…Höchststrafe und der vorliegenden Verurteilungen erscheine eine Geldstrafe im Ausmaß von nur rund 10 % des Strafrahmens zu niedrig bemessen. Bei den Erschwerungsgründen seien weder der rasche Rückfall noch die teilweise Begehung der Taten während eines anhängigen Strafverfahrens berücksichtigt worden. So sei mit Bescheid vom 8…
…Beschuldigten im Rahmen des gesetzlichen Strafsatzes die dem Unrechts- und Schuldgehalt der Tat angemessene Strafe festzusetzen. Gemäß § 23 Abs.2 FinStrG sind bei der Strafzumessung die Milderungs- und Erschwerungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und die im Verfahren hervorgekommenen Umstände…
… 34 Abs. 1 Z 7 bzw. 10 StGB zumindest nahe kommen. Während der noch im Ersterkenntnis angezogene (formelle) Erschwerungsgrund der fortbegehenden Tatbegehung über einen längeren Zeitraum angesichts des festgestellten Zeitraumes von (lediglich) vier Monaten nicht bzw. allenfalls nur sehr eingeschränkt vorliegt (vgl. dazu zB Wiener…
…in zutreffender Weise das Geständnis als mildernd und eine Vorstrafe als erschwerend. Diese Strafzumessungsgründe bedürfen jedoch insoweit einer Ergänzung, als das Zusammentreffen von zwei Finanzvergehen (Hinterziehung und Ordnungswidrigkeit) als zusätzlicher Erschwerungsgrund und die wirtschaftliche Notlage der Bw. als Tatmotiv als zusätzlicher Milderungsgrund zu berücksichtigen sind…
…Rahmen des gesetzlichen Strafsatzes, die dem Unrechts- und Schuldgehalt der Tat angemessene Strafe festzusetzen. Gemäß § 23 Abs. 2 FinStrG sind bei der Strafzumessung die Milderungs- und Erschwerungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen und die im Verfahren hervorgekommenen Umstände, die zu Gunsten…
…§ 135 FinStrG über den Verlauf der am 28.9.2006 stattgefundenen mündlichen Verhandlung hat der Spruchsenat als Organ des Zollamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz bei der Strafzumessung offenbar auch als Erschwerungsgrund die Gewerbsmäßigkeit ins Kalkül gezogen. Eine derartige Vorgehensweise war jedoch wegen des im…
…angemessene Reduzierung der Geldstrafe gerichtet ist, insoweit von Erfolg gekrönt, als der Erschwerungsgrund der einschlägigen Vorstrafen - wie oben ausgeführt - weggefallen ist und als mildernd zudem das lange Zurückliegen der Tat zu werten ist. Angesichts der aktenkundigen wirtschaftlichen Lage des Bw. erscheint aus general- und spezialpräventiven…
…Darnach seien für die Strafbemessung allein die Abwägung der Erschwerungs- und Milderungsgründe sowie die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters maßgeblich. Neben Milderungs- und Erschwerungsgründen seien also auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschuldigten bei der Strafbemessung zu berücksichtigen, ebenso dessen persönlichen Verhältnisse…
…umfassendes Geständnis, die von ihm bereits bewerkstelligte gänzliche Schadensgutmachung, seine Unbescholtenheit sowie der zwischenzeitige Zeitablauf (von 4 bis 6 Jahren) seit Begehung der Straftaten. Diesen gewichtigen Milderungsgründen steht lediglich ein Erschwerungsgrund gegenüber, nämlich die mehrfache Tatwiederholung über einen längeren Zeitraum (ca. 3 Jahre) hinweg. Insgesamt…
…Schuldspruch betreffend den belangten Verband R GmbH in Rechtskraft erwachsen. Lediglich hinsichtlich des Ausmaßes der über den belangten Verband verhängten Geldbuße wurde von Seite des Amtsbeauftragten Berufung erhoben und eine angemessene Erhöhung derselben begehrt. Die aufgezählten Milderungs- und Erschwerungsgründe seien vom Erstsenat falsch gewichtet worden…
