Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 11. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 7. September 2006 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der Haftungsausspruch auf einen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Lawpartners Dr. Borns Rechtsanwalts GmbH, 2230 Gänserndorf, Dr. Wilhelm Exner-Platz 6, vom 11. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 7. September 2006 betreffend Haftung gemäß § 9…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 13. Juni 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 24. Mai 2005 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise insoweit Folge gegeben, als der Haftungsbetrag auf…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat (Wien) 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Herbert Frantsits und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates in der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch MGI Linz Steuerberatungs Ges.mb.H., gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Haftung gemäß § 14 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat (Wien) 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
…leidende Fa. T-GmbH und auch für ihn selbst als Grundstückserwerber ist dem Besch.2 in Anbetracht der geschilderten Umstände zumindest eine grobe Verletzung seiner Erkundigungspflicht im Bezug auf den Zeitpunkt der Verpflichtung zur Abgabe einer Grunderwerbesteuererklärung und zur Entrichtung der daraus resultierenden Grunderwerbsteuer, ebenso…
…sondern von Erfüllungsgehilfen in der Person von Mitarbeitern des Rechungswesens vorgenommen wurde, welche die vom Spruchsenat bemängelte Nichteinhaltung der Erkundigungspflicht direkt betroffen hätte. Ein eventuelles Verschulden einzelner Mitarbeiter des Rechnungswesens hinsichtlich der Nichtentrichtung der verfahrensgegenständlichen Kammerumlage ist aber nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Im gegenständlichen Finanzstrafverfahren…
Die Aussagen des Gutachters gehen davon aus, dass die in Rede stehende Stiftung Anspruch auf Geheimnisschutz (auch hinsichtlich ihrer steuerlichen Verhältnisse) hat, weil sie - wie RA Dr.A stillschweigend annimmt - als Verbandsperson gemäß Art. 115 Abs 1 PGR gilt, deren Rechts- und Handlungsfähigkeit nicht beschränkt…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Gerda Pramhas, in der Finanzstrafsache gegen EE, geb. X, Adresse, vertreten durch Süd-Ost Treuhand Wirtschafts- und Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, 4751 Dorf an der Pram, Dorf an der Pram 16…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Eckert Löb & Partner Rechtsanwälte GmbH, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 26. Februar 2002, GZ. aa, betreffend Zollschuld, entschieden: Der Spruch der angefochtenen Entscheidung wird wie folgt abgeändert: Der Bf. hat am…
Die Firma T. D. Limited wurde am 18.12.2003 registriert und hat ihren Firmensitz in Malta, La Valetta an der Anschrift X-Street. Es handelt sich um eine International Trading Company gemäß New Company Act 1995. Diese dürfen ihre Aktivitäten von Malta aus, aber…
…die Preisvorstellungen der Verkäuferin akzeptiert hätten, wenn das Unternehmen nicht fortführbar gewesen wäre. Den Berufungswerbern sei Fahrlässigkeit vorzuwerfen, weil sie ihrer Erkundigungspflicht nicht nachgekommen seien. Solche Erkundigungen seien den Berufungswerbern zuzumuten gewesen, weil das Finanzamt mit Zustimmung der X. KG Auskünfte über den Steuerrückstand erteilt…
…Die Tiere sollten nach der tierärztlichen Untersuchung wieder nach Slowenien zurückgebracht werden. Sie wisse nicht, ob die Tiere verzollt wurden und gibt es für sie diesbezüglich auch keine Erkundigungspflicht, auch wenn sie die Tiere vermittelt habe. Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Handeln gäbe es daher nicht. …
Auch wenn der damalige Einkaufsleiter der Bw., Herr GD, in der Berufungsverhandlung vor dem UFS über Frage des steuerlichen Vertreters, ob "Frau GH als auffällig bekannt oder obskur" gewesen sei, angab, dass ihm "nichts Negatives" bekannt gewesen sei, hätte die Bw. auf Grund folgender Tatsachen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Nikolaus Weselik CMS Strommer Reich-Rohrwig Karasek Hainz, Rechtsanwälte, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien, vertreten durch HR Mag. Bernhard Sklusak, vom 12. Juli 2000, GZ. aa, betreffend Zollschuld, nach in Wien…
…nicht jedoch Vorsatz. In Bezug auf die Besteuerung ausländischer Einkünfte sei daher ein irrtümliches Handeln geradezu der Normalfall. Selbst die fahrlässige Unterlassung einer Erkundigungspflicht beim steuerlichen Vertreter bedinge noch keinen Vorsatz bei der Bw. Eine bloße Verdachtslage aufgrund der Begründungspflicht der Abgabenbehörde könne nicht ausreichen…
…das Finanzamt später auffindbar ist oder bleibt oder ob dieser oder dessen Vertreterin dem Finanzamt persönlich bekannt sind oder jemals persönlich bekannt waren. Über solches kann uns keine Erkundigungspflicht treffen, und kann die abgabenrechtliche Anerkennung einer notariellen Urkunde nicht von solchen Umständen abhängig gemacht werden…
…vorsätzliche Handlungsweise der Bw1 gehandelt, sondern diese sei vielmehr einem Irrtum unterlegen und es sei maximal die Verletzung einer Erkundigungspflicht und damit Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Die Bw1 konnte nach Dafürhalten des Unabhängigen Finanzsenates im Rahmen des erst- und zweitinstanzlichen Finanzstrafverfahrens glaubhaft darlegen, dass sie den Übergang…
…Beschwerdeführerin] und der Behörde der Sachverhalt des Vorhandenseins entsprechender Lohnzettel angezweifelt und der Sachverhalt als nicht hinreichend erfasst beurteilt werden kann. Eine Erkundigungspflicht des Steuerpflichtigen über den Verbleib der Jahreslohnzettel kann nur dann eingreifen, sofern dem Abgabenpflichtigen Zweifel über die gesetzwidrige Nichtübermittlung gekommen sind bzw…