…allerdings, dass dem Rechtsmittel der Erfolg zu versagen ist, da das Abgabenkonto weder im Dezember 2001 noch bis dato ein Guthaben, sondern eine Abgabenschuld in Höhe von stets mehr als € 16.000,00 aufwies. Daher war es nicht entscheidungswesentlich, dass die Eingabe vom 31…
…auch in Zukunft nicht entstehen würden. Die entsprechenden Einsprüche, Berufungen, Korrekturanträge seien gestellt und mehrmals wiederholt worden, wie am 7. August 2001 betreffend einzelner vom Finanzamt willkürlich vorgenommener in schädigender Absicht bisher nicht korrigierter Belastungen. Sämtliche Belastungen, die das tatsächliche Guthaben von derzeit S 136…
…214 Abs. 1 BAO auf die dem Fälligkeitstag ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen und führten daher zu keinem Guthaben. Hinsichtlich der beantragten Rückzahlung von Zinsen auf Grund aufgenommener Kredite ist festzustellen, dass dies in den Abgabenvorschriften nicht vorgesehen ist. Ergänzend wird noch festgestellt, dass Ersatzansprüche…
…214 Abs. 1 BAO auf die dem Fälligkeitstag ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen und führten daher zu keinem Guthaben. Hinsichtlich der beantragten Rückzahlung von Zinsen auf Grund aufgenommener Kredite ist festzustellen, dass dies in den Abgabenvorschriften nicht vorgesehen ist. Ergänzend wird noch festgestellt, dass Ersatzansprüche…
…2005) noch unerledigt war, jedoch lässt sich daraus nichts gewinnen, weil nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes für die Entstehung von Guthaben oder Zahllasten die tatsächlich durchgeführten Geschriften bzw. Lastschriften und nicht diejenigen, die nach Meinung des Abgabepflichtigen durchgeführt hätten werden müssen, maßgebend sind (VwGH 28…
…15. Februar 2006) noch nicht vollständig erledigt war, jedoch lässt sich daraus nichts gewinnen, weil nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes für die Entstehung von Guthaben oder Zahllasten die tatsächlich durchgeführten Gutschriften bzw. Lastschriften und nicht diejenigen, die nach Meinung des Abgabepflichtigen durchgeführt hätten werden müssen…
…Konkursbetrieb mehr ausgebildet worden sei, wäre die Lehrlingsausbildungsprämie zur Gänze als Konkursforderung anzusehen. Die Rückzahlung des geforderten Guthabens in Höhe von 2.434,94 € werde daher abgewiesen. Gegen den Bescheid vom 28. Oktober 2010 wurde mit Schriftsatz vom 8. November 2010 das Rechtsmittel der…
…3. Jänner 2011 seien ab diesem Datum alle fakturierten und künftig entstehenden Forderungen gegen diverse Kunden mit deren Entstehung an die BankO abgetreten worden. In diesem Lichte erscheine daher die behauptete Liquidität des Unternehmens äußerst zweifelhaft und müsse von einer wesentlichen Erschwerung, wenn nicht gar…
…In Abs. 4 leg. cit. wird normiert, dass der Zeitpunkt der Festsetzung und der Fälligkeit einer Abgabe ohne Einfluss auf die Entstehung des Abgabenanspruches ist. Der Abgabenanspruch entsteht somit grundsätzlich unabhängig von einer behördlichen Tätigkeit, setzt daher keine diesbezügliche Bescheiderlassung voraus (vgl. § 4 Abs. 4…
…der Bescheid über die Abweisung von Rückzahlungsanträgen vom 3. Mai 2005 (über € 1.932,27) und 11. Mai 2005 (über € 400,00) zu Recht ergangen ist. Der abweisende Bescheid hinsichtlich der genannten Rückzahlungsanträge wurde vom Finanzamt dahingehend begründet, dass das Guthaben (teilweise) auf…
