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UFSW RV/1004-W/051) Gemeiner Wert von GmbH-Anteilen 2) Beginn der Jahresfrist iSd § 201 BAO bei Selbstberechnung der Schenkungssteuer erst durch Anmeldung iSd § 23a Abs 2 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2009Teil 2/2

(1) Rechtsanwälte und Notare (Parteienvertreter) sind nach Maßgabe der Abs. 1 bis 5 befugt, die Steuer für die in § 3 und § 4 Z 2 bezeichneten Rechtsvorgänge, mit Ausnahme der Rechtsvorgänge im Sinne der § 3 Abs. 5 und § 15 Abs. 1 Z 9, als Bevollmächtigte eines…

UFSW RV/0755-W/051) Gemeiner Wert von GmbH-Anteilen 2) Beginn der Jahresfrist iSd § 201 Abs. 2 BAO bei Selbstberechnung der Schenkungssteuer erst durch Anmeldung iSd § 23a Abs. 2 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2009Teil 2/2

(1) Rechtsanwälte und Notare (Parteienvertreter) sind nach Maßgabe der Abs. 1 bis 5 befugt, die Steuer für die in § 3 und § 4 Z 2 bezeichneten Rechtsvorgänge, mit Ausnahme der Rechtsvorgänge im Sinne der § 3 Abs. 5 und § 15 Abs. 1 Z 9, als Bevollmächtigte eines…

UFSL RV/0510-L/05Treu und Glauben bei Änderung der Rechtsprechung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, 4020 Linz, Kudlichstraße 41-43,vom 6. April 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 15. März 2005 betreffend Gesellschaftsteuer (ErfNr.: 302.104/2005, 302.105…

UFSW RV/2604-W/02Es wurde ein Verspätungszuschlag wegen verspäteter Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung festgesetzt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2003

…Die Bw. verwies auf die Dienstanweisung Veranlagung, gemäß welcher ein Zuschlag von 4 % festzusetzen wäre, falls Jahreserklärungen vorlägen. Es wurde auch auf die Ermessensrichtlinien Verspätungszuschlag hingewiesen, in denen vermerkt werde, dass wenn man eine Umsatzsteuervoranmeldung zwar verspätet einreicht, jedoch die Vorauszahlung zeitgerecht entrichtet, ein Verspätungszuschlag…

UFSL RV/1061-L/11Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen, maßgeblicher Zeitpunkt der Kenntnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2013

…betreffenden Verfahren bekannt, sind diese Umstände keine Wiederaufnahmegründe. Liegt der durch das Finanzamt herangezogene Wiederaufnahmegrund vor, ist die Verfügung der Wiederaufnahme ins Ermessen der Abgabenbehörde gestellt. Als Ermessensrichtlinien sind der Sinn des Gesetzes und § 20 BAO heranzuziehen. Zweck des § 303 BAO ist es, eine neuerliche…

UFSL RV/0318-L/06Kalkulationsdifferenzen bei einem Gasthaus
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2011

…ob die amtswegige Wiederaufnahme zu verfügen ist. Dabei sind der Sinn des Gesetzes (Art. 130 Abs. 2 B-VG) und § 20 BAO als Ermessensrichtlinien zu berücksichtigen (Vgl. VwGH vom 14.12.1995, 94/15/0003, sowie vom 5.6.2003, 2001/15/0133). Die Rechtmäßigkeit…

UFSW RV/3012-W/09Wiederaufnahme des Verfahrens - höchstgerichtliches Erkenntnis ein Wiederaufnahmsgrund?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2010

…ist. Die Ermessensübung hat sich sowohl an der Intention des Gesetzgebers zu orientieren, als auch die im § 20 BAO normierten Ermessensrichtlinien zu beachten. Im vorliegenden Fall ist nun das Finanzamt und auch die Abgabenbehörde zweiter Instanz zu dem Schluss gelangt, dass kein Wiederaufnahmsgrund gegeben ist…

UFSL RV/0980-L/101. Wiederaufnahme von Amts wegen ohne Angabe von Wiederaufnahmsgründen in der Bescheidbegründung 2. Berufung gegen einen danach aus dem Rechtsbestand ausgeschiedenen Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2010

…die amtswegige Wiederaufnahme zu verfügen ist. Dabei sind der Sinn des Gesetzes (Art 130 Abs. 2 B-VG) und § 20 BAO als Ermessensrichtlinien zu berücksichtigen. Die Wiederaufnahme des Verfahrens auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen…

UFSL RV/0439-L/071. Wiederaufnahme von Amts wegen - keine Geringfügigkeit der Auswirkungen 2. Schätzung eines Gastgewerbebetriebes - Vernichtung von Grundaufzeichnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2010Teil 2/2

…Abgabenbehörde in Ausübung ihres Ermessens zu entscheiden, ob die amtswegige Wiederaufnahme zu verfügen ist. Dabei sind Sinn des Gesetzes und § 20 BAO als Ermessensrichtlinien zu berücksichtigen. Die Rechtmäßigkeit der Ermessensentscheidung ist also unter Bedachtnahme auf § 20 BAO zu beurteilen. Gemäß § 20 BAO sind Ermessensentscheidungen innerhalb…

UFSL RV/0177-L/07Keine Wiederaufnahme bei Geringfügigkeit der neu hervorgekommenen Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2009

