…nachvollziehbare) Zahlungserleichterung behauptet. Nach Zitierung der wesentlichen Gesetzesbestimmungen stellte der Spruchsenat fest, dass den Selbstanzeigen mangels entsprechender Entrichtung im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG eine strafbefreiende Wirkung nicht zukomme. Die Annahme, dass im Zeitraum zwischen der Umsatzsteuersonderprüfung und der Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärungen 2000 und…
…bezieht. Eine mit Bescheid festzusetzende Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG ist demnach unter sinngemäßer Anwendung des § 29 Abs. 2 FinStrG ebenfalls binnen einer Frist von einem Monat ab Bekanntgabe des Bescheides tatsächlich mit schuldbefreiender Wirkung zu entrichten. Die Entrichtungsfrist kann durch Gewährung von Zahlungserleichterungen…
…für die Entrichtung der Abgabennachforderung eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des maßgeblichen Bescheides zusteht, wenn Abgaben, ausgenommen Nebenansprüche, später als einen Monat vor ihrer Fälligkeit festgesetzt werden. Die gängige Verwaltungspraxis sieht eine "den Abgabenvorschriften entsprechende Entrichtung" iSd § 29 Abs. 2 FinStrG dann als…
…Entrichtung" im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG spätestens ein Monat nach Einreichung der SA erfolgen, die tatsächliche Verrechnung demgegenüber erfolgt erst mit einem in der Folge erlassenen Bescheid (s. etwa auch im vorliegenden Fall iZm der USt). Hiefür sprechen auch die Materialien zur FinStrG…
…entfällt die Verpflichtung zur Entrichtung der Abgabenerhöhung, dennoch entrichtete Beträge sind gutzuschreiben. Die Abgabenerhöhung gilt als Nebenanspruch im Sinne des § 3 Abs. 2 lit. a BAO. § 29 Abs. 3 und 6 FinStrG treten mit 1. Oktober 2014 in Kraft. § 29 in der Fassung des Bundesgesetzes…
…mit Bescheid vom 18.7.2016 vorgeschrieben und wäre binnen Monatsfrist ab Zustellung des Festsetzungsbescheides zu entrichten gewesen, was jedoch unterblieb. Nach Rückfrage bei der Behörde wurde, nach Feststellung des Umstandes, dass die Abgabenerhöhung nicht im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG entrichtet worden war…
…den Günstigkeitsvergleich iSd § 4 Abs. 2 FinStrG (Ausdrücklich bejahend zur Einbeziehung des § 29 FinStrG in den finanzstrafrechtlichen Günstigkeitsvergleich zB BFG Wien 11.11.2014, RV/7300039/2014, sowie BFG Linz 22.5.2015, RV/5101101/2014.) sowie die EMRK verstößt. Der Bescheid nach § 29 Abs…
…zu unterstellen. Die Anspruchsgrundlagen für Abgabenerhöhungen nach § 29 Abs. 6 FinStrG sind somit gegeben. Berechnung der Abgabenerhöhung: VwGH v. 3.6.2020, Ra 2019/16/0125: Die Abgabenerhöhung gilt nach § 29 Abs. 6 letzter Satz FinStrG als Nebenanspruch iSd § 3 Abs. 2 lit. a BAO…
…Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben fehlen (Köck (Hrsg) FinStrG-Kommentar § 33 Tz 64; VwGH 29.11.2000, 99/13/0046). Selbst wenn der Abgabenpflichtige keine oder unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen abgibt und die Umsatzsteuervorauszahlungen nicht entrichtet, verwirklicht dieses Verhalten nur dann den Tatbestand der Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs 2…
…Differenzbetrag von € 5.337,87 im Rahmen der Vorgaben des § 29 Abs. 2 FinStrG ab Bekanntgabe der Festsetzung durch das BFG zu entrichten ist. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…auf § 29 Abs. 5 FinStrG) enthielten. Auch zugunsten des belangten Verbandes Bf2 kann eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht vorliegen, weil eine ordnungsgemäße Entrichtung der selbst angezeigten Beträge im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG nicht erfolgt ist. Wenn mit der gegenständlichen Beschwerde vorgebracht wird, im Bezug…
…Darlegung des Sachverhaltes entnommen werden kann, wurde der G bezüglich der Umsatzsteuer 1-12/2009 und 1-2/2010 in der Höhe von gesamt € 95.202,50 bis 11.3.2011 Zahlungsaufschub iSd § 29 Abs 2 FinStrG gewährt. So wurde zunächst eine Zahlungserleichterung beantragt…
…Jahres verkürzte sich um einen Monat für den Fall der nicht zeitgerechten Entrichtung der Sondervorauszahlung im vorangegangenen Kalenderjahr (§ 21 Abs.1a UStG 1994 in der damals geltenden Fassung). Gemäß § 33 Abs.2 lit.a FinStrG macht sich derjenige einer Abgabenhinterziehung schuldig, der vorsätzlich unter Verletzung…
…siehe oben - der Tatbestand einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG im Zweifel noch zu seinen Gunsten als nicht erfüllt anzusehen ist. In Anbetracht der fehlenden zeitgerechten Entrichtung der Zahllast in einem Ausmaß von S 10.557,-- (siehe Buchungsabfrage vom 6. April 2004…
…Werden für die Entrichtung Zahlungserleichterungen gewährt, so darf der Zahlungsaufschub zwei Jahre nicht überschreiten; diese Frist beginnt bei selbst zu berechnenden Abgaben mit der Selbstanzeige, in allen übrigen Fällen mit der Bekanntgabe des Betrages an den Anzeiger zu laufen (§ 29 Abs.2 FinStrG). Allein durch…
…FinStrG. Aus § 29 Abs. 6 und § 29 Abs. 2 FinStrG ergeben sich nur die Höhe einer festzusetzenden Abgabenerhöhung für Selbstanzeigen nach § 10 KapMeldeG und die Vorgaben zu deren Entrichtung für die Erwirkung einer Strafaufhebung. Die Einkommensteuernachforderungen für die Jahre 2007 bis 2012 wurden am 29…
…entrichten. Gemäß § 29 Abs. 3 lit. c FinStrG tritt Strafffreiheit nicht ein, wenn bei einem vorsätzlich begangenen Finanzvergehen die Selbstanzeige anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen nicht schon bei Beginn der Amtshandlung erstattet wird. Gemäß § 29 Abs. 5 FinStrG…
…nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Wenngleich diese Bestimmung als ausdrückliche Regelung für die gegenständlichen Finanzstraftaten des R in Anbetracht der Bestimmung des § 4 Abs.2 FinStrG noch nicht anwendbar ist, ergibt sich daraus jedenfalls ein wichtiger Hinweis zur Beachtung einer ausreichenden Generalprävention, da offenbar…
…bedeutsame Pflicht des Unternehmers, die gleichsam zu treuen Händen von den seinen Kunden erhaltene Umsatzsteuer auch bis zum Ablauf des jeweiligen Fälligkeitstages als Vorauszahlung an Umsatzsteuer zu entrichten. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich ein Unternehmer einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich…
…Diese sind jedoch als wirksame strafbefreiende Selbstanzeige zu werten. Bei Selbstberechnungsabgaben ist die (konkludente) Selbstanzeige nach stRsp durch bloße Entrichtung gestattet (zB VwGH 18.10.1984, 83/15/0161; VwGH 20.1.2003, 2002/17/0062). Die Selbstanzeige wirkt gemäß § 29 Abs 2 FinStrG strafbefreiend…