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UFSW RV/0787-W/06Ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung bei Leerstehung über 12 Jahre hinweg
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.02.2012Teil 1/2

…aus, noch der Umstand, dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit der Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge fasst. Die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände, muss als klar erwiesen angesehen werden können. Dies…

UFSW RV/0787-W/06Ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung bei Leerstehung über 12 Jahre hinweg
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.02.2012Teil 2/2

…am Objekt, jedoch ohne Setzen weiterer Aktivitäten erweist sich dann, wenn selbst nach beträchtlicher Zeit noch immer kein Mieter gefunden wird, als keine geeignete Maßnahme zur Mietersuche. Dasselbe gilt für die Schaltung von Anzeigen im Internet (frühest nachgewiesen für den 17. September 2004, also nach…

UFSL RV/1450-L/02Sind Aufwendungen für einen Teich Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2005Teil 2/2

…rechtliche Würdigung ist die Tatsache, dass sich die von der Rechtsprechung geforderte ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung im vorliegenden Fall weder auf Grund von bindenden Vereinbarungen noch auf Grund sonstiger über bloße Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden kann. Das gilt gleichermaßen auch…

UFSL RV/1450-L/02Sind Aufwendungen für einen Teich Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2005Teil 1/2

…Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ist allerdings, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung entweder auf Grund bindender Vereinbarungen oder auf Grund sonstiger über eine bloße Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden kann, weil der auf die Vermietung gerichtete Entschluss des…

UFSL RV/1238-L/02Aufwendungen für eine Teichanlage als Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus V&V?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2005Teil 2/2

…Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ist allerdings, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung entweder auf Grund bindender Vereinbarungen oder auf Grund sonstiger über eine bloße Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden kann, weil der auf die Vermietung gerichtete Entschluss des…

UFSW RV/0147-W/02Liebhaberei bei Beratungstätigkeit, Werbungskosten vor Einnahmenerzielung bei Vermietung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2004Teil 1/2

…getätigten Aufwandes bis zur Erzielung des wirtschaftlichen Gesamterfolges nach bestehender Übung in Kauf genommen werde. Maßstab sei hier die Übung jener Personen, bei denen das Streben nach der Erzielung von Einkünften beherrschend im Vordergrund stehe und anderweitige Motive, etwa jenes nach Kapitalanlage, späterer Befriedigung eines…

UFSL RV/0104-L/11Geltendmachung von Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen im Zuge von Anträgen auf Bescheidaufhebung bzw. Wiederaufnahme.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2013Teil 2/2

…1.2001, 99/13/0249). Die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung zum jeweiligen Zeitpunkt der Entstehung (Verausgabung) der jeweiligen Kosten muss aufgrund bindender Vereinbarungen oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden können (VwGH 7.10.2003, 2001/15/0085; Lenneis…

UFSW RV/0725-W/07Ernsthafte Vermietungsabsicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2011

…aus, noch der Umstand, dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit der Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge fasst. Die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung muss auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände, als klar erwiesen angesehen werden können. Die…

UFSF RV/0186-F/101. Laufende Halbjahres-AfA sowie Absetzung für eine außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung - vorweggenommene Werbungskosten? 2. Schätzungsberechtigung - Höhe der Schätzung? 3. Anwendung der Gaststättenpauschalierung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.04.2012Teil 1/2

…über die Absichtserklärung hinausgehenden Umständen nach außen in Erscheinung treten. Aus nachstehenden Gründen kann die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung als klar erwiesen angesehen werden bzw. wurde dem Erfordernis des nach außen in Erscheinung Tretens Rechnung getragen: Wie sie beiliegender Bestätigung der Raiffeisen Bank im…

UFSI RV/0256-I/05Werbungskostenabzug und Vorsteuerabzug vor der Erzielung von Mieteinnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.06.2007

…Einnahmen (Entgelten) aus Vermietung und Verpachtung ist, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung (Entgeltserzielung) entweder auf Grund bindender Vereinbarungen oder auf Grund sonstiger über eine bloße Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden kann, weil der auf die Vermietung gerichtete Entschluss des Steuerpflichtigen…

UFSG RV/0388-G/10Betätigung zur Erzielung von Einnahmen und Liebhaberei bei Vermietung eines Geschäftslokals
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2013

…Umstand, dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge fasst. Voraussetzung einer Berücksichtigung von Werbungskosten vor der Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ist, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger…

