…durch den Unabhängigen Finanzsenat im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens auch in der Form einer Erhöhung der zur Last gelegten Verkürzungsbeträge möglich. Dies stellt keinen Fall eines Verstoßes gegen das Verböserungsverbot dar (FSRV/0157-W/06 vom 3. Juli 2007). Was die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages betrifft…
…zu verständigen ist. Die Nennung einer konkreten Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ist sohin gesetzlich nicht gefordert, daher ist bei einem grundsätzlichen Tatverdacht auch die Textierung "in noch festzustellender Höhe" und der damit dokumentierte Vorbehalt, die Höhe der Verkürzung erst im anschließenden Untersuchungsverfahren kundzutun, zulässig (VwGH…
…Tatverdachtes im Beschwerdeverfahren durch den Unabhängigen Finanzsenat auch in der Form einer Erhöhung möglich. Dies stellt keinen Fall eines Verstoßes gegen das Verböserungsverbot dar (FSRV/0157-W/06 vom 3.7.2007). Im Lichte der zitierten Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates war der strafbestimmende Wertbetrag für…
…der zur Last gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes. Da die Bekanntgabe der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages somit nicht zwingend im Einleitungsbescheid zu erfolgen hat, ist eine Abänderung eines begründeten Tatverdachtes durch die Rechtsmittelinstanz auch im Sinne einer Erhöhung der zur Last gelegten Verkürzungsbeträge möglich…
…hinsichtlich der zur Last gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes. Da somit die Bekanntgabe der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages nicht zwingend im Einleitungsbescheid zu erfolgen hat, ist eine Abänderung des begründeten Tatverdachtes im Beschwerdeverfahren durch den Unabhängigen Finanzsenat auch in der Form einer Erhöhung möglich…
…zur Last gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes. Im Rahmen der im § 161 Abs. 1 FinStrG eingeräumten Befugnisse steht es der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz daher zu, bei Überprüfung des begründeten Tatverdachtes im Beschwerdeverfahren gegen Einleitungsbescheide, eine Erhöhung des strafbestimmenden Wertbetrages für bereits eingeleitete Tatzeiträume vorzunehmen…
…gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes. Die Bekanntgabe der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages hat daher nicht zwingend im Einleitungsbescheid zu erfolgen, somit ist eine Abänderung des angefochtenen Bescheides durch den Unabhängigen Finanzsenat im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens auch in der Form einer Erhöhung der zur Last…
…eines Beschwerdeverfahrens auch in der Form einer Erhöhung der zur Last gelegten Verkürzungsbeträge möglich. Dies stellt keinen Fall eines Verstoßes gegen das Verböserungsverbot dar (FSRV/0157-W/06 vom 3. Juli 2007). Daher war im Zuge des Rechtsmittelverfahrens eine entsprechende Korrektur des strafbestimmenden Wertbetrages vorzunehmen…
…hinsichtlich der zur Last gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes. Da somit die Bekanntgabe der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages nicht zwingend im Einleitungsbescheid zu erfolgen hat, ist eine Abänderung des begründeten Tatverdachtes im Beschwerdeverfahren durch den Unabhängigen Finanzsenat auch in der Form einer Erhöhung möglich…
…hinsichtlich der zur Last gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes. Da somit die Bekanntgabe der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages nicht zwingend im Einleitungsbescheid zu erfolgen hat, ist eine Abänderung des begründeten Tatverdachtes im Beschwerdeverfahren durch den Unabhängigen Finanzsenat auch in der Form einer Erhöhung möglich…
…in die Bemessungsgrundlage für den strafbestimmenden Wertbetrag eingerechnet werden dürfen. Die Bf. übersieht jedoch, dass im vorliegenden Fall entgegen ihrer Vermutung Sicherheitszuschläge nicht Gegenstand des Finanzstrafverfahrens sind. Vielmehr ist der TZ 1 des Betriebsprüfungsberichtes vom 25. Juli 2006 zum Thema Erhöhung Bemessungsgrundlagen Folgendes zu entnehmen…
…gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes. Die Bekanntgabe der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages hat daher nicht zwingend im Einleitungsbescheid zu erfolgen, somit ist eine Abänderung des angefochtenen Bescheides durch den Unabhängigen Finanzsenat im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens auch in der Form einer Erhöhung der zur Last…
…lit. a FinStrG geschlossen werden (zur Höhe der endgültigen strafbestimmenden Wertbeträge in einem Finanzstrafverfahren im Stadium der Verfahrenseinleitung vgl. UFS vom 8. Februar 2008, FSRV/0050-W/07). Zur subjektiven Verdachtslage im Hinblick auf dieses Teilfaktum ist neben dem sich aus der Person des Verdächtigen…
…des strafbestimmenden Wertbetrages ist sohin gesetzlich nicht gefordert, daher ist bei einem entsprechenden Tatverdacht auch die Textierung "in noch festzustellender Höhe" und der damit dokumentierte Vorbehalt, die Höhe der Verkürzung erst im anschließenden Untersuchungsverfahren kundzutun, zulässig. (siehe VwGH 2.8.1995, 93/13/0167) Im…
…allenfalls vorzuwerfenden Abgabenverkürzung dem Ergebnis des Untersuchungsverfahrens nach den §§ 114 f FinStrG vorzubehalten (VwGH 8.2.1995,93/13/0167). Daraus folgt, dass die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages im Beschwerdeverfahren gegen den Einleitungsbescheid nicht bekämpfbar ist, sondern lediglich ein Tatverdacht einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung - in welcher…
…ist die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages im Beschwerdeverfahren gegen den Einleitungsbescheid nicht bekämpfbar, sondern es muss lediglich ein Tatverdacht einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung - in welcher Höhe auch immer - gegeben sein. Der in der Beschwerde angesprochene Vergleich laut Tz. 21 des Berichtes mit einem Betrag von €…
…die bloß vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils den Regelfall dar. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ist nicht im Beschwerdeverfahren gegen den Einleitungsbescheid bekämpfbar ist. Es ist nur zu prüfen, ob ein Tatverdacht einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung - in welcher Höhe auch immer - gegeben ist. Der Hinweis des Bf.…
…das im Einklang mit den Ergebnissen des Strafverfahrens stehe, getroffen hätten werden können. Als erfahrene Inhaberin eines Heurigenbuffet (seit 1995) und daher im Wirtschaftsleben stehende Person sei von der Kenntnis der bestehenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen (subjektive Tatseite) jedenfalls auszugehen. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ergebe sich…
…strafbestimmenden Wertbetrages im erstinstanzlichen Strafverfahren StrNr. 052-2010/12 betreffenden Äußerungen dienen in dem einzig und allein auf die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Zurückweisungsbescheides vom 29. April 2011 und nicht etwa auch auf eine instanzenmäßige Überprüfung des Straferkenntnisses vom 15. Juli 2011 gerichteten Beschwerdeverfahren…
…bewirkt würde. Über die Höhe des einer allfälligen Bestrafung zu Grunde zu legenden strafbestimmenden Wertbetrages ist nach Abhaltung des Untersuchungsverfahrens abzusprechen. Im Beschwerdeverfahren gegen den Einleitungsbescheid war lediglich festzustellen, dass ein begründeter Tatverdacht einer Abgabenhinterziehung hinsichtlich der im Bescheid angegebenen Abgaben und Zeiträume gegeben ist…