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UFSK RV/0496-K/02Strittig ist, ob ein Einkommensteuerbescheid (als Folgebescheid) zielführend mit der Begründung angefochten werden kann, dass der zu Grunde liegende Feststellungsbescheid unrichtig ist. Weiters bilden die auf Grund der Abgabennachforderung an Einkommensteuer ergangenen Anspruchszinsen Gegenstand des Berufungsverfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2003

…wirksam mit der Begründung angefochten werden können, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. Die zitierte Norm schränkt somit das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein; Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen demnach nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können. Das Verbot…

UFSW RV/2410-W/11Fehlende Aufzeichnungen, Sicherheitszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2012

…das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide (hier: Einkommensteuerbescheid 2007 bis 2009) zwingend einschränkt und Einwendungen gegen Feststellungen in rechtswirksam erlassenen Grundlagenbescheiden nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können, war dem Finanzamt nicht mit Erfolg entgegenzutreten. Gemäß § 192 BAO sind die in den Feststellungsbescheiden 2007…

UFSK RV/0300-K/06Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid in der Berufung des abgeleiteten Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2007

…abgeleiteten Bescheide (Folgebescheide) nicht hinsichtlich der Richtigkeit derjenigen Bescheidelemente, an die sie gebunden sind, angefochten werden können. § 252 Abs. 1 BAO schränkt das Berufungsrecht gegen den abgeleiteten Bescheid ein. Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren gegen den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können…

UFSS RV/0599-S/06Einschränkung des Berufungsrechtes gegen abgeleitete Bescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2006

…bereits vor Rechtskraft (im formellen Sinn) des Feststellungsbescheides. § 252 Abs. 1 BAO schränkt das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide insofern ein, als Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht…

UFSK RV/0301-K/06Vom Grundlagenbescheid abgeleiteter Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2007

…abgeleiteten Bescheide (Folgebescheide) nicht hinsichtlich der Richtigkeit derjenigen Bescheidelemente, an die sie gebunden sind, angefochten werden können. § 252 Abs. 1 BAO schränkt das Berufungsrecht gegen den abgeleiteten Bescheid ein. Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren gegen den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können…

UFSW RV/1715-W/10Verjährung Einkommensteuer - Verlängerungshandlung im Feststellungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2012

… 252 Abs. 1 BAO schränkt das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein; Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, ist die Berufung diesbezüglich als unbegründet abzuweisen (zB VwGH…

UFSS RV/0880-S/02Bindung des Einkommensteuerbescheides an den Feststellungsbescheid, Veräußerungsgewinn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2005

…Einwendungen gegen die im Feststellungsbescheid vom 28. März 2002 getroffenen Feststellungen, wie der Anteil des Berufungswerbers an den gemeinschaftlichen Einkünften aus Gewerbebetrieb bzw. am Veräußerungsgewinn der nach diesem Feststellungsbescheid € 11.886,88 bzw. ATS 163.567,00 beträgt, wurden im Verfahren betreffend die V…

UFSW RV/0210-W/06Berufung gegen abgeleiteten (Einkommensteuer)Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.06.2008

…werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. § 252 Abs. 1 BAO schränkt das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein; Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend die Grundlagenbescheide vorgebracht werden können. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht…

UFSW RV/0209-W/06Berufung gegen abgeleiteten (Einkommensteuer) Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.06.2008

…werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. § 252 Abs. 1 BAO schränkt das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide ein; Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen sollen nur im Verfahren betreffend die Grundlagenbescheide vorgebracht werden können. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht…

UFSI RV/0493-I/07Vorliegen der Voraussetzungen des §209a BAO.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2008

…ÖStZ 1982, 18, 22). 14.) Die Abgabenfestsetzung (Einkommensteuer 1993) war im Streitfall von der Erledigung der Berufung gegen den Bescheid betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften gemäß 188 BAO für das Jahr 1993…

