…nachvollziehbare) Zahlungserleichterung behauptet. Nach Zitierung der wesentlichen Gesetzesbestimmungen stellte der Spruchsenat fest, dass den Selbstanzeigen mangels entsprechender Entrichtung im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG eine strafbefreiende Wirkung nicht zukomme. Die Annahme, dass im Zeitraum zwischen der Umsatzsteuersonderprüfung und der Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärungen 2000 und…
…für die Entrichtung der Abgabennachforderung eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des maßgeblichen Bescheides zusteht, wenn Abgaben, ausgenommen Nebenansprüche, später als einen Monat vor ihrer Fälligkeit festgesetzt werden. Die gängige Verwaltungspraxis sieht eine "den Abgabenvorschriften entsprechende Entrichtung" iSd § 29 Abs. 2 FinStrG dann als…
…Jahres verkürzte sich um einen Monat für den Fall der nicht zeitgerechten Entrichtung der Sondervorauszahlung im vorangegangenen Kalenderjahr (§ 21 Abs.1a UStG 1994 in der damals geltenden Fassung). Gemäß § 33 Abs.2 lit.a FinStrG macht sich derjenige einer Abgabenhinterziehung schuldig, der vorsätzlich unter Verletzung…
…siehe oben - der Tatbestand einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG im Zweifel noch zu seinen Gunsten als nicht erfüllt anzusehen ist. In Anbetracht der fehlenden zeitgerechten Entrichtung der Zahllast in einem Ausmaß von S 10.557,-- (siehe Buchungsabfrage vom 6. April 2004…
…Werden für die Entrichtung Zahlungserleichterungen gewährt, so darf der Zahlungsaufschub zwei Jahre nicht überschreiten; diese Frist beginnt bei selbst zu berechnenden Abgaben mit der Selbstanzeige, in allen übrigen Fällen mit der Bekanntgabe des Betrages an den Anzeiger zu laufen (§ 29 Abs.2 FinStrG). Allein durch…
…entrichten. Gemäß § 29 Abs. 3 lit. c FinStrG tritt Strafffreiheit nicht ein, wenn bei einem vorsätzlich begangenen Finanzvergehen die Selbstanzeige anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nicht schon bei Beginn der Amtshandlung erstattet wird. Gemäß § 29 Abs. 5 FinStrG…
…nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Wenngleich diese Bestimmung als ausdrückliche Regelung für die gegenständlichen Finanzstraftaten des R in Anbetracht der Bestimmung des § 4 Abs.2 FinStrG noch nicht anwendbar ist, ergibt sich daraus jedenfalls ein wichtiger Hinweis zur Beachtung einer ausreichenden Generalprävention, da offenbar…
…bedeutsame Pflicht des Unternehmers, die gleichsam zu treuen Händen von den seinen Kunden erhaltene Umsatzsteuer auch bis zum Ablauf des jeweiligen Fälligkeitstages als Vorauszahlung an Umsatzsteuer zu entrichten. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich ein Unternehmer einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich…
…beil. Proforma-Rechnungen) jeweils akzeptiert worden; ein Verfahren nach Art.29 Abs.2 lit.a) Zollkodex sei nie eingeleitet worden, sodass für eine "Wiedereröffnung" der seinerzeitigen (rechtkräftig abgeschlossenen) Zollverfahren -auch aus dem unionsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit- kein sachlicher Grund bestehe. Im Übrigen leide der angefochtene…
… 29 Abs.2 FinStrG) gegebenenfalls sogar notwendigerweise als Täter oder Mittäter identifiziert werden muss. Eine Selbstanzeige ist also ein Prozessanbringen, in welchem ein Einschreiter - für seine eigene Person (§ 29 Abs.1 leg.cit.) oder als Vertreter für einen anderen in dessen Namen (§ 29 Abs.5…
