…1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheid 2009. Die Einkünfte aus Gw wurden mit € 33.276,55 veranlagt. Der im Feststellungsbescheid vom 12. Oktober 2010 festgestellte Veräußerungsgewinn in Höhe von € 26.740,- fand keine Berücksichtigung. Die gegen den Einkommensteuerbescheid vom 13. Oktober 2010 erhobene Berufung entschied…
…einem Feststellungsbescheid getroffen worden sind, so kann der Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzulässig seien (§ 252 Abs. 1 BAO). Die soeben genannte Bestimmung schränkt das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein; Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen…
…Feststellungsbescheid getroffen worden sind, so kann der Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. § 252 Abs. 1 bis 3 beschränkt das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide (im Gegenstandsfall der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2005) ein; Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid (im…
…Im Feststellungsbescheid (§188 BAO) sind die Höhe der Einkünfte aus der gemeinsamen Tätigkeit, die Einkunftsart und die Aufteilung auf die beteiligten Personen festzustellen. § 252 BAO schränkt das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein; Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid…
…ff). § 252 Abs. 1 BAO schränkt das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein. Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können. Die Entscheidung, wonach die Vermietung des "G-Schlössls" als Liebhaberei im Sinne des § 1 Abs. 2 der…
…Grunde gelegt worden. § 252 Abs. 1 BAO schränke das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein. Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen könnten nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden. Dagegen stellte die Bw., nunmehr vertreten durch einen Rechtsanwalt, mit Schreiben vom 9. Februar 2004 den…
…BAO, TZ 3. Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen - wie hier gegen die Höhe der Einkünfte aus Gewerbebetrieb - können nur im Berufungsverfahren gegen den Grundlagenbescheid vorgebracht werden. Aus den oben angeführten Gründen war die Berufung des Bw. gegen den geänderten Einkommensteuerbescheid für 2003 abzuweisen.  …
…einem Feststellungsbescheid getroffen worden sind, nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unrichtig sind. Werden Einwendungen, die gegen den Grundlagenbescheid erhoben werden müssten (im gegenständlichen Fall gegen den Feststellungsbescheid der KEG 1999) im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid (im gegenständlichen…
…Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein; Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen demnach nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können. Das Verbot, wonach auf einem anderen Bescheid aufbauende Bescheide nicht mit der Begründung angefochten werden können, dass die im Grundlagenbescheid getroffenen Feststellungen unzutreffend…
…können. § 252 Abs. 1 BAO schränkt das Berufungsrecht gegen den abgeleiteten Bescheid ein. Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren gegen den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Berufung diesbezüglich abzuweisen (vgl…
…die im Feststellungsbescheid (Einheitswertbescheid) getroffenen Entscheidungen seien unzutreffend. Eine Berufung gegen einen Schenkungssteuerbescheid, deren Einwendungen sich allein gegen die Einheitswertfeststellung richten, ist daher als unbegründet abzuweisen. Eine solche Abweisung setzt aber voraus, dass der Grundlagenbescheid dem Bescheidadressaten des abgeleiteten Bescheides gegenüber wirksam erlassen worden ist…
…Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein; Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend die Grundlagenbescheide vorgebracht werden können. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Berufung als unbegründet abzuweisen. Eine solche Abweisung setzt voraus, dass der Grundlagenbescheid…
…in Feststellungsbescheiden enthaltenen Feststellungen. Sie besteht bereits vor Rechtskraft (im formellen Sinn) des Feststellungsbescheides. § 252 Abs. 1 BAO schränkt das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide insofern ein, als Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können. Werden sie im…
…mit der Begründung angefochten werden, dass die in diesem anderen Bescheid getroffenen Entscheidungen unrichtig sind. Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen also nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Berufung…
…das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein. Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren gegen den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können, weshalb eine diesbezügliche Berufung als unbegründet abzuweisen ist (Ritz, BAO³, § 252 Tz. 3 mit den dort angeführten Judikaturverweisen). Wenn wie im gegenständlichen Fall…
…die im Feststellungsbescheid (Einheitswertbescheid) getroffenen Entscheidungen seien unzutreffend. Eine Berufung gegen einen Erbschaftssteuerbescheid, deren Einwendungen sich allein gegen die Einheitswertfeststellung richten, ist daher als unbegründet abzuweisen. Eine solche Abweisung setzt aber voraus, dass der Grundlagenbescheid dem Bescheidadressaten des abgeleiteten Bescheides gegenüber wirksam erlassen worden ist…
…von Grundlagenbescheiden und abgeleiteten Bescheiden. Feststellungsbescheide gem. § 188 BAO sind etwa Grundlagenbescheide für die (abgeleiteten) Einkommensteuerbescheide (vgl. VwGH vom 15.12.1994, 94/15/0164). § 252 Abs. 1 BAO schränkt das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein. Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sind nur im…
…Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein; Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend die Grundlagenbescheide vorgebracht werden können. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Berufung als unbegründet abzuweisen. Eine solche Abweisung setzt voraus, dass der Grundlagenbescheid…
…Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein; Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend die Grundlagenbescheide vorgebracht werden können. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Berufung als unbegründet abzuweisen. Eine solche Abweisung setzt voraus, dass der Grundlagenbescheid…
…Aus dieser Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden folgt auch, dass abgeleitete Bescheide nicht hinsichtlich der Richtigkeit derjenigen Bescheidelemente, an die sie gebunden sind, angefochten werden können (Ritz, BAO³, § 295 Tz 1), sondern Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können…