…unzulässig zurückgewiesen, da gegen die Aufforderung zum Strafantritt gemäß § 152 Abs. 1 2. Satz FinStrG ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig sei. In der dagegen von Herrn A. eingebrachten als "Berufung" bezeichneten Beschwerde vom 1. April 2013 wird Amtsmissbrauch durch Verweigerung der Ansicht eines Augenscheinbeweises, Verfahrensverschleppung…
…4 BAO gegen die Abgabenbescheide 1996 bis 2001 ab. Zuvor wurde der Reingewinn durch das Finanzamt im Schätzungswege ermittelt. Dem Bf. war nun bereits am 8.1.2003 unzweifelhaft bewusst, dass gegen ihn als Wahrnehmenden der steuerlichen Agenden seines unternehmerisch tätigen Sohnes eine Strafverfügung erlassen…
…Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 2. November 2012 hat das Finanzamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz einen vom Beschwerdeführer (Bf.) gegen die da., gegen ihn (als Beschuldigten) im vereinfachten Verfahren gemäß § 143 FinStrG erlassene Strafverfügung vom 19. September 2012 zur StrNr…
…Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 145 Abs. 1 FinStrG kann der Beschuldigte gegen eine gegen ihn gemäß § 143 Abs. 1 FinStrG von der Finanzstrafbehörde erlassene Strafverfügung binnen einem Monat nach der Zustellung bei der Finanzstrafbehörde erster Instanz, die die Strafverfügung erlassen hat, Einspruch erheben. § 145 Abs…
…2 FinStrG ). Im Fall der Versäumung einer Frist hat der Antragsteller die versäumte Handlung gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag nachzuholen ( § 167 Abs. 3 FinStrG ). Nach der Aktenlage erließ das Finanzamt Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz am 11. April 2011 gegen die Bf. eine Strafverfügung nach …
…3. Absatz zu § 17 ZustG), war aufgrund der nunmehrigen Sach- bzw. Kenntnislage spruchgemäß zu entscheiden und der angefochtene Zurückweisungsbescheid - mangels Nachweisbarkeit einer, eine Verfristung der gegen das Straferkenntnis erhobenen Berufung vom 1. Jänner 2009 nach sich ziehenden Zustellung - ersatzlos aufzuheben. Linz, am 26. April 2010
…weiters zum Fristenlauf die Bestimmung des § 108 Bundesabgabenordnung), erhobenen Einspruch durch Bescheid zurückzuweisen. Ist ein Einspruch nicht mehr zulässig, so kommt der Strafverfügung die Wirkung eines rechtskräftigen Erkenntnisses zu (§ 145 Abs. 5 FinStrG). Nach der Aktenlage wurde die den Bf. der Begehung von Finanzvergehen gemäß …
…2 lit. a FinStrG begangen zu haben. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG wurde gegen den Bf. auf eine Geldstrafe iHv. 5.800,00 € (Ersatzfreiheitsstrafe: sechs Wochen) sowie gemäß § 185 leg.cit. auf Kostersatz von 363,00 € erkannt. Dieses (in der mündlichen Verhandlung vom…
…die Finanzstrafbehörde I. Instanz zuständig ist. Gegen einen ergangenen Pfändungsbescheid ist daher im Sinne des § 152 Abs. 1 FinStrG das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Da die Erlassung einer Berufungsvorentscheidung nach den Bestimmungen des Finanzstrafgesetzes nicht zulässig ist, war die gegenständliche BVE vom 13. Dezember 2006…
…Vollzuges kommt eine aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes nicht zu. Die Finanzstrafbehörde hat jedoch auf Antrag des Bestraften die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wenn durch den sofortigen Vollzug ein nicht wiedergutzumachender Schaden eintreten würde und nicht öffentliche Rücksichten den Vollzug gebieten (§ 177 Abs. 2 FinStrG). Gegen Bescheide…
…eines Einspruches gegen die Strafverfügung des Finanzamtes Baden vom 5. Juli 2002 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Das Finanzamt Baden als Finanzstrafbehörde erster Instanz hat mit Zurückweisungsbescheid vom 5. Juli 2002 den Einspruch des Bf. gegen…
…den Einspruch durch Bescheid zurückzuweisen, wenn er unzulässig ist oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Ist gemäß Abs. 5 leg. cit. ein Einspruch nicht mehr zulässig, so hat die Strafverfügung die Wirkung eines rechtskräftigen Erkenntnisses. Gemäß § 56 Abs. 2 FinStrG gelten für Anbringen, Niederschriften, Aktenvermerke, Vorladungen…
…oder gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gerichtete Beschwerde (vgl. § 152 Abs. 1 FinStrG) zulässig. Eine finanzstrafbehördliche Aufforderung nach § 175 Abs. 2 erster und zweiter Satz FinStrG zum Antritt der (Ersatz-)Freiheitsstrafe (§ 20 FinStrG), durch die lediglich eine bereits durch den rechtskräftigen Strafausspruch…
…ohne dass es eines inhaltlichen Eingehens auf das Berufungsbegehren bedurfte, als außerhalb der Rechtsmittelfrist eingebracht zurückzuweisen. Einwendungen gegen die im Zurückweisungsbescheid festgestellte Fristversäumnis brachte der Bf nicht vor. Wenngleich der Bf trotz seines Antrages auf Entscheidung durch den Spruchsenat gegen die Erlassung des Zurückweisungsbescheides durch…
…Berufungen gegen Erkenntnisse, in Ausnahmefällen allenfalls Beschwerden gegen sonstige Bescheide zu. Die Entrichtung des gegenständlichen Betrages iHv € 200,-- an den Vollstrecker ist daher (auch da das Gnadenansuchen abgewiesen wurde) angesichts des ausgestellten Rückstandsausweises zu Recht erfolgt. Durch die gegenständliche Beschwerde wird daher eine Rechtswidrigkeit…
…Geldstrafen mit Ablauf eines Monats nach Rechtskraft der Entscheidung fällig. Rechtskräftig ist eine Strafentscheidung, wenn gegen sie kein ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig ist (vgl. § 164 FinStrG) und damit in der gleichen Sache nicht nochmals entschieden werden darf. Wurde so wie im Anlassfall eine Berufungsentscheidung iSd…
…152 FinStrG dar. Weiterhin ist auch gegen den Bescheid über die vorläufige Einstellung des verwaltungsbehördlichen Verfahrens kein abgesondertes Rechtsmittel zulässig; vgl. VwGH 6.3.1962,1596/59 [R54(1)/1]. Sollte die Finanzstrafbehörde über andere Kenntnisse, insbesondere über ein Aktenzeichen einer aktuellen, abweichende höchstrichterliche Entscheidung…
…Finanzstrafgesetz (FinStrG), über die Beschwerde der Beschuldigten vom 19. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz, vertreten durch Hofrat Kurt Brühwasser, vom 21. Juli 2010, StrNr. 054-2010/12, betreffend die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 2 FinStrG…
…daher als Beschwerde zu qualifizieren. Nach § 156 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz ein Rechtsmittel, das gegen ein von ihr erlassenes Erkenntnis (einen Bescheid) eingebracht worden ist, durch Bescheid zurückzuweisen, wenn das Rechtsmittel nicht zulässig oder nicht fristgerecht eingebracht wurde. Nach § 156 Abs…
…2003 des Finanzamtes Korneuburg betreffend Zurückweisung eines Einspruches zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Das Finanzamt Korneuburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz hat mit Bescheid vom 30. September 2003 den Einspruch des Bf. vom 17. September 2003 gegen die Strafverfügung vom 2…