…Erstbehörde hat sich überdies der Einwand des Berufungswerbers, dass in jenem Erkenntnis rechtswidrig das Zusammentreffen zweier Finanzvergehen (Schmuggel und vorsätzlicher Eingriff in das Tabakmonopol) als Erschwerungsgrund ins Kalkül gezogen und dadurch der Grundsatz des Doppelverwertungsverbotes missachtet worden ist, erwiesen (Dazu wird auch Reger-Hacker-Kneidinger…
…zugrundeliegenden nicht zeitgerechten Entrichtungen der im Spruch des angefochtenen Erkenntnisses genannten Selbstbemessungsabgaben auf Grund oftmaliger Tatentschlüsse über einen langen Tatzeitraum erfolgt sind. Dieser Erschwerungsgrund wurde bei der erstinstanzlichen Strafbemessung nicht berücksichtigt. Auch verbietet der spezial- und generalpräventive Strafzweck nach Senatsmeinung im gegenständlichen Fall eine Herabsetzung…
…Finanzstrafverfahrens bliebe es somit bei der rechtskräftigen Verurteilung, sodass es diesbezüglich dem Spruchsenat verwehrt sei, in der Sache selbst neue Umstände oder Milderungs- bzw. Erschwerungsgründe wahrzunehmen. Die diesbezüglichen Überlegungen des Beschuldigten, das Wiederaufnahmeverfahren wäre möglicherweise noch nicht umfänglich erledigt, stünde im Widerspruch zu § 166 Abs…
…sich aus den strafbestimmenden Wertbeträgen ergebenden Strafdrohungen maßgeblich ist. Zunächst ist festzustellen, dass nach Ansicht des Berufungssenates der vom Spruchsenat bei der Strafbemessung zugrunde gelegte Erschwerungsgrund des Zusammentreffens zweier Finanzvergehen zu Unrecht bei der Strafbemessung als erschwerend berücksichtigt wurde, weil sich nach der Bestimmung des …
…die Bemessung die Schuld des Täters, wobei Milderungs- und Erschwerungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe zudem die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen sind. Ausgehend von einer vorsätzlichen Handlungsweise des Bw. und als geordnet anzusehenden wirtschaftlichen Verhältnissen…
… 33 Abs. 5 FinStrG lediglich € 2.000,00 erreichen würde. Bei einem durchschnittlichen Verschulden und einer Gleichgewichtung der Milderungs- und Erschwerungsgründe ergäbe sich solcherart ein Ausgangswert von € 1.800,00. Zu Gunsten für den Beschuldigten ist seine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, die durch den eingetretenen…
…Finanzsenates die aus dem Spruch ersichtliche Geldstrafe tat- und schuldangemessen. Auch die gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit festzusetzende Ersatzfreiheitsstrafe entspricht nach Ansicht des erkennenden Berufungssenates dem festgestellten Verschulden unter Berücksichtigung der obgenannten Milderungs- und Erschwerungsgründe. Gemäß § 185 Abs. 1 lit…
…der bisherigen (finanzstrafrechtlichen) Unbescholtenheit und der teilweisen Schadenstilgung das im Untersuchungsverfahren abgelegte Geständnis sowie die unternehmerische Unerfahrenheit des Beschuldigten ins Kalkül zu ziehen gewesen. Dem gegenüber sei jedoch der festgestellte lange Tatzeitraum sowie die erwiesene Deliktsmehrheit als gesetzliche Erschwerungsgründe iSd. § 33 StGB zu werten gewesen…
…Spruchsenates mildernd die Unbescholtenheit, das abgelegte Geständnis und die teilweise Schadensgutmachung berücksichtigt. Demgegenüber standen keine Erschwerungsgründe. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw., welche sich ausschließlich gegen die Höhe der verhängten Geldstrafe richtet. Begründend wird dazu seitens…
…einander die Waage haltenden Milderungs- und Erschwerungsgründen und durchschnittlichen persönlichen und wirtschaftlichen Umständen ergäbe sich ein Ausgangswert von € 50.000,00. Die psychische Erkrankung des Beschuldigten vermag den Unwert seines Verhaltens und seine Schuld nicht zu verringern: Wäre er durch eine depressive Verstimmung in…