…Entscheidungszollbehörde, bei der ein Antrag auf Erstattung oder Erlass nach Art. 239 Abs. 2 des Zollkodex gestellt worden ist, nicht in der Lage nach Art. 899 zu entscheiden, und läßt die Begründung des Antrages auf einen besonderen Fall schließen, der sich aus Umständen ergibt, bei…
…Zur Begründung führte sie aus, dass zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides im Jahr 2018 Art 239 ZK nicht mehr in Geltung gestanden habe, sondern bereits der UZK anzuwenden gewesen sei. Dieser sehe für Anträge auf Erstattung aus Billigkeitsgründen gemäß Art 120 UZK eine…
…eine Erstattung gemäß Art. 239 ZK war. Auf Grund dieses Auftrages von H.W.L. an B.M. brachte dieser den Erstattungsantrag vom 2. Juli 2001 ein und unterfertigte diesen auch. Unter anderem wurden auf Grund des Auftrages, sich über eine Erstattung aus Billigkeitsgründen zu…
…2016, die Stellungnahmen vom 16. und 20 September 2015 und die Vorhaltbeantwortung vom 13. Jänner 2016. Den Antrag auf Erstattung aus Billigkeitsgründen gemäß Artikel 239 ZK vom 24. August 2015 hält die Bfin. aufrecht und verweist in diesem Zusammenhang auf die folgenden Ausführungen vom 24…
…allfälliger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart einzubringen wäre, das auch darüber zu entscheiden hätte. Was die Argumentation des steuerlichen Vertreters, die Erstattung der Abzugsteuer aus Billigkeitsgründen zu gewähren bzw. "die Billigkeitsaspekte in die Entscheidung einfließen zu lassen", betrifft…
…noch zu Beschwerdezinsen (mangels möglicher "Entrichtung" eines beantragten Gutschriftbetrags; VwGH 31.3.2017, Ra 2016/13/0034). Die erfolgte Gutschrift aus dem Rechtstitel der Erstattung aus Billigkeitsgründen gemäß Art. 120 UZK berechtigt daher auch nicht zur Zuerkennung von Beschwerdezinsen gemäß § 205a BAO. Zu Spruchpunkt II…
…Zollamtes Innsbruck seien ihm die auf den verfahrensgegenständlichen PKW entfallenen Eingangsabgaben in der Höhe von insgesamt € 8.000,00 zur Entrichtung mitgeteilt worden. Gegen den Bescheid habe er fristgerecht den Rechtbehelf der Berufung erhoben und die Erstattung aus Billigkeitsgründen gemäß Art. 239 ZK beantragt…
…gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat (Entscheidung REC). Im Unterschied dazu geht es in Entscheidungen REM um die Erstattung bzw den Erlass von Abgaben aus Billigkeitsgründen. Dass Artikel 220 Absatz 2 Buchstabe b) ZK auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar ist…
…gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat (Entscheidung REC). Im Unterschied dazu geht es in Entscheidungen REM um die Erstattung bzw den Erlass von Abgaben aus Billigkeitsgründen. Dass Artikel 220 Absatz 2 Buchstabe b) ZK auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar ist…
…gehandelt und alle geltenden Vorschriften über die Zollanmeldung eingehalten hat (Entscheidung REC). Im Unterschied dazu geht es in Entscheidungen REM um die Erstattung bzw den Erlass von Abgaben aus Billigkeitsgründen. Dass Artikel 220 Absatz 2 Buchstabe b) ZK auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar ist…
…Die Erstattung von Einfuhrabgaben aus Billigkeitsgründen richtet sich grundsätzlich nach Art 239 ZK. Demnach können Einfuhrabgaben in anderen als den in den Artikeln 236, 237 und 238 genannten Fällen erstattet oder erlassen werden; diese Fälle werden entweder nach dem Ausschussverfahren festgelegt oder ergeben sich aus…
…NNGmbH aufgenommen worden seien, liegen nicht vor. Mit Eingabe vom 23. September 2009 stellte die Bf. den Antrag auf Erstattung der Alkoholsteuer aus Billigkeitsgründen. Diesen Antrag stützte sie vor allem auf das Vorbringen, sie sei seinerzeit durch den „überprüfenden Beamten“ informiert worden, die Ausstellung eines…
…Die Erstattung von Einfuhrabgaben aus Billigkeitsgründen richtet sich grundsätzlich nach Art 239 ZK. Demnach können Einfuhrabgaben in anderen als den in den Artikeln 236, 237 und 238 genannten Fällen erstattet oder erlassen werden; diese Fälle werden entweder nach dem Ausschussverfahren festgelegt oder ergeben sich aus…
…64). Im angefochtenen Bescheid wird nicht über einen Antrag auf Erstattung der Einfuhrabgabenbeträge aus Billigkeitsgründen abgesprochen. Besondere Umstände gemäß Artikel 120 Absatz 1 UZK liegen laut Aktenlage auch nicht vor. Aus den oa Gründen erweist sich der angefochtene Nachforderungsbescheid als nicht rechtswidrig und war die…
…die Erstattung der Abgabe aus Billigkeitsgründen beantragt. Ebenfalls am 18.12.2017 hat die ***BF*** eine Einspruchsbegründung gegen die Lotteriebescheide von März 2017 bis Oktober 2017 aus denselben Gründen beim zuständigen Finanzamt eingebracht. Im Zeitpunkt der Einbringung der gegenständlichen Beschwerden waren die Verfahren noch beim…
…Zl. 100/70575/97-16, betreffend Zollerlass aus Billigkeitsgründen gemäß § 183 Zollgesetz 1988 (ZollG) entschieden: Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird wie folgt abgeändert: Es entfallen die Worte "im Rahmen des der Zollbehörde zustehenden freien Ermessens". Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
…für die die Zollschuld entstanden ist, nicht identisch ist) oder durch die dargetan werden soll, dass der Abgabenanspruch nach seinem Entstehen erloschen ist. Antragslegitimiert für einen Zollerlass aus Billigkeitsgründen nach § 183 ZG ist der Zollschuldner. Auch wenn der Begriff des Zollschuldners in einem weiteren Sinn…
…UZK bestimmen: "Artikel 120 Billigkeit (1) In anderen als den in Artikel 116 Absatz 1 Unterabsatz 2 und in den Artikeln 117, 118 und 119 genannten Fällen werden die Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbeträge aus Billigkeitsgründen erstattet oder erlassen, wenn die Zollschuld unter besonderen Umständen entstanden ist…
…Teilen, von ihr selbst als durchaus möglich eingeschätzt wird. Die Voraussetzungen für eine Erstattung der sonstigen Eingangsabgaben liegen ebenfalls nicht vor. Gem. Art. 239 ZK iVm Art. 905 Abs. 1 zweiter Unterabsatz ZK-DVO und § 237BAO kann ein Gesamtschuldner aus der Gesamtschuld entlassen werden, wenn…
…verlangt werden, diese Verwaltungspraxis zu kompensieren. Außergewöhnliche Umstände, die eine Erstattung von Abgaben aus allgemeinen Billigkeitsgründen rechtfertigen können, könnten auch vorliegen, wenn von den rechtlichen Anforderungen an eine Erstattung oder einen Erlass nach Art. 236 Abs. 1 ZK nur eine nicht erfüllt sei. Die Zollbehörde…