…51 €) möge nach Bescheidrechtskraft unter entsprechender Forderungseinschränkung mit angemeldeten Konkursforderungen verrechnet werden. Hinsichtlich der mit Einkommensteuerbescheid für 2006 festgesetzten Abgabengutschrift (1.881,84 €) ergehe die Aufforderung, dieses Guthaben von 1.881,84 € auf das bei der Bank (BLZ) eingerichtete Massekonto, Kontonummer 000000…
…Abgabepflichtigen am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch am Tag der Entstehung der Guthaben, als entrichtet. Die Verhängung eines Säumniszuschlages stellt eine rein objektive Folge der nicht rechtzeitigen Entrichtung dar. Liegt somit eine Säumnis vor, so ist von der Behörde zwingend ein Säumniszuschlag zu verhängen…
…1 BAO die Rückzahlung von Guthaben (§ 215 Abs. 4 BAO) erfolgen. Der Berufungswerber wurde durch die Heranziehung zur Haftung gemäß § 12 BAO für Abgabenschuldigkeiten der Kommanditgesellschaft zum Gesamtschuldner im Sinne des § 891 ABGB. Im Zeitraum bzw. Zeitpunkt der Entstehung der Guthaben des Berufungswerbers aus der…
…die bereits am 15. Februar 2006 und 15. Februar 2007 fällig gewesenen Umsatzsteuerbescheide 2005 und 2006 entstehen habe können. Bei dem irrtümlich als Guthaben von € 3.921,42 bezeichneten Betrag handle es sich um die Wiederaufnahme der Einbringung gemäß § 231 Abs. 1 BAO der…
…nur die auf einem Abgabenkonto bestehenden Guthaben gemäß § 239 BAO zurückgezahlt werden könnten. Die Schuld, die ex lege aufgrund einer selbstberechneten UVA bestehe, werde nicht durch eine Nichtbuchung getilgt, sondern durch die Bezahlung. Darüber hinaus sei für die Entstehung der Schuld auch nicht von Belang…
…unter sinngemäßer Anwendung dieser Bestimmungen über Antrag des zur Verfügung über das Guthaben Berechtigten zugunsten eines anderen Abgabepflichtigen umzubuchen oder zu überrechnen. Gemäß § 211 Abs. 1 lit. g BAO gelten Abgaben bei Umbuchung oder Überechnung von Guthaben eines Abgabepflichtigen am Tag der Entstehung der Guthaben…
…vom 17. Dezember 2008 rechtskräftig festgesetzten Abgaben waren im Hinblick auf die sich aus § 224 Abs. 1 BAO ergebende Fälligkeit der Haftungsschuld (binnen einer Frist von einem Monat) im Zeitpunkt der Umbuchung des Guthabens der Bw. auf das Abgabenkonto der A.GmbH . am 15. Dezember…
…auf Grund der Uneinbringlichkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen insbesondere gegen insolvente Konzerngesellschaften und daraus folgender Umsatzsteuerberichtigung in der Umsatzsteuervoranmeldung 5/02 ergeben habe. Da "der die Abgabepflicht auslösende Sachverhalt" erst nach Konkurseröffnung eingetreten sei, stelle er den Antrag, das Guthaben auf sein Konkursanderkonto…
…211 Abs. 1 lit. g BAO, wonach bei Umbuchung von Guthaben eines Abgabepflichtigen auf Abgabenschuldigkeiten eines anderen Abgabepflichtigen die Abgaben am Tag der nachweislichen Antragstellung, frühestens jedoch am Tag der Entstehung der Guthaben als entrichtet gelten, wäre es an der Bw. gelegen gewesen, sich durch…
…steht sohin auch nicht der bescheidmäßigen Festsetzung des ungekürzten Abgaben-Leistungsgebotes entgegen. Es war daher der volle Betrag der Anspruchszinsen vorzuschreiben (siehe UFS vom 3.3.2006, RV/0350-I/04). Zur Ausführung von Guthaben aus der Vergangenheit, die niemals ausbezahlt worden seien, wird bemerkt…