…durch den Unabhängigen Finanzsenat im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens auch in der Form einer Erhöhung der zur Last gelegten Verkürzungsbeträge möglich. Dies stellt keinen Fall eines Verstoßes gegen das Verböserungsverbot dar (FSRV/0157-W/06 vom 3. Juli 2007). Was die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages betrifft…
…zu verständigen ist. Die Nennung einer konkreten Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ist sohin gesetzlich nicht gefordert, daher ist bei einem grundsätzlichen Tatverdacht auch die Textierung "in noch festzustellender Höhe" und der damit dokumentierte Vorbehalt, die Höhe der Verkürzung erst im anschließenden Untersuchungsverfahren kundzutun, zulässig (VwGH…
…Tatverdachtes im Beschwerdeverfahren durch den Unabhängigen Finanzsenat auch in der Form einer Erhöhung möglich. Dies stellt keinen Fall eines Verstoßes gegen das Verböserungsverbot dar (FSRV/0157-W/06 vom 3.7.2007). Im Lichte der zitierten Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates war der strafbestimmende Wertbetrag für…
…der zur Last gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes. Da die Bekanntgabe der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages somit nicht zwingend im Einleitungsbescheid zu erfolgen hat, ist eine Abänderung eines begründeten Tatverdachtes durch die Rechtsmittelinstanz auch im Sinne einer Erhöhung der zur Last gelegten Verkürzungsbeträge möglich…
…hinsichtlich der zur Last gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes. Da somit die Bekanntgabe der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages nicht zwingend im Einleitungsbescheid zu erfolgen hat, ist eine Abänderung des begründeten Tatverdachtes im Beschwerdeverfahren durch den Unabhängigen Finanzsenat auch in der Form einer Erhöhung möglich…
…zur Last gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes. Im Rahmen der im § 161 Abs. 1 FinStrG eingeräumten Befugnisse steht es der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz daher zu, bei Überprüfung des begründeten Tatverdachtes im Beschwerdeverfahren gegen Einleitungsbescheide, eine Erhöhung des strafbestimmenden Wertbetrages für bereits eingeleitete Tatzeiträume vorzunehmen…
…hat das Straferkenntnis des Spruchsenates mit Schriftsatz vom 4. Mai 2018 zur Gänze angefochten. Soweit der Beschuldigte die Formulierung des Spruches des Straferkenntnisses als rechtswidrig rüge, sei dies im Beschwerdeverfahren sanierbar. Wie der Beschuldigte selbst ausführe, sei dadurch keine Erhöhung des strafbestimmenden Wertbetrages und somit…
…gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes. Die Bekanntgabe der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages hat daher nicht zwingend im Einleitungsbescheid zu erfolgen, somit ist eine Abänderung des angefochtenen Bescheides durch den Unabhängigen Finanzsenat im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens auch in der Form einer Erhöhung der zur Last…
…eines Beschwerdeverfahrens auch in der Form einer Erhöhung der zur Last gelegten Verkürzungsbeträge möglich. Dies stellt keinen Fall eines Verstoßes gegen das Verböserungsverbot dar (FSRV/0157-W/06 vom 3. Juli 2007). Daher war im Zuge des Rechtsmittelverfahrens eine entsprechende Korrektur des strafbestimmenden Wertbetrages vorzunehmen…
…hinsichtlich der zur Last gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes. Da somit die Bekanntgabe der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages nicht zwingend im Einleitungsbescheid zu erfolgen hat, ist eine Abänderung des begründeten Tatverdachtes im Beschwerdeverfahren durch den Unabhängigen Finanzsenat auch in der Form einer Erhöhung möglich…
…hinsichtlich der zur Last gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes. Da somit die Bekanntgabe der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages nicht zwingend im Einleitungsbescheid zu erfolgen hat, ist eine Abänderung des begründeten Tatverdachtes im Beschwerdeverfahren durch den Unabhängigen Finanzsenat auch in der Form einer Erhöhung möglich…
…erfahrene und im Wirtschaftsleben stehende Person von der Kenntnis der bestehenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen auszugehen ist. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ergibt sich aus den nachvollziehbaren Ermittlungen des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs, die als qualifizierte Vorprüfung dem Verfahren zugrunde zu legen sind." Mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts…
…Abgehen von der Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages aus diesem Titel führen, weil sich aus den vorliegenden Unterlagen für 2006 ergibt, dass die Schließtage Jänner, Februar, August, September und Dezember betreffen und daraus keine Bestätigung dieser Behauptung ableitbar ist und zweitens im Jahr 2009 ohnehin nur…
…in die Bemessungsgrundlage für den strafbestimmenden Wertbetrag eingerechnet werden dürfen. Die Bf. übersieht jedoch, dass im vorliegenden Fall entgegen ihrer Vermutung Sicherheitszuschläge nicht Gegenstand des Finanzstrafverfahrens sind. Vielmehr ist der TZ 1 des Betriebsprüfungsberichtes vom 25. Juli 2006 zum Thema Erhöhung Bemessungsgrundlagen Folgendes zu entnehmen…
…bei Beachtung des strafbestimmenden Wertbetrages und des damit gegebenen Strafrahmens und bei Berücksichtigung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten, sei für den Senat eine Geldstrafe - im Bereich von knapp über 20 % der Maximalstrafe - in Höhe von € 40.000,00 schuld- und tatangemessen gewesen…
…gelegten vorsätzlichen Abgabenverkürzung und des Tatzeitraumes. Die Bekanntgabe der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages hat daher nicht zwingend im Einleitungsbescheid zu erfolgen, somit ist eine Abänderung des angefochtenen Bescheides durch den Unabhängigen Finanzsenat im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens auch in der Form einer Erhöhung der zur Last…
…was im Übrigen von ihm auch nicht bestritten wird, und lässt sich diesbezüglich auch der Vorsatz ableiten. Die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ergibt sich aus den nachvollziehbaren Ermittlungen des Finanzamtes, die als qualifizierte Vorprüfung dem Verfahren zugrunde zu legen sind und deren Höhe während des…
…des dargelegten Verschuldens und der festgestellten Reduzierung der strafbestimmenden Wertbeträge eine Herabsetzung der Geldstrafe auf das im Spruch ersichtliche Ausmaß geboten. Einer darüber hinausgehenden weiteren Reduzierung stehen sowohl general- als auch spezialpräventive Gründe entgegen. Informativ wird festgehalten, dass bei Anwendung des Strafrahmens wegen Abgabenhinterziehung sich…
…keine strafbefreiende Wirkung zukam. Im Zuge des nachfolgenden Verfahrens wurde festgestellt, dass für 2013 keine Jahreserklärungen zu Einkommen- und Umsatzsteuer und für 01-12/2014 sowie 07/2016 keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben und auch keine Zahlungen geleistet wurden. Die strafbestimmenden Wertbeträge gründen sich auf das vorgelegte…
…einem letzten bekannten Einkommen 2013 von € 38.060,39 aus. Die mehrfach aufeinanderfolgenden Tathandlungen oder der längere Tatzeitraum stellen dann keinen Erschwerungsgrund dar, wenn dieser Umstand bereits - wie im vorliegenden Fall - durch die Summierung der einzelnen strafbestimmenden Wertbeträge entsprechend der Bestimmung des § 21 Abs…