…zur Rechtskraft der Entscheidung über die Einwendungen zu bewilligen. Die Fortsetzung des Vollstreckungsverfahrens würde für den Bw unter Bedachtnahme auf die Höhe des einzubringenden Betrages einen unwiederbringlichen Schaden (Existenzverlust) nach sich ziehen. Über die Berufung wurde erwogen: A) Einwendungen (Opposition) gegen den Anspruch:  …
…des ursprünglichen Zinsenbescheides ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da die Berufungswerberin sonst keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat, war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Der steuerliche Vertreter der Berufungswerberin hat die in der Berufung gestellten Anträge auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat (§ 282 Abs…
…Zinsenbescheide ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da der Berufungswerber sonst keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat, war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass der steuerliche Vertreter der Berufungswerberin die in der Berufung gestellten Anträge auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat (…
…ist im Gesetz nicht vorgesehen. Da der Berufungswerber sonst keine Einwendungen gegen die Anspruchszinsen erhoben hat, war die Berufung als unbegründet abzuweisen. Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass der steuerliche Vertreter des Berufungswerbers die in der Berufung gestellten Anträge auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat (…
…führenden Stammabgabenbescheides ausgewiesene Nachforderung muss der Berufung gegen den Zinsenbescheid, die ausschließlich eine inhaltliche Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides geltend macht, der Erfolg versagt bleiben (vgl. Ritz, BAO-Handbuch, 128). Aus der Konzeption des § 205 BAO folgt nämlich, dass jede Nachforderung bzw. Gutschrift gegebenenfalls einen Anspruchszinsenbescheid auslöst…
…gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Als Folge einer Änderung des Einkommensteuerbescheides 2000 gemäß § 295 Abs.1 BAO setzte das Finanzamt mit Bescheid vom 13. Februar 2002 Anspruchszinsen für das Jahr 2000 in Höhe…
…gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 5. Juni 2003 setzte das Finanzamt gemäß § 205 BAO Anspruchszinsen für das Jahr 2001 in Höhe von € 731,67 fest. In der dagegen fristgerecht…
…923,65 Die Berufung vom 18. Februar 2004 richtet sich sowohl gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2002 als auch gegen den Anspruchszinsenbescheid 2002. Sie wurde mit inhaltlichen Einwendungen gegen die aus der Nichtanerkennung der steuerfreien Auflösung eines Investitionsfreibetrages resultierende Körperschaftsteuer begründet. Wie dem Verweis in der Berufung…
…2001 (4.416,11 €) Anspruchszinsen für den Zeitraum 1. Oktober 2002 bis 17. August 2003 in Höhe von 161,55 € fest. Die sowohl gegen die zugrunde liegenden Einkommensteuerbescheide als auch gegen die Anspruchszinsenbescheide erhobene Berufung enthält ausschließlich Einwendungen in Bezug auf die sachliche…
…für den Zeitraum 1. Oktober 2001 bis 22. September 2002 fest. In der Berufung vom 8. Oktober 2002, die sich sowohl gegen den zugrunde liegenden Körperschaftsteuerbescheid als auch gegen den Anspruchszinsenbescheid richtet, wurde die Aufhebung beider Bescheide begehrt. Die diesbezüglichen Ausführungen enthalten ausschließlich Einwendungen in…
…Mit der gegenständlichen Berufung wurden ausschließlich Einwendungen gegen die zugrunde liegenden Körperschaftsteuerbescheide vorgebracht, wobei die Frage der Gemeinnützigkeit des Vereines strittig ist. Ein Vorbringen zu den ebenfalls angefochtenen Anspruchszinsenbescheiden wurde nicht erstattet. Diese Einwendungen waren nicht geeignet die Rechtmäßigkeit der Anspruchszinsenbescheide in Frage zu stellen.…
…der gegenständlichen Berufung wurden ausschließlich Einwendungen gegen die zugrunde liegenden Körperschaftsteuerbescheide vorgebracht, wobei die Zurechnung der Gewinne der Schweizer Tochtergesellschaft strittig ist. Ein Vorbringen zu den ebenfalls angefochtenen Anspruchszinsenbescheiden wurde nicht erstattet. Diese Einwendungen waren nicht geeignet die Rechtmäßigkeit der Anspruchszinsenbescheide in Frage zu stellen…
…Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden vom 11. Februar 2003 setzte das Finanzamt gegenüber dem Berufungswerber Anspruchszinsen für 2000 und 2001 in Höhe von 395,78 € bzw. 62,50…
…hatte. Die fristgerechte Berufung vom 16. Juli 2002 richtet sich sowohl gegen den Anspruchszinsenbescheid als auch gegen den zugrunde liegenden Einkommensteuerbescheid als auch gegen andere Bescheide. Die Berufung enthält ausschließlich Einwendungen in Bezug auf die sachliche Richtigkeit der Einkommensteuerfestsetzung. Insbesondere wird ausgeführt, dass dem Bw…
…Berufung der X-GmbH, vertreten durch K-GmbH, vom 31. Oktober 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 27. September 2011 betreffend Anspruchszinsen 2009 am 14. November 2013 in 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 2b, in nicht öffentlicher…
…April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 21. April 2010 betreffend Anspruchszinsen entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 21. April 2010 setzte das Finanzamt für das Jahr 2008 Anspruchszinsen in Höhe…
…den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 42 Monaten (idF vor BGBl. I 2004/180) festzusetzen. Gemäß § 205 Abs. 3 BAO kann der Abgabepflichtige, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben…
…dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. Gemäß § 205 Abs. 3 BAO kann der Abgabepflichtige, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie…
…Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieses Bescheides zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von…
…Klagenfurt setzte mit Bescheid vom 26. Februar 2007 Anspruchszinsen für das Jahr 2002 in Höhe von € 4.651,52 fest. Die Berufungswerberin (Bw.) erhob mit Schriftsatz vom 29. März 2007 gegen den zuvor bezeichneten Anspruchszinsenbescheid sowie gegen den Einkommensteuerbescheid 2002 (sog. Stammabgabenbescheid) fristgerecht Berufung…