…vorschreibe, so die Bw. Darüber hinaus sei der Verkauf von Wohneinheiten gemäß § 6 Abs. 1 Z. 9 lit. a UStG 1994 umsatzsteuerbefreit. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 12 des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetztes (AVOG) obliegt für den Bereich des gesamten Bundesgebietes die Erhebung der Umsatzsteuer von Unternehmern…
…und der Charakter einer Umsatzsteuer offenbar gegeben sei, sei die vorgeschriebene Gebührenvorschreibung rechtswidrig und gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßend. Im Falle von Konflikten zwischen österreichischen Rechtsvorschriften und dem europäischen Recht beanspruche das Europarecht einen Anwendungsvorrang. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21. Juli 2004 gab das Finanzamt der Berufung…
…UStG von den Zollämtern zu erheben ist. Die Anwendbarkeit der zollrechtlichen Vorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer ergibt sich daher bereits aus § 2 Abs. 1 ZollR-DG. § 26 Abs. 1 UStG wiederholt diese Anordnung. Die Detailregelungen des materiellen und formellen Rechts der Einfuhrumsatzsteuer erfolgen daher weitgehend nicht…
…einschließlich der Erhebung von Abgaben (sonstige Eingangs- oder Ausgangsabgaben) und anderen Geldleistungen, soweit in diesem Bundesgesetz oder in den betreffenden Rechtsvorschriften die Vollziehung der Zollverwaltung übertragen und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist.(§ 2 Abs. 1 ZollR-DG). Gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 Umsatzsteuergesetz 1994…
…Tag der Lieferung; 5. das Entgelt der Lieferung; 6. den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag. Der Unternehmer hat gemäß § 21 Abs. 1 UStG spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates eine Voranmeldung bei dem für die Einhebung der Umsatzsteuer zuständigen…
…den Erhebungen des Finanzamts zufolge die Holding unter den in den Rechnungen angegebenen Adressen nicht bekannt sei und auch nicht im Firmenbuch aufscheine. Die in den Rechnungen angeführte Telefonnummer existiere nicht; für die Firma sei weder eine Umsatzsteueridentifikationsnummer, noch eine Steuernummer vergeben worden. Seitens der…
…Einbringlichmachung nicht gegeben, zumal naturgemäß der Umsatzsteuerbetrag sofort entrichtet werden könne, wenn die Rechtmäßigkeit der Haftungsinanspruchnahme der Einschreiterin bestehe. Es werde der Haftungsbescheid ja zur Gänze angefochten. Das Finanzamt Ried wies den Antrag auf Aussetzung der Einhebung ab und führte zur Begründung aus, dass gem. …
…im Rahmen der Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten keine Unternehmereigenschaft im Sinne der Umsatzsteuer zukommt, gemeinsam mit einer oder mehreren physischen oder juristischen Personen beteiligt, so gelten die Bemessungsgrundlagen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Bemessungsgrundlage für die Umlage; diesfalls kann die Erhebung der Umlage bei der Gesellschaft…
…zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bw. ist eine in Großbritannien seit dem Jahr 2000 registrierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, welche beim Finanzamt Graz-Stadt zur Umsatzsteuer veranlagt wird. Geschäftsführer ist der in Österreich wohnhafte H.U. Die Bw. hat für die Jahre 2000 und 2001 Umsatzsteuervoranmeldungen…
…dass für die Erhebung der Umsatzsteuer dieses Finanzamt gemäß § 61 BAO zuständig ist, "da das Unternehmen von W, N-Straße 5, aus geleitet wird". Das Finanzamt Schwaz hat die angefochtenen Bescheide betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 1992 und 1993 und die diesen zugrunde liegenden Wiederaufnahmsbescheide…
…sei er gleich Null wert, weil er nicht gegen Bargeld eingelöst werden könne. Es seien daher nur jene Gutscheine als tauschähnlicher Umsatz der Umsatzsteuer zu unterziehen, die durch Vermittlung eines Vertrages erwirtschaftet und auch tatsächlich eingelöst worden seien. Dabei ging die Großbetriebsprüfung von folgenden Beträgen…
…Portfoliomanagement. Es werde also in einer jüngeren Auskunft eine andere Schlussfolgerung gezogen, obwohl sich die Leistung seit Oktober 1999 nicht geändert habe. Gemäß der später eingefügten Rz 1017 der Umsatzsteuerrichtlinien gelte § 6 Z 28 UStG 1994 nicht mehr, wenn die Umsätze zwischen Unternehmen erbracht werden…
…UStG 1994 zufolge hat der Unternehmer spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf den Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum, vgl. dazu auch Abs. 2 leg.cit.) zweitfolgenden Kalendermonates eine Voranmeldung (= Abgabenerklärung) bei dem für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt einzureichen, in der er die für den…
…verzichten. Mit diesem Vorbringen zeigte der Bw aber kein für das Vorliegen einer Unbilligkeit maßgebliches Kriterium auf und vermochte damit "persönliche" Unbilligkeit in keiner Weise zu begründen, legte er doch nicht einmal ansatzweise dar, inwieweit die Einhebung der Umsatzsteuer 2001 und NoVA 2001 seine wirtschaftliche…
…Zusage [wohl dass die Umsatzsteuer als Vorsteuer der AG gleichsam zurückgeholt werden könne] könne dem Veranlagungsakt nicht entnommen werden. Eine derartige Zusage wäre jedoch auch nicht rechtserheblich, weil das Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See für die Erhebung der Abgaben der A-AG nicht…
…Melderegister beruhe somit offensichtlich auf einem Missverständnis und dieses sei von der Gemeinde B unverzüglich von amtswegen, nämlich per 1. August 2005 richtig gestellt worden. Sohin sei klargestellt, dass auch die Wohnsitzvoraussetzungen für die Einhebung der Umsatzsteuer im gegenständlichen Falle nicht vorliegen würden. Als Beilage…
…Eine umsatzsteuerliche Gleichbehandlung mit Kapitalanlagegesellschaften aus europarechtlichen Gründen erscheint daher nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates nicht geboten, auch wenn in bestimmten Fällen allenfalls eine Wettbewerbssituation besteht. So hat auch Eleanor Sharpton in den Schlussanträgen vom 8. Mai 2012, Rechtssache C-44/11 unter der Rz…
…36)/m2 zuzüglich der Umsatzsteuer somit insgesamt S 24.750,- (das entspricht € 1798,65) vereinbart. Aufgrund der gemäß Vertragspunkt 12 (gemeint 13) auf der Sportanlage B auf Kosten des Pächters zu tätigenden Investitionen und Vorlaufzeiten verzichtete die Verpächterin auf die Einhebung des Pachtzinses für…
…sodass eine Erhöhung der steuerpflichtigen Entgelte wie folgt vorgenommen wird: 2005: EUR 31.638,33 2006: EUR 67.555,55 Steuerliche Auswirkungen: | Zeitraum | 2005 EUR | 2006 EUR | Umsatzsteuer | | | Steuerbarer Umsatz | -6.327,67 | -13.511,11…
…vom 20.11.1996, 96/15/0027) bei Fehlen von Angaben über Name und Adresse des leistenden Unternehmers der Vorsteuerabzug auch dann nicht zustehe, wenn dem Leistungsempfänger Name und Anschrift bekannt sind und die Umsatzsteuer unstrittig an das Finanzamt abgeführt wurde. Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen stellen…