…Abgabenbehörde in Ausübung ihres Ermessens zu entscheiden, ob die amtswegige Wiederaufnahme zu verfügen ist. Dabei sind Sinn des Gesetztes und § 20 BAO als Ermessensrichtlinien zu berücksichtigen. Die Rechtmäßigkeit der Ermessensentscheidung ist also unter Bedachtnahme auf § 20 BAO zu beurteilen. Gemäß § 20 BAO sind Ermessensentscheidungen innerhalb…

UFSW RV/0256-W/02Scheinrechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2007Teil 2/2

…weiters in Ausübung ihres Ermessens zu entscheiden, ob die amtswegige Wiederaufnahme zu verfügen ist, in welcher Entscheidung der Sinn des Gesetzes (Art 130 Abs 2 B-VG) und § 20 BAO als Ermessensrichtlinien zu berücksichtigen sind (vgl. das Erkenntnis des VwGH vom 14. Dezember 1995, Zl…

UFSW RV/2593-W/02Drohverlustrückstellung bei Leasinggeschäften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2006

…ist, hat die Abgabenbehörde in Ausübung ihres Ermessens zu entscheiden, ob die amtswegige Wiederaufnahme zu verfügen ist. Dabei sind der Sinn des Gesetzes (Art 130 Abs 2 B-VG) und § 20 als Ermessensrichtlinien zu berücksichtigen (vgl. das Erkenntnis des VwGH vom 14. Dezember 1995, Zl…

UFSW RV/0800-W/02Einkünfte aus Kapitalvermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2006

…in welcher Entscheidung der Sinn des Gesetzes (Art. 130 Abs. 2 B-VG) und § 20 BAO als Ermessensrichtlinien zu berücksichtigen sind (vgl. VwGH - Erkenntnis vom 14. Dezember 1995, Zl. 94/15/0003). Nach der Aktenlage gelangte das Finanzamt aufgrund einer Mitteilung des die GesmbH prüfenden…

UFSW RV/3324-W/02Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens iZm Hinzurechnung nach § 7 Z 6 GewStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.12.2005Teil 2/2

…BAO rechtfertigen, vor. Die Verfügung der amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung sind der Sinn des Gesetzes (Art 130 Abs 2 B-VG) und § 20 BAO als Ermessensrichtlinien zu berücksichtigen (vgl. VwGH 14.12.1995, 94/15/0003). Gemäß §…

UFSI RV/0047-I/04Abgrenzung zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand bei einem Versorgungsunternehmen (Elektrizitätswerk)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2005

…zu verfügen ist. Dabei sind der Sinn des Gesetzes und § 20 BAO als Ermessensrichtlinien zu berücksichtigen. Bei der Ermessensübung ist grundsätzlich dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (der Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) zu geben (VwGH 30.5.1994, 93/16/0096…

UFSW RV/0389-W/04Rechnungen als neue Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2005

…verfügen ist. Die Ermessensübung hat sich sowohl an der Intention des Gesetzgebers zu orientieren, als auch die in § 20 BAO normierten Ermessensrichtlinien zu beachten. Im vorliegenden Fall ist nun das Finanzamt in zutreffender Weise zu dem Schluss gelangt, dass kein Wiederaufnahmegrund gegeben ist, sodass ein…

UFSS RV/0347-S/02Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismittel aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2005

…1989, 86/14/0180). Dabei sind der Sinn des Gesetzes (Art. 130 Abs. 2 B-VG) und § 20 BAO als Ermessensrichtlinien zu berücksichtigen (vgl. Gassner, Verwaltungsgerichtshof und Wiederaufnahme, ÖStZ 1986, Seite 51 f). Die Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund neu hervorgekommener Tatsachen bietet die Möglichkeit, bisher…

UFSW RV/4720-W/02Wiederaufnahme des Verfahrens neu hervorgekommene Tatsachen rechtliche Beurteilung durch Höchstgericht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2005

…Wiederaufnahme zu verfügen ist. Die Ermessensübung hat sich sowohl an der Intention des Gesetzgebers zu orientieren, als auch die im § 20 BAO normierten Ermessensrichtlinien zu beachten. Im vorliegenden Fall ist nun das Finanzamt zu dem Schluss gelangt, dass kein Wiederaufnahmsgrund gegeben ist, weil keine neu…

UFSG RV/0001-G/04Wiederaufnahme des Verfahrens bei einem nachträglichen Scheidungsvergleich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.11.2004

…Die Ermessensübung hat sich sowohl an der Intention des Gesetzgebers zu orientieren, als auch die im § 20 BAO normierten Ermessensrichtlinien zu beachten. Im vorliegenden Fall ist nun das Finanzamt in zutreffender Weise zu dem Schluss gelangt, dass kein Wiederaufnahmegrund gegeben ist. Der unabhängige Finanzsenat hatte…

UFSW RV/3547-W/02Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2004

…verfügen ist. Die Ermessensübung hat sich sowohl an der Intention des Gesetzgebers zu orientieren, als auch die im § 20 BAO normierten Ermessensrichtlinien zu beachten. Im vorliegenden Fall ist nun das Finanzamt in zutreffender Weise zu dem Schluss gelangt, dass kein Wiederaufnahmsgrund gegeben ist, sodass ein…