…Prokuristen damit betraut hat, ihn in abgabenrechtlichen Belangen zu vertreten. Nach derzeitiger Aktenlage ist aber nicht feststellbar, ob bzw. wie lange der Bf tatsächlich dessen Agenden wahrgenommen hat. Nur der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass für die Verwirklichung der subjektiven Tatseite des § 33 Abs…
…welcher Überlegungen sie die Schätzungsmethode und deren Ergebnis für zutreffend halte und habe auch in Folgeentscheidungen eine solche Vorgangsweise jedes Mal als verfassungswidrig qualifiziert. Eine inhaltliche Rechtswidrigkeit sei auch in der quasi automatischen Ableitung der hier relevanten subjektiven Tatseite aus der Organstellung des Geschäftsführers zu…
…Berufung des F.E. (Bw1) wird teilweise Folge gegeben und der Schuldspruch 1)b) des erstinstanzlichen Erkenntnisses sowie auch der den Bw1 betreffende Straf- und Kostenausspruch abgeändert, sodass diese wie folgt zu lauten haben: Der Bw1 ist schuldig, er hat als für die abgabenrechtlichen Belange…
…würden. Die Fa.A. sei mit Gesellschaftsvertrag vom 21. Dezember 2000 gegründet und in das Firmenbuch eingetragen worden. Der Bw. fungiere seit der Gründung als Geschäftsführer. Er sei auch für die abgabenrechtlichen Belange des Unternehmens verantwortlich, insbesonders sei es seine Aufgabe gewesen, für die korrekte…
…gelangt seien. Was die Lohnabgaben betreffe, so handle es sich nicht um einen einmaligen Monat (Februar 2003), sondern jeweils um das ganze Jahr. Sohin könne nicht von einer einmaligen Fehlleistung gesprochen werden. Da der Bw. als für die abgabenrechtlichen Belange der GmbH verantwortliche Geschäftsführer zweifellos…
…der Beschuldigte) spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf den Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine Voranmeldung beim zuständigen Finanzamt einzureichen, in der die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) selbst zu berechnen war. Die Voranmeldung galt als Steuererklärung. Der Unternehmer hatte eine sich ergebende…
…da keine unmittelbare Umwidmung des Guthabens für die verfahrensgegenständliche Steuerlast erfolgt sei. Entsprechend den im erstinstanzlichen Finanzstrafverfahren abgegebenen schriftlichen Stellungnahmen sei eine Aufteilung zwischen der Bw. und R.S. dahingehend vereinbart gewesen, dass die Bw. für die Verrechnung und Abfuhr der Abgaben zuständig gewesen wäre…
…steuerliche Belange des Besch.2 seien aufgrund seiner Erkrankung von seiner Ehefrau, der Besch.1, besorgt worden. Der Besch.2 habe sich diesbezüglich gänzlich auf seine Frau verlassen. Darüber hinaus sei dem Besch.2 nicht bekannt gewesen, dass bereits der Abschluss eines mündlichen Kaufvertrages die…
…dass ein entsprechender Vorsatz von Seiten der für die steuerlichen Belange verantwortlichen Person vorliegen müsse, dieser Umstand sei vor dem Spruchsenat nicht bewiesen worden. Dieser Einwand gelte auch für die unter Punkt 2) des Erkenntnisses angeführten verspätet gemeldeten und nicht entrichteten Abgaben. Vollkommen unverständlich sei…
…hätten ihm nur bestätigt, dass alles in Ordnung sei. Der Mitarbeiter des Unternehmens, C.T., sei für die Übermittlung der Unterlagen an den Steuerberater und auch für die Bezahlung sämtlicher Rechnungen zuständig gewesen und habe ihm versichert, dass alles in Ordnung sei. Er habe schon…
…am 15. Tag des auf einen Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine Voranmeldung beim zuständigen Finanzamt einzureichen, in der er die für den Voranmeldungszeitraum zu entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss selbst zu berechnen hat. Die Voranmeldung gilt als Steuererklärung. Der Unternehmer…
…Zufriedenheit wahrgenommen worden seien, während er selbst für die technischen Belange des Unternehmens verantwortlich gezeichnet habe. Eine durchgeführte Betriebsprüfung und die jährlichen Bilanzbesprechungen mit dem Steuerberater hätten dies auch bestätigt. Er habe zwar von der Erkrankung der zweiten Geschäftsführerin K.S. im Tatzeitraum gewusst und…
…hinsichtlich einer tatsächlichen schweren Erkrankung des Beschuldigten im Zweifel für ihn davon auszugehen, dass ledig ein bedingt vorsätzliches Verhalten und damit lediglich Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG nachzuweisen sind. Hinsichtlich der Strafzumessungsgründe beim belangten Verband ist insbesondere auch auf die Bestimmung des …
…Entscheidung legte der Spruchsenat folgende Feststellungen zugrunde: Z war insbesondere im Zeitraum von 2003 bis 2006 als Leiter des Funktionsbereiches "Organisationseinheit OP-Bereich" des UKH A bei der B angestellt und insbesondere für die Bestellung von medizinischen Produkten und die Reparaturabwicklung im OP-Bereich zuständig…
…Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt Feldkirch als Organ des Finanzamtes Bregenz Finanzstrafbehörde I. Instanz vom 26. September 2003, StrNr. 2003/00029-001, wurde EP für schuldig erkannt, im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Bregenz als abgabenrechtlich verantwortlicher…
…durch die Strukturänderung bei der KG, deren Gesellschafter ja auch die GmbH sei, auch Vorsorge für allfällige Änderungswünsche des neuen Gesellschaftergremiums getroffen werden mussten. Dadurch ergab sich auch der Umstand, dass die Meinungsbildung der Kommanditisten auch für die Bestellung der Geschäftsführer der GmbH von Belang…
…spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermins für sich allein nicht strafbar. Nach § 49 Abs. 1 lit…
…erhellen, dass die belangte Behörde in völliger Willkür, je nach Gutdünken jeweils zu Lasten des Normunterworfenen trotz vorliegenden gleichen Sachverhaltes in einem Fall dienstnehmerische Tätigkeit annehme und im nunmehr vorliegenden Fall eine unternehmerische Tätigkeit als gegeben erachte. Dieses behördliche Vorgehen sei für den Bw. in…
…Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Spruchsenates I beim Finanzamt Feldkirch als Organ des Finanzamtes Feldkirch als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 12. November 2010, StrNr. 098-2010/00145-001, wurde b für schuldig erkannt, im Amtsbereich des genannten Finanzamtes als die abgabenrechtlichen Belange wahrnehmender geschäftsführender Gesellschafter…
…dahingehend verantwortet hätte, dass sie betriebsintern nicht für die finanzrechtlichen Verpflichtungen zuständig gewesen sei, weil dies alles ihr Gatte MN bearbeitet habe. Diese leugnende Verantwortung wäre vom Zeugen MN bestätigt worden; auch habe der Zeuge AH als zuständiger Sachbearbeiter des Finanzamtes bekräftigt, dass sein beinahe…