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UFSW RV/0465-W/05Gem. § 162 BAO kann die Abgabenbehörde verlangen, dass die Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichnet werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2009

…Aufwendungen abgesetzt werden, die Abgabenbehörde verlangen kann, dass der Abgabepflichtige die Empfänger der abgesetzten Beträge genau zu bezeichnen hat. § 162 Abs. 2 lautet: Soweit der Abgabepflichtige die von der Abgabenbehörde gemäß Abs. 1 verlangten Angaben verweigert, sind die beantragten Absetzungen nicht anzuerkennen. Bei Verweigerung der…

UFSW RV/0762-W/031. Der Vorsteuerabzug steht nur auf Grund einer ordnungsgemäßen Rechnung zu. Diese setzt auch die richtige Adresse des Leistungsempfängers voraus. 2. Der Abzug von Betriebsausgaben steht nur dann zu, wenn nach vorheriger Aufforderung nach § 162 BAO der Empfänger der abgesetzten Beträge genannt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2005

…Betriebsprüfungsberichtes folgendes ausgeführt: "Die im Jahr 1999 unter dem Namen der AO KEG in Rechnung gestellten Arbeiten können von dieser nicht erbracht worden sein. Gemäß § 162 BAO sind Betriebsausgaben dann nicht anzuerkennen, wenn der Abgabepflichtige den Gläubiger bzw. Empfänger der abgesetzten Beträge nicht genau bezeichnet…

UFSW RV/3020-W/02Rechtmäßigkeit einer Aufforderung nach § 162 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)02.05.2005

…vorbeugen will. Ist es der Bw. in weiterer Folge nicht möglich, konkrete Angaben zum Empfänger der abgesetzten Beträge zu machen, weil sie es unterlassen hat, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, etwa durch Vorlage eines Meldezettels von der Adresse des angeblichen Empfängers Kenntnis zu erlangen, dann geht…

UFSW RV/0218-W/06Nichtabzugsfähigkeit von Zahlungen an eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf Zypern, Rechtmäßigkeit einer Aufforderung nach § 162 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.05.2007Teil 1/2

…i.d. Fall Fa. P. ausschließlich und ohne jeden Zweifel ausländischen Personen zuzurechnen ist. | | Da die Frage gemäß § 162 Abs. 1 BAO der genauen Empfänger der abgesetzten Beträge somit nicht beantwortet ist, sind die Provisionen an die Fa. P. gemäß § 162 Abs. 2…

UFSW RV/0218-W/06Nichtabzugsfähigkeit von Zahlungen an eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf Zypern, Rechtmäßigkeit einer Aufforderung nach § 162 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.05.2007Teil 2/2

…Dies muss vielmehr auch der tatsächliche wirtschaftliche Empfänger der Beträge sein, d.h. der Empfänger muss eine Leistung erbracht haben. Rechtfertigen maßgebliche Gründe die Vermutung, dass die benannten Personen (und sei es auch ein juristische) nicht die (tatsächlichen, richtigen, wahren) Empfänger der abgesetzten Beträge sind…

UFSW RV/0062-W/03Scheinrechnungen in der Baubranche
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2003

…die Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichnet. Der Unternehmer hat zwar eine Empfängernennung von Anfang an offengelegt, jedoch wie aus dem Ermittlungsergebnis eindeutig hervorgeht, eine unrichtige, weshalb die Bestimmung des § 162 BAO zur Anwendung gelangt. Die bloße Namhaftmachung einer beliebigen Person genügt nicht; der Empfänger…

UFSW RV/0702-W/02Empfängerbenennung nach § 162 BAO als Ermessensentscheidung der Behörde; verdeckte Ausschüttung durch Darlehensgewährung bzw. aus nicht erklärten Kundenanzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2004Teil 1/3

