…Keller des privaten Einfamilienhauses an den Ehemann, die jedoch aus den nachfolgenden Gründen nicht die abgabenrechtlichen Anforderungen an Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen erfüllt: Die vorgelegte Aktennotiz hat die Form eines nicht unterfertigten und nicht vergebührten Mietvertrages und erfüllt somit nicht die Voraussetzung der Erkennbarkeit nach…
…1 EStG 1988 nur hinsichtlich der auf das Objekt entfallenden "Aufwendungen" als neue Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO gewertet. Mit der Berufung gegen jene Bescheide, mit denen das Finanzamt die Verfahren gem. § 303 Abs. 4 BAO betreffend der Feststellung der Einkünfte gem…
…unter gleicher Bezeichnung weiterhin gemeinschaftliche Einkünfte zufließen, handelt es sich nicht mehr um dieselbe Prozessgemeinschaft. Jedes Ausscheiden bzw. jeder Wechsel von Beteiligten führt daher zur Beendigung der bisherigen Personengemeinschaft und damit zur Anwendbarkeit des § 191 Abs.2 BAO für ab diesem Zeitpunkt ergehende Feststellungsbescheide nach …
…unter gleicher Bezeichnung weiterhin gemeinschaftliche Einkünfte zufließen, handelt es sich nicht mehr um dieselbe Prozessgemeinschaft. Jedes Ausscheiden bzw. jeder Wechsel von Beteiligten führt daher zur Beendigung der bisherigen Personengemeinschaft und damit zur Anwendbarkeit des § 191 Abs.2 BAO für ab diesem Zeitpunkt ergehende Feststellungsbescheide nach …
…das Fehlverhalten des Behördenorganes. Berichtigungsgrund ist die Übernahme von Erklärungsangaben, die durch die Widersprüchlichkeit zum Akteninhalt oder durch ihre deutliche Erkennbarkeit als objektiv offensichtliche Unrichtigkeit zu qualifizieren sind. Eine solche Übernahme liegt vor, wenn die Abgabenbehörde den widersprüchlichen, nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmenden Sachverhalt dem…
…an der Adresse W.,U-Straße, nur eine Mietwohnung, aber kein Firmensitz bestanden habe. Bereits im Jahr 2002 sei mit Herrn VK eine Niederschrift aufgenommen worden. Hinsichtlich der A-GmbH führte der Prüfer aus, es sei am 13.4.2007 mit dem Hauptmieter des Objektes…
…dass der Bw., der nach den abgabenbehördlichen Feststellungen zu StNr. 12 bzw. ABNr. 34 im Zusammenhang mit der Vermietung des von ihm 1997 erworbenen Hauses B-Straße in A bei der Ermittlung der Einkünfte iSd. § 28 EStG 1988 wegen einer Privatnutzung des Objektes im Ausmaß…
…Wie lautet der zweite Mietvertrag von der Gastro an die Ehegatten SF und SG? PB: Die Ehegatten SF und SG bezahlen an die Gastro. Die vereinbarte Miete geht auf das monatliche Konto und die Ehegatten sind für die laufende Pflege und Instandhaltung des Objektes verantwortlich…
…der Bw erst, als die Mietrechte an ihn übertragen wurden. Entscheidend ist die objektive Erkennbarkeit zum Zeitpunkt der Verpachtung, nicht die Betrachtung der Entwicklung aus heutiger Sicht. Objektiv nach außen ist erkennbar, dass die Bw die weitere Entwicklung des Betriebs erst "beobachten" wollte, unter der…
…betreffend Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung von Um- und Zubauten beim gegenständlichen Wohnhaus - unter einigen Auflagen - genehmigt wurde. Laut Baubeschreibung (im bezüglichen Einheitswertakt) ist als Verwendungszweck "Wohnzweck" angegeben. In den Jahren 2004 und 2005 erklärten die Bw. aus der Vermietung des Objektes Mieterlöse iHv…
…folgenden Gebäudemerkmale ableiten: ▭ Das Objekt verfügt über ein Schwimmbad (vgl. etwa Teilrechnung [Lieferant_B] vom 28.10.2005 und Abschlagsrechnung 2 [Lieferant_C] vom 10.11.2005- ABNr. 121144/05, Bl. 230ff). Die Größe des Schwimmbades ergibt sich aus der Abschlagsrechnung 3 [Lieferant_C]…