UFSW RV/0316-W/13Aufwendungen zur Erzielung künftiger Betriebseinnahmen und Vorsteuerabzug bei behaupteter Vermietungsabsicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2013Teil 2/2

…0199, hat der Verwaltungsgerichtshof als Voraussetzung einer Berücksichtigung von Werbungskosten vor Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung verlangt, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung als klar erwiesen angesehen werden kann. Es genügt nicht, dass der Steuerpflichtige die Vermietung als eine von mehreren Verwertungsmöglichkeiten…

UFSW RV/1971-W/05Keine Unternehmereigenschaft, weil ernsthafte Vermietungsabsicht durch nach außen erkennbare Handlungen nicht nachgewiesen wurde und daher kein Vorsteuerabzug für Vorbereitungshandlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.06.2010

…bereits im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen mit entsprechender Gewissheit feststehen, dass diese mit steuerpflichtigen Umsätzen in Zusammenhang stehen (werden). Ob nun das Vorliegen der ernsthaften Absicht zur späteren Einnahmenerzielung als klar erwiesen angesehen werden kann, hat die Abgabenbehörde in freier Beweiswürdigung festzustellen. Die Frage…

UFSW RV/0855-W/06Nichtvorliegen einer Betätigung, wenn keine Maßnahmen zur Vermietbarmachung des Mietgegenstandes gesetzt wurden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.07.2007

…VwGH vom 30.10.1996, 94/13/0165). Werbungskosten vor Einnahmenerzielung aus Vermietung können steuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung aufgrund bindender oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden kann. Bloße Absichtserklärungen über eine…

UFSW RV/0147-W/02Liebhaberei bei Beratungstätigkeit, Werbungskosten vor Einnahmenerzielung bei Vermietung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2004Teil 2/2

…Berufungsschrift. In den Streitjahren hatte somit die Vermietungstätigkeit noch nicht begonnen. Werbungskosten vor Einnahmenerzielung aus Vermietung können steuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung aufgrund bindender oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden kann. Bloße…

UFSW RV/1978-W/05Vorweggenommene Betriebsausgaben einer Feng Shui-Beraterin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2007

…die Abgrenzung als unerheblich auf sich beruhen; die Berufungsbehörde nimmt es nämlich in freier Beweiswürdigung sachverhaltsmäßig als erwiesen an, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung keineswegs als klar erwiesen angesehen werden kann. Diese Annahme gründet sich insbesondere darauf, dass bislang bloß Einnahmen in Höhe…

UFSL RV/0776-L/08Vorweggenommene bzw. nachträgliche Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2011

…noch der Umstand, dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit der Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge fasst. Die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände muss als klar erwiesen angesehen werden können. Dies gilt…

UFSW RV/0585-W/121. Zeitpunkt Vorsteuerabzug, 2. Erlässe unverbindlich, 3. Erkennbarkeit Vermietungsabsicht nach außen, 4. kein nachträglicher Vorsteuerabzug über Berichtigung wegen Änderung der Verhältnisse, 5. anteilige Fremdmittelzinsen, 6. UID-Nummer des Leistungsempfänger als Rechnungsmerkmal, 7. schriftliches Angebot als bindende Vereinbarung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2012

…aus, noch der Umstand, dass der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit der Erzielung von Einkünften aus der Vermietung ins Auge fasst. Die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger, über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände, muss als klar erwiesen angesehen werden können. Die…

UFSF RV/0464-F/09Vorliegen von vorweggenommenen Werbungskosten betreffend Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.06.2012

…anderweitig nutzbringend verwerten lassen würde. Ob nun das Vorliegen der ernsthaften Absicht zur späteren Einnahmenerzielung als klar erwiesen angesehen werden könne, habe die Abgabenbehörde regelmäßig in freier Beweiswürdigung festzustellen. Eine Tätigkeit sei nicht ernsthaft auf das Erzielen von Einkünften angelegt, wenn nahezu zwei Jahre lang…

UFSW RV/0301-W/081) Kein Ansatz von Fünfzehntelabsetzungen nach § 28 Abs. 3 EStG, wenn die Herstellungsaufwendungen vor Beginn der Einkunftserzielung getätigt wurden. 2) Anrechnung ausländischer Steuern bei endbesteuerten Einkünften.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.10.2008

…Unterbrechung, aber auch nach Beendigung der Vermietung der Fall sein. Werbungskosten vor Einnahmenerzielung aus Vermietung können steuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung auf Grund bindender oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände als klar erwiesen angesehen werden kann. Bloße…