…1997, 97/14/0138) ist es nicht Aufgabe eines Aussetzungsverfahrens, die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen, sondern haben die Abgabenbehörden bei Prüfung der Voraussetzungen für eine Aussetzung der Einhebung die Erfolgsaussichten lediglich anhand des Berufungsvorbringens zu beurteilen, wobei nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. September 1993, 93…
…Die Ermittlungen der PAST und des Gerichtes hätten ergeben, dass die Vorwürfe der Betriebsprüfung ins Leere gehen würden und die Erfolgsaussichten der gegenständlichen Berufung sehr wohl gegeben seien, sodass den Anträgen auf Aussetzung der Einhebung Folge zu geben sein werde. Über die Berufung wurde erwogen…
…nicht Aufgabe eines Aussetzungsverfahrens, die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen, sondern haben die Abgabenbehörden bei Prüfung der Voraussetzungen für eine Aussetzung der Einhebung die Erfolgsaussichten lediglich anhand des Berufungsvorbringens zu beurteilen, wobei insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesonderes publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen ist. Ein Rechtsmittel erscheint…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 27. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 6. März 2006 betreffend Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO entschieden: Der Berufung wird stattgegeben und die Umsatzsteuer 04-06/2005…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 28. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 6. Juni 2006 betreffend Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO entschieden: Der Berufung wird stattgegeben und die Umsatzsteuernachforderungen 8/2005 im…
…die Aussetzung der Einhebung nicht zu bewilligen ist, insoweit die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheint. Es ist nicht Aufgabe des Aussetzungsverfahrens, die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen. Vielmehr sind die Erfolgsaussichten der Berufung anhand des Berufungsvorbringens zu beurteilen (vgl. z. B. VwGH 15.3.2012…
…1997, 97/14/0138) ist es nicht Aufgabe eines Aussetzungsverfahrens, die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen, sondern haben die Abgabenbehörden bei Prüfung der Voraussetzungen für eine Aussetzung der Einhebung die Erfolgsaussichten lediglich anhand des Berufungsvorbringens zu beurteilen, wobei nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. September 1993, 93…
…1997, 97/14/0138) ist es nicht Aufgabe eines Aussetzungsverfahrens, die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen, sondern haben die Abgabenbehörden bei Prüfung der Voraussetzungen für eine Aussetzung der Einhebung die Erfolgsaussichten lediglich anhand des Berufungsvorbringens zu beurteilen, wobei nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. September 1993, 93…
…14/0138) ist es nicht Aufgabe eines Aussetzungsverfahrens, die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen, sondern haben die Abgabenbehörden bei Prüfung der Voraussetzungen für eine Aussetzung der Einhebung die Erfolgsaussichten lediglich anhand des Berufungsvorbringens zu beurteilen, wobei nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24.9.1993, 93/17/0055…
…Nach der Rechtsprechung des VwGH haben die Abgabenbehörden lediglich die Erfolgsaussichten der Berufung anhand des Berufungsvorbringens zu beurteilen (VwGH 19.11.1998, 97/15/0066). Die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Berufung anlässlich der Entscheidung über einen Aussetzungsantrag ist daher keinesfalls für die Berufungserledigung richtungsweisend und…
…Es werde lediglich die rückwirkende Anwendung dieses Erkenntnisses bekämpft und zwar mit einer ausreichenden EU-rechtlichen Grundlage. Die Erfolgsaussichten wären daher durchaus als gegeben zu erachten. Aus diesem Grund wäre auch in einem vergleichbaren Fall einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung sowohl vom zuständigen Finanzamt…
…worauf die Bf. den Rechtsbehelf der Beschwerde einlegte und einwandte, das Hauptzollamt Wien habe in seiner Berufungsvorentscheidung die festgestellten geringen Erfolgsaussichten der Beschwerde gegen die der Aussetzung zu Grunde liegende Abgabenvorschreibung nicht ordnungsgemäß begründet. Am 7. Oktober 2003 wurde die mündliche Berufungsverhandlung durchgeführt, zu der…
…1997, 97/14/0138) ist es nicht Aufgabe eines Aussetzungsverfahrens, die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen, sondern haben die Abgabenbehörden bei Prüfung der Voraussetzungen für eine Aussetzung der Einhebung die Erfolgsaussichten lediglich anhand des Berufungsvorbringens zu beurteilen, wobei nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. September 1993, 93…
…der Empfänger der Vorleistungen nachweisen könne, dass er alle Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt habe und die Vorleistungen zur Verwendung von steuerpflichtigen Umsätzen bestimmt seien. Somit könne auf keinen Fall von wenig vielversprechenden Erfolgsaussichten gesprochen werden. Zusätzlich möchte die Bw. auf das Umsatzsteuerprotokoll 2003 hinweisen…
…11. Dezember 2003 ab. Zur Begründung führte das Finanzamt aus, dass anlässlich der Entscheidung über einen Aussetzungsantrag von der Abgabenbehörde auf die Erfolgsaussichten der Berufung bedacht zu nehmen sei und zwar anhand des Berufungsvorbringens. In der Berufung werde beantragt, alle Vorsteuern laut abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen anzuerkennen…
…dass der gleiche Sachverhalt wie bei einer Vorprüfung, wobei die daraus resultierenden Bescheide beim Verwaltungsgerichtshof angefochten wären, vorliegen würde, vermag die - mangelnden - Erfolgsaussichten der gegenständlichen Berufung nicht darzutun, zumal die mehrfach geäußerte Absicht der Abgabenbehörde erster Instanz, die Entscheidung über diese Berufung gemäß § 281 Abs…
…1997, 97/14/0138) ist es nicht Aufgabe eines Aussetzungsverfahrens, die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen, sondern haben die Abgabenbehörden bei Prüfung der Voraussetzungen für eine Aussetzung der Einhebung die Erfolgsaussichten lediglich anhand des Berufungsvorbringens zu beurteilen, wobei nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. September 1993, 93…
…Dies ist nicht mit offenkundiger Erfolglosigkeit oder offenbarer Mutwilligkeit der Berufung gleichzusetzen. Es ist nicht die Aufgabe des Aussetzungsverfahrens die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen; es sind lediglich die Erfolgsaussichten der Berufung anhand des Berufungsvorbringens zu beurteilen. (VwGH 24.9.2003, 2001/13/0129) Im Absatz 1 des …
…lit. a BAO insoweit nicht zu bewilligen sei, als die Berufung nach Lage des Falles wenig erfolgversprechend erscheine. Dabei seien die Erfolgsaussichten der Berufung anhand des Berufungsvorbringens zu beurteilen. Gegenstand der Berufung sei der Einwand, die von der Behörde festgestellten Ablagerungen seien mineralischem Bodenaushub bzw…
…gewähren wäre, wenn die Berufung nach Lage des Falles nicht nur wenig erfolgversprechend erscheinen würde. Dabei sei keinesfalls die Berufungsentscheidung vorwegzunehmen, sondern seien lediglich die Erfolgsaussichten der Berufung anhand des Berufungsvorbringens einzuschätzen (VwGH 19.5.1993, 89/130199). Andernfalls wäre das ganze Berufungsverfahren entbehrlich. Nach…