…zur Entrichtung der Zahllasten sehr wohl bekannt gewesen sei. Zur Entscheidung wurde erwogen: Eine sachliche Unzuständigkeit führt zum Entzug des Rechtes auf den gesetzlichen Richter im Sinne des Art 83 Abs.2 B-VG (vgl. VfGH 20.6.1961, B 39/61, VfGH 29.9…
…Finanzstrafbehörde darlegt (Selbstanzeige). War wie im gegenständlichen Fall mit der Verfehlung eine Abgabenverkürzung verbunden, so tritt die Straffreiheit gemäß § 29 Abs. 2 leg.cit. nur insoweit ein, als der Behörde ohne Verzug die für die Feststellung der Verkürzung oder des Ausfalls bedeutsamen Umstände offen gelegt…
…genannte Buchungsabfrage). Da eine Entrichtung im Sinne der Normen der BAO hinsichtlich der Umsatzsteuervorauszahlung betreffend Oktober 1999 nicht erfolgt ist, sind die Voraussetzungen einer Straffreiheit der am 13.02.2001 erstatteten Selbstanzeige schon aus diesem Grunde gemäß § 29 Abs. 2 FinStrG nicht gegeben. Die am…
…benennen. Nicht zuletzt fehlte es auch an einer zeitgerechten Entrichtung der strafrelevanten Beträge: Die gängige Verwaltungspraxis sieht eine "den Abgabenvorschriften entsprechende Entrichtung" iSd § 29 Abs. 2 FinStrG dann als gegeben an, wenn der Abgabenbetrag im Falle einer bescheidmäßigen Festsetzung innerhalb der Monatsfrist des § 210 Abs…
…entrichtet wurden. Dabei galt nach gängiger Verwaltungspraxis und einhelliger Judikatur und Literatur, im Hinblick auf begangene Hinterziehungen von Umsatzsteuern gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG die, die erforderlichen Angaben iSd § 29 Abs. 2 enthaltende, eine entsprechende Restschuld ausweisende, kommentarlos eingereichte Jahresumsatzsteuererklärung als (konkludente) Selbstanzeige…
…bei einer Verfehlung iSd. § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG etwa in Form einer zutreffenden Umsatzsteuervoranmeldung, mitzuteilen (s. dazu zB. Reger/Hacker/Kneidinger, aaO, K 29/6-9). Des Weiteren ist zufolge Abs. 3 leg.cit. neben der zusätzlich geforderten Entrichtung der sich aus der…
…Die nachträglich erfolgten (verspäteten) Erklärungsabgaben für die genannten Zeiträume könnten infolge nicht rechtzeitiger Entrichtung der entsprechenden Beträge (07 und 12/2005; 03, 05, 08 und 12/2006; 02, 04 - 07, 09 und 11/2007; 02/2008) im Sinne der Abgabenvorschriften (§ 29 Abs. 2 FinStrG) bzw…
…einer sachlich zuständigen Finanzstrafbehörde darlegt (Selbstanzeige). Eine Selbstanzeige ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. War gemäß § 29 Abs. 2 FinStrG mit einer Verfehlung eine Abgabenverkürzung oder ein sonstiger Einnahmenausfall verbunden, so tritt die Straffreiheit nur insoweit ein, als der Behörde ohne Verzug die für…
…den genannten Finanzstrafakt und mündliche Berufungsverhandlung bzw. VwGH vom 29.1.2000, 99/12/0046) geschlossen werden. Obwohl natürlich grundsätzlich die verspätete bzw. die nicht erfolgte Abgabe von Jahressteuererklärungen eine geeignete Tathandlung iSd. § 33 Abs. 1 FinStrG darstellen kann, widerspricht die Feststellung einer diesbezüglich schuldhaften…
…Entrichtung jedoch nicht als strafbefreiend iSd. § 29 Abs. 2 FinStrG zu wertenden Selbstanzeigen, erkannt werden. Dem gegenüber steht jedoch als zusätzlicher Erschwerungsgrund iSd. § 33 Z. 1 StGB die Mehrzahl der vom Beschuldigten gesetzten deliktischen Angriffe. Stellt man für die Ausmessung der Geldstrafe (vgl. § 23 Abs…