…einer Betriebsprüfung für den Zeitraum 1984 bis 1991 sowie nach Ermittlungen seitens der Prüfungsabteilung Strafsachen wurden die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen vom Bw. in folgenden Punkten bestritten: 1.) Zurechnung von Vermögenswerten aus handschriftlichen Notizen ("Schmierzettel"); 2.) Unaufgeklärte Mittel bei der Finanzierung des Hausbaues in H/B.…
…und Spesenaufwendungen. Das Objekt habe im Alleineigentum des Bw. gestanden. Aufgrund dessen gebe es keine Feststellungserklärung und auch keine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung. Die gegenständlichen Zinsen seien nachträgliche Werbungskosten, die mit der ursprünglichen Einkunftsquelle nachträglich in Verbindung stünden und deshalb als Werbungskosten anzuerkennen seien. Vgl…
…Berechnung der Bemessungsgrundlage. Er habe als Eigentümer wesentlichen Einfluss auf die Gestaltung des Objektes genommen. Im Vergleich zur Projektmappe seien der Außengrundriss des Hauses, die vordere Außenansicht (Eingang, Fenster, Balkon), die hintere Außenansicht (Eingang, Gaube, Fenster) sowie auch die Innenraumaufteilung geändert worden. Von Seiten der…
…2006 hingewiesen und die dort geschilderte Position wiederholt (Erkennbarkeit der schlechten Lage des Objektes, Lieferantenzufahrt bescheidenes Engagement hinsichtlich Vermietung). Der Ankauf des Objektes und die Vermietung in der Folgezeit hätte einen positiven Überschuss gebracht. Eine wirtschaftliche Notlage zur Beendigung der Vermietung sei nicht vorhanden gewesen…
…die Bw hinsichtlich des auf dem erworbenen Grundstück errichteten Wohnhauses als Bauherr anzusehen ist. Von der Lösung dieser Frage hängt ab, ob das für die Gebäudeerrichtung geleistete Entgelt in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage einzubeziehen ist. Die von der höchstgerichtlichen Judikatur geforderte Erkennbarkeit eines Vertragsgeflechtes auf der Veräußererseite…
…angesichts der eher geringen Größe des behauptetermaßen als Büro genutzten Objektes (Gesamtgröße incl. Küche, Bad...unter 50 m³) der Betriebsprüfung bei der Besichtigung nicht verborgen geblieben wären. Angesichts der Tatsache, dass bei derartigen Besichtigungen üblicherweise auf die Feststellung von auf betriebliche Nutzung hindeutenden Merkmalen besonderes…
…Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 25. April 2001, 99/13/0221, sei ebenso wie auf die Feststellungen des Betriebsprüfungsberichts vom 8. Mai 2001 verwiesen. Was die Kostenposition "Klientengeschenke" in Höhe von S 39.059,09 für das Folgejahr anbelangt, wurde dem Finanzamt in Ergänzung zu der…
…Juni 2008 und verwies in seiner Begründung auf die Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung. Gegen diesen Bescheid wurde mit Schreiben vom 11. Juli 2008 Berufung eingebracht. Gleichzeitig wurde der Antrag auf Zuständigkeit des gesamten Berufungssenates sowie ein Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor diesem gestellt…
…des Gesamtprojektes Hg im gegenständlichen Fall jedenfalls anzunehmen. Besonders die Vielzahl gleichartiger Vertragsgestaltungen - mit den gleichen beteiligten Firmen - bei benachbarten Objekten legen die Vermutung nahe, dass von einem zufälligen Zusammentreffen von Grund- und Hauskauf nicht gesprochen werden kann. Die von der höchstgerichtlichen Judikatur geforderte Erkennbarkeit…