren. Außergewöhnliche Umstände, die eine Erstattung von Abgaben aus allgemeinen Billigkeitsgründen rechtfertigen können, könnten auch vorliegen, wenn von den rechtlichen Anforderungen an eine Erstattung oder einen Erlass nach Art. 236 Abs. 1 ZK nur eine nicht erfüllt sei. Die Zollbehörde…
…so sind diese gesamtschuldnerisch zur Erfüllung dieser Zollschuld verpflichtet. Art. 239 Abs.2 ZK : Die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Absatz 1 genannten Gründen erfolgt auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner…
…Die Bestimmungen des Art. 905 ZK-DVO lauten auszugsweise: "(1) Lässt die Begründung des Antrags auf Erstattung oder Erlass gemäß Artikel 239 Absatz 2 Zollkodex auf einen besonderen Fall schließen, der sich aus Umständen ergibt, bei denen weder eine betrügerische Absicht noch eine offensichtliche Fahrlässigkeit…
…Zölle zu erstatten oder zu erlassen oder aber dies abzulehnen. Folglich führt Art. 239 Abs. 1 ZK iVm. Art. 905 der DVO in das Gemeinschaftszollrecht eine allgemeine Billigkeitsklausel für außergewöhnliche Fälle ein. Solche außergewöhnliche Umstände, die eine Erstattung von Abgaben aus allgemeinen Billigkeitsgründen rechtfertigen können…
…worin die Aufhebung der Berufungsvorentscheidung vom 13. Juli 2009 und die antragsgemäße Erstattung der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von € 49.919,99 gemäß Art. 239 ZK iVm § 83 ZollR-DG aus Billigkeitsgründen bzw. in eventu eine Erstattung gemäß Art. 236 ZK beantragt wurde. Nach Darlegung…
…der Abgabenberechnung überprüft. Dabei konnten jedoch keine weiteren Unstimmigkeiten festgestellt werden. Dem Antrag auf Erstattung konnte daher nicht entsprochen werden. Die vom Bf. begehrte Einvernahme der Zeugen LL. und T. zum Beweis dafür, dass ein Abgabenerlass aus Billigkeitsgründen für den Bf. gerechtfertigt ist, war alleine…
…der Vollziehung bitten. Gleichzeitig stellen wir gemäß Art. 239 ZK Abs.2 den Antrag auf Fristverlängerung und gemäß Art. 239 Abs.1 den Antrag auf Zollerlass aus Billigkeitsgründen in Verbindung mit Art. 905 Abs.1 ZK-DVO mit Verweis auf § 83 ZollR-DG". Als Begründung…
…und beantragt den zurückweisenden Bescheid des Zollamtes aufzuheben und die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von € 49.919,99 gemäß Art. 239 ZK iVm § 83 ZollR-DG aus Billigkeitsgründen an die Antragstellerin zu erstatten. Mit Berufungsvorentscheidung vom 24. April 2006, Zahl 900/xxxxx/01/2005…
…Er ersuche daher in Stattgebung des Antrages die bezughabende Vorsteuer aus Billigkeitsgründen zu erstatten. Über die Berufung wurde erwogen: Zufolge § 3 Abs. 1 der Verordnung des BM Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl…
…Auf den gegenständlichen Fall bezogen bedeutet dies, dass auf Grund der Wirkung der Art.236 bis 239 Zollkodex (Erstattung oder Erlass von Eingangsabgaben aus Rechts- oder aus Billigkeitsgründen) die Weitergeltung einer Reihe von Bestimmungen der BAO zu verneinen ist, die ebenfalls entweder auf die Korrektur…
…günstigeren Art und Weise, Gebrauch gemacht hat, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen sei. Schließlich vermeint die Bf., dass auch aus Billigkeitsgründen ihre Heranziehung zur Haftung zu unterbleiben gewesen wäre, weil ihr mangels Berechtigung zum Vorsteuerabzug ohne Verschulden enorme Kosten entstünden. Auch wenn sie als großes…