…2008 in der Höhe von € 13.000,00 nicht bei Fälligkeit entrichtet wurde. Dagegen richtet sich die Berufung vom 8. Jänner 2009, in der ausgeführt wird, dass der Erlagschein zur Überweisung der Abgaben laut beiliegender Kopie bereits am 31. Oktober 2008 zur Bank gegeben…
…dass der Berufungswerber die Umsatzsteuervorauszahlung September 2009 in Höhe von € 2.637,02 am 16.11.2009, 16Uhr35, mittels Erlagschein bei der M Bank zur Durchführung der Überweisung eingereicht hat (Ablichtung des Erlagscheines/Auftragsbestätigung). Die Umsatzsteuervorauszahlung September 2009 war am 16.11.2009 (Montag…
…lautenden Erlagschein bei. Auch zur bloßen Feststellung, dass Herr M. die gesamte Buchhaltung machte (was nicht den Tatsachen entspricht, denn es gab nur gelegentliche Abrechnungen mit S. - siehe Beilagen D zur erwähnten Eingabe) und den Betrieb führte, findet sich kein weiterer Kommentar seitens der Finanzbehörde…
…dass bei zwei Miteigentümergemeinschaften in X Gelder zweckwidrig verwendet worden wären. Man habe damals noch versucht, sich zu wehren. So habe der Beschuldigte beispielsweise die Gehälter in bar mit Erlagschein bei der Bank einbezahlt. Hinsichtlich der Zeiträume April 2003 und Mai 2003 habe der Beschuldigte…
…aber in der BAO § 276 (6), 2 Monate für die Senatsentscheidung vorgesehen sind und mir die Referentin telefonisch mitgeteilt hat, dass ein Instanzverfahren besteht, möchte ich Sie höflichst bitten eine Bescheiderteilungsweisung zu geben. Begründung: Ein Wertpapiergeschäft bei der BankB konnte trotz FA-Verfahren Verf36a nicht…
…Leider habe ich keinen Erlagschein mehr - die Rechnung habe ich meiner Arbeitnehmerveranlagung bereits beigelegt. 2) Seminarinhalt - siehe Punkt 1) Prospekt lege ich diesem Schreiben bei. 3) Mein Arbeitgeber hat keine Kosten für dieses Seminar übernommen, da ich erst kurz bei der Firma war und ich…
…Zeitraum Geschäftsführer der GmbH gewesen. Die Verantwortung des Beschuldigten stehe im Widerspruch zur Zeugenaussage von Frau BS, wonach es Probleme mit der Kontodeckung bei der Bank gegeben habe, die Bank diesbezüglich bei ihr angerufen habe und sie dies dem Beschuldigten telefonisch weitergeleitet habe. Der Beschuldigte…
…werde weiters vorgehalten, dass er sich durch Einblick in das Firmenkonto bei der Bank gelegentlich einen Überblick über den Kontostand machen habe können. Damit sei nicht der Tatvorsatz zum jeweiligen Zeitpunkt der Fälligkeit bewiesen. Der Bw. habe auch nicht durch häufige Anwesenheit im Büro wirtschaftliche…
…Bw. bar, für November 2004 per Erlagschein und für Dezember 2004 in Form einer Nachzahlung erhalten. Der zweiten Prognoserechnung ist außerdem zu entnehmen, dass die Betriebskosten als Durchlaufpositionen nicht angesetzt worden seien. Bei den Zinsen handle es sich nicht um ein endfälliges Darlehen; dies bedeute…
…ergab die ursprünglich laut Umsatzsteuervoranmeldung von der Buchhalterin errechnete Zahllast einen Betrag von € 9.056,49, welcher handschriftlich vom Bw. selbst auf € 2.321,49 korrigiert wurde, wogegen gegenüber dem Finanzamt ein Betrag von € 721,49 mit Erlagschein (ohne Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung…
…vorsätzlichen Abgabenverkürzung wegen Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen wie folgt: "Die UVA`s 2-12/2000 wurden von unserem Klienten nicht eingereicht, um seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt nicht zu erhöhen. Im Jahr 2000 wurde auf Grund der beabsichtigten Umschuldung von der Bank der Kreditrahmen so eingeschränkt…
…berichtigte Voranmeldung, sofern sie bis zu dem im ersten Satz angegebenen Tag eingereicht wird. Der Unternehmer hat eine sich ergebende Vorauszahlung spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Die Umsatzsteuervorauszahlung für den Monat Februar 2003 war am 15. April 2003 fällig und wurde bei Fälligkeit nicht entrichtet…
…bei diesem Geschäft um die erste größere Lieferung an die W-GmbH gehandelt habe, sei auf Vorauskassa bestanden worden. Beleg 3: Am selben Tag (unter Hinweis auf die Fax-Bestätigung, das Datum am Schreiben der Bank dürfte ein Schreibfehler sein), habe die deutsche Hausbank der…
…nicht, zur Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten erteilt worden sind. Das Beweisverfahren hat somit ergeben, dass der Bw. es bei Fälligkeit der Vorauszahlungen nicht ernstlich für möglich gehalten hat, dass keine Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht werden und auch nicht gewusst hat, dass eine entsprechende Entrichtung der Vorauszahlungen unterblieben ist…
…000,00 S aus dem Verkauf der Wertpapiere bei der M. -Bank und Hinzurechnung einer Kreditabdeckung in Höhe von 969.601,00 S, welche Mittel ebenfalls durch Bareinlagen aufgebracht worden waren, verbleibt ein ungeklärter Vermögenszufluss bzw. eine Bereicherung der Berufungswerberin in Höhe von 14,067…
…Kn tätig ist. Auch die von Ihnen beigelegten Erlagscheine sind kein geeigneter Nachweis für einen ständigen Aufenthalt in Österreich. Einerseits weil jede Person die Einzahlung auf Ihren Namen getätigt haben könnte - It. Auskunft der Bank werden erst Einzahlungen ab einem Wert von € 1.000…
…zugeordnet. Weiters wurden die Ausgaben folgendermaßen errechnet: Für die Jahre 2000 und 2001 wurden bei den Hausdurchsuchungen beschlagnahmte bezahlte Erlagscheine als Basis herangezogen und die bereits anerkannten Ausgaben für die gewerbliche Vermietung der S-Gasse 5 abgezogen. Als zusätzliche Ausgaben wurden Flüge nach Halifax herangezogen…
…Berufung ergänzt und Bestätigungen von G, c und d eingereicht sowie die Nachreichung von Bestätigungen hinsichtlich der übrigen Unterstützungen angekündigt. G bestätigte, datiert mit 28. April 2003, dass sie den Bw in den Jahren 1998 bis 2001 maßgeblich bei seinen Lebenshaltungskosten - Verpflegung, Unterkunft, Wäsche - unterstützt…
…1), die mehr als sechs Monate mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer anderen Partnerschaft leben. Voraussetzung ist, dass der (Ehe)Partner (§ 106 Abs. 3) bei mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1) Einkünfte von höchstens 6 000 Euro jährlich, sonst Einkünfte von höchstens 2 200…
…heranziehen will. Das Gesetz räumt der Abgabenbehörde somit einen Ermessensspielraum ein, in dessen Rahmen sie ihre Entscheidung nach § 20 BAO nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommender Umstände zu treffen hat (vgl. dazu die bei Fellner, Gebühren und Verkehrssteuern, Band I, 2…