…30. September 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien. vom 9. September 2009 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Am XXXXXX ist Herr I. verstorben. Der Nachlass wurde mit Einantwortungsbeschluss vom 18. Juni…
…16, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 17. August 2006 betreffend Erbschaftssteuer zu ErfNr.***, StNr*** entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe 1. Erbfall/letztwillige Verfügungen Der britische Staatsbürger ERBLASSER (oder auch NN) ist am…
…1995, II R 88/92, DStZ 1996, 187). Der Erwerb des Anwartschaftsrechtes des Nacherben durch diesen anlässlich des Todes des Erblassers löst ebenso wenig Erbschaftsteuer aus wie der Erwerb des Nacherbenanwartschaftsrecht durch einen Dritten, sei es von Todes wegen oder durch freigebige Zuwendung (vgl. Fellner…
…vertreten durch XY, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 14. Juni 2007 betreffend Erbschaftssteuer zu ErfNr.xxx.xxx/2005, St.Nr.xxx/xxxx entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe 1. Erwerbsvorgang In der Verlassenschaft…
…bloß auf ein einzelnes Sachgebiet beschränkte Zuständigkeit, vgl. dazu VwGH 18.11.1985, 84/15/0224) - wie dies auf die Stadt N zutrifft - nach § 15 Abs. 1 Z. 12 ErbStG von der Erbschaftsteuer befreit. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 24. Juni 2010
…auf dem Treuhandkonto der Rechtsanwältin Dr. W. in Höhe von € 165.000,00 welcher dem Bw. mit dem anteiligen Wert von € 82.500,00 zugerechnet wurde. In der gegen den Erbschaftssteuerbescheid rechtzeitig eingebrachten Berufung wendete der Bw. ein, der auf dem Treuhandkonto erliegende…
…ErfNr. 102.210/2004, betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) ist aufgrund seiner bedingten Erbserklärung vom 1. Juni 2004 alleiniger Erbe nach seinem am 19. November 2003 verstorbenen Bruder F.G.. Mit Kaufvertrag…
… 200 Abs. 2 BAO gegenüber Frau Erbin2, mit dem die Erbschaftsteuer mit € 392.173,72 festgesetzt wurde. 3. Berufungsverfahren vor dem Finanzamt Gegen diesen endgültigen Bescheid wurde Berufung erhoben und eingewandt, dass Einkommen- und Vermögenssteuern in Höhe von insgesamt S 1.804.911,19…
… 200 Abs. 2 BAO gegenüber Frau Erbin1, mit dem die Erbschaftsteuer mit € 127.924,10 00 festgesetzt wurde. 3. Berufungsverfahren vor dem Finanzamt Gegen diesen Bescheid wurde Berufung erhoben und eingewandt, dass Einkommen- und Vermögenssteuern in Höhe von insgesamt S 1.804.911,19…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 26. April 2004 betreffend Erbschaftssteuer zu ErfNr.xxx entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe In der Verlassenschaft nach der am 18. Februar 2003 verstorbenen Frau JM wurde deren Nachlass auf Grund des…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 26. April 2004 betreffend Erbschaftssteuer zu ERfNr.xxx entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe In der Verlassenschaft nach der am 18. Februar 2003 verstorbenen Frau JM wurde deren Nachlass auf Grund des…
…zu je einem Drittel eingeantwortet. Am 20. Dezember 2004 übersandte das BG M den Akt GZ xAxxx/00 zur Bemessung der Erbschaftssteuer ans Finanzamt. Im Bemessungsakt des Finanzamt zu ErfNr.xxx.xxx/1998 befindet sich ein Ausdruck vom 21. Dezember 2005 über folgende elektronische Vermerke: …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Mag. M.Sch., Adresse, vertreten durch die Kanzlei F.G, vom 16. Mai 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Urfahr vom 15. April 2003 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…Domg. 6, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 18. Jänner 2006 betreffend Erbschaftssteuer zu ErfNr.xxx entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe In der Verlassenschaft nach der am 17. September 1996 verstorbenen Frau MR war die am 3…
…Adresse, vom 31. Jänner 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 24. Jänner 2005 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw. lebte mit J.Gf. in eheähnlicher Gemeinschaft. Dieser ist am 14…
…entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Zusammenveranlagung auf eingetragenen Lebenspartnerschaften mangels planwidriger Regelungslücke durch den Gesetzgeber verneint. In dieser Entscheidung verwies der BFH zur vergleichbaren Problemstellung der Steuerklasse für den eingetragenen Lebenspartner bei der Erbschaftsteuer auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 24. August 2005…
…Haftung gemäß § 224 Abs. 1 BAO in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Erbschaftsteuergesetz entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Laut Niederschrift über die Verlassenschaftsabhandlung vom 11. August 1999, im Verlass nach H.G., verstorben am 18. April 1999…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es…
…ErbStG iVm § 224 BAO als Haftungspflichtige für die Erbschaftssteuerschuld des Herrn ERBE1 in Höhe von € 10.582,59 in Anspruch genommen und ist dieser Betrag von ihr an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien zu entrichten. 3) Haftungsbescheid Frau BW wird gemäß § 13…
…Erwerb von Liegenschaften in anderen Mitgliedstaaten der Union. Soweit überblickbar finden sich auch in den einschlägigen Kommentaren - sowohl zum österreichischen als auch zum deutschen Erbschaftsteuergesetz - nur Ausführungen zu Bewertung von Liegenschaften anderer Mitgliedstaaten der Union. Nach Artikel 63 Abs. 1 AEUV (ex-Artikel 56 EG…