…bereits im Zeitpunkt der Darlehenszuzählung vor. Dieses Darlehen sei gemeinsam mit anderen Verrechnungsposten für das Jahr 1994 mit 7% p.a. verzinst, wobei die für 1994 aufgelaufenen Zinsen wiederum als Verrechnungsforderung dem Verrechnungskonto wie folgt angelastet worden seien: | Bezeichnung: | Betrag: | Stand 01…

UFSF RV/0203-F/02Beurteilung von Lizenzgebühren als Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2004

…benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge sind. Die bloße Nennung einer Steueroasenfirma (ein Unternehmen, das keinen geschäftlichen Betrieb hat und daher keine Leistungen erbringen kann), ohne die an ihr tatsächlich Beteiligten bzw. ohne jene Personen, denen die Erträgnisse aus der Domizilgesellschaft zufließen…

UFSW RV/2724-W/11Die Benennung von Scheinfirmen und unauffindbaren Empfänger reicht nicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.12.2012

…Punkten wurden im Bericht vom 13.07.2011 von der AP getroffen: TZ 1 Fremdleistungen: Im Zuge der AP wurde von Fr. T. M. betreffend die geltend gemachten Fremdleistungen verlangt, die Gläubiger oder Empfänger der abgesetzten Beträge genau zu bezeichnen. Da der gesetzlichen Aufforderung nach …

UFSW RV/1964-W/02Aufforderung zur Empfängerbenennung der Aushilfslöhne als Ermessenssache Anerkennung der Lohnsteuer als Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2004

…der Bw. ein klarer Verstoß gegen das Prinzip von Treu und Glauben und daher für die Bw. unbillig und folglich eine rechtsirrige Ermessensübung durch die Behörde. Mit einem Schreiben des Unabhängigen Finanzsenates vom 7. September 2004 wurde die Bw. aufgefordert, die Empfänger der abgesetzten Beträge…

UFSW RV/0431-W/04Ermessensübung bei Anwendung der Aufforderung zur Empfängerbenennung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2012Teil 1/3

…15. 7. 2003 lautete: "...Hinsichtlich der als Betriebsausgaben geltend gemachten Zinszahlungen an die Firma Me***** AG, Schweiz, in den Wirtschaftsjahren 1999/00 und 2000/01 werden Sie unter Hinweis auf § 162 BAO nochmals ersucht, die Empfänger der abgesetzten Beträge genau zu bezeichnen. Sie werden ersucht…

UFSW RV/1462-W/08Die Benennung eines unauffindbaren, ungemeldeten Empfängers von Betriebsausgaben reicht nicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2011

…Die Entscheidung der Behörde, von dem Bw die genaue Bezeichnung der Empfänger der abgesetzten Beträge zu verlangen, ist eine solche des Ermessens; sie hat dem Sinn des Gesetzes und den Vorstellungen von Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu entsprechen. Eine gesetzwidrige Ermessensübung liegt nach der Rechtsprechung des…

UFSW RV/0734-W/02Empfängernennung gemäß § 162 BAO: Betriebsausgabe und Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2004

…Vermutung rechtfertigen, das die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge sind. Die Unauffindbarkeit und die völlige Unbekanntheit einer Person an der vom Abgabepflichtigen angegebenen Adresse sind ausreichend maßgebliche Gründe für diese Vermutung (VwGH 28.5.1997, 94/13/0230). Der Vorsteuerabzug nach §…

UFSW RV/1310-W/10Für vorgebliche Empfänger von Vertretungshonoraren bei Unmöglichkeit einer tatsächlichen Vertretung keine Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2011

…konkrete Angaben zum Empfänger der abgesetzten Beträge zu machen, weil er es unterlassen hat, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, etwa durch Vorlage eines Meldezettels von der Adresse des angeblichen Empfängers Kenntnis zu erlangen, dann geht dies im Grund der anzuwenden abgabenbehördlichen Norm zu seinen Lasten (VwGH…

UFSF RV/0441-F/09Provisionszahlungen an eine liechtensteinische Sitzgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2012

…ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Abzug von Schulden und Aufwendungen mit der Namhaftmachung von Personen, die als Gläubiger oder Empfänger bezeichnet werden, noch nicht gesichert. Rechtfertigen nämlich maßgebliche Gründe die Vermutung, dass die benannten Personen nicht die Gläubiger bzw. Empfänger der abgesetzten Beträge sind…

UFSW RV/3484-W/11Versagung der Anerkennung von Ausgaben für Arbeiten während der Weihnachtsferien als Betriebsausgabe bzw. der in der Rechnung ausgewiesenen Steuersumme als Vorsteuer im Sinn des § 12 samt Vorsteuerabzug als Folge der Verletzung der §§ 162 BAO und 11 Abs. 1 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2012

…Warum wurde der Auftrag an das genannte Unternehmen vergeben? Wie wurden die Arbeiten durchgeführt? Wer waren die Arbeiter? Vorlage von Stunden- und Arbeitsaufzeichnungen, Kostenabrechnungen. In welcher Weise sind die Zahlungen erfolgt?" und forderte die Namhaftmachung der tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge im Zuge der Empfängernennung…

UFSW RV/0320-W/08Kilometergelder an den Gesellschafter/Geschäftsführer sind bei der Gesellschaft als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie dem Fremdvergleich standhalten. Ausländische Provisionen sind nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen, wenn die Höhe und der Grund der Provisionszahlungen nicht nachvollzogen werden kann.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2011Teil 2/2

…Bekanntgabe der Bedenken zur Aufklärung bestimmter Angaben auffordern (Bedenkenvorhalt). Erforderliche Beweise sind aufzunehmen. § 162 BAO: (1) Wenn der Abgabepflichtige beantragt, dass Schulden, andere Lasten oder Aufwendungen abgesetzt werden, so kann die Abgabenbehörde verlangen, dass der Abgabepflichtige die Gläubiger oder die Empfänger der abgesetzten Beträge genau…

UFSL RV/1396-L/021) Zurechnung bisher nicht offen gelegter Zuflüsse aus Konten einer GmbH an deren wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer. 2) Weitergabe von Geldbeträgen an Dritte und Rechtmäßigkeit eines Auftrages zur Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO 3) Höhe der Zuflüsse aus dem Verkauf privater Grundstücke im Iran 4) Höhe des Sicherheitszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008Teil 4/6

…mangels Steuerpflicht der Fa. Bt Co. Ltd. in Österreich nicht dem Normzweck entsprechend bezeichnet. Dazu wird Ihnen Folgendes mitgeteilt: Gemäß § 162 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde verlangen, dass der Abgabepflichtige die Gläubiger oder die Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichnet, wenn der Abgabepflichtige beantragt…

UFSW RV/3246-W/091. Vorsteuerabzug - innergemeinschaftlicher Erwerb 2. Empfängerbenennung - verdeckte Ausschüttung 3. unverzinsliche Forderung der Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter - verdeckte Ausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2012

…Funktion als tatsächlicher Zahlungsempfänger kein Zweifel besteht und der Empfänger der von der Bw abgesetzten Beträge von dieser ausreichend genau bezeichnet wurde. Tz 3 + 4 des Bp-Berichts vom 10.12.2008: Körperschaft- und Kapitalertragsteuer 2007 Bei der ER 16074 vom 08.01.2007 in…

UFSF RV/0078-F/08Reduzierung der Abzugssteuer bei Arbeitskräftegestellung im Ermessensweg auf Basis der (geschätzten) Nettovergütung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2009Teil 1/2

…oder die Empfänger der abgesetzten Beträge gegenüber der Abgabenbehörde nicht über deren Verlangen genau bezeichnet werden, nicht anzuerkennen sind. § 162 BAO dient nach hA vornehmlich dem Ziel, Besteuerungskomponenten, die sich bei einem Abgabepflichtigen steuermindernd auswirken, beim Empfänger steuerlich zu erfassen. Eine Verweigerung der Namhaftmachung gemäß…