UFSW RV/0099-W/07Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2007

… 252 Abs. 1 BAO können Einwendungen gegen die Zurechnung dieser anteiligen Einkünfte nur im Feststellungsverfahren vorgebracht werden bzw. überprüfbar. Da sich die in der gegenständlichen Berufung vorgebrachten Einwendungen ausschließlich gegen den Grundlagenbescheid richten, diese aber nur im diesbezüglichen Verfahren vorgebracht werden können, war die Berufung…

UFSW RV/0985-W/03Abweisung, wenn Einwendungen gegen Grundlagenbescheid zu erheben sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2003

…den 1. Bezirk in Wien, vom 13. Dezember 2002, den davon abgeleiteten Einkommensteuerbescheid 1995 entsprechend zu ändern. Da sich die in der gegenständlichen Berufung vorgebrachten Einwendungen ausschließlich gegen den Grundlagenbescheid bzw. den Nichtfeststellungsbescheid richten, diese aber nur im diesbezüglichen Verfahren vorgebracht werden können (was im…

UFSI RV/0425-I/07Verpflichtung zur Entrichtung des Grundbetrages der Kammerumlage nach dem Tiroler Landwirtschaftskammer- und Landarbeiterkammergesetz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2008

…gab der Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 10. 5. 2007 mit der Begründung keine Folge, dass in der Berufung gegen einen Folgebescheid keine Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid (Einheitswertbescheid) erhoben werden könnten. Im Vorlageantrag vom 31. 5. 2007 wurde zusammengefasst ausgeführt, dass nach dem Tiroler Landwirtschaftskammergesetz Mitglieder…

UFSW RV/1429-W/12Anerkennung und Vollstreckbarkeitserklärung einer deutschen Rückstandsanzeige sowie Pfändung einer Geldforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2012

…der zur Berufung gegen den Anerkennungsbescheid vom 13. Jänner 2012 ergangenen Berufungsvorentscheidung vom 23. März 2012 verwiesen. Einwendungen eines Bw. betreffend den der Pfändung zu Grunde liegenden Abgabenanspruch bzw. dessen Unanfechtbarkeit könnten im ersuchten Staat (hier: Österreich) nicht geltend gemacht werden. Derartige Einwendungen wären bei…

UFSW RD/0013-W/12Devolutionsantrag zurückzuweisen, keine Verletzung der Entscheidungspflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid15.03.2012

…schon alleine dadurch, dass materiellrechtliche Einwendungen lediglich gegen die ("bezughabenden") aber nicht existenten (für rechtswirkungslos erklärten) Feststellungsbescheide möglich gewesen wären. Der Sachverhalt wäre jedenfalls mit einem erheblichen verfahrensrechtlichen Mangel behaftet. Zur Herstellung eines rechtskonformen Verfahrens im Sinne des rechtsstaatlichen Prinzips ersuchte die Ast. abschließend um…

UFSK RV/0317-K/05Zurechnungsfortschreibungsbescheid nur hinsichtlich der Zurechnung, nicht jedoch hinsichtlich der Art und des Wertes des Bewertungsgegenstandes anfechtbar, Zurückweisung der Berufung nicht zulässig, sondern mit Sachentscheidung vorzugehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2005

…Einwendungen enthält, die sich gegen einen "anderen" Bescheid (im Streitfall gegen den Einheitswertbescheid zum 1. Jänner 1988) richten nicht unzulässig. Die Berufung wäre - wie bereits oben angeführt - mit einer Sachentscheidung (Abweisung) zu erledigen gewesen. Der Zurückweisungsbescheid vom 6. Juli 2005 stand einem zulässigen Verfahren im…

UFSW RV/0836-W/04Ein neu errichtetes Atelier ist kein Arbeitszimmer eines Wirtschaftsanwalts, wenn der Abgabepflichtige neben dem Atelier eine Kanzlei hat und stichhaltige Beweismittel für die Annahme, das Atelier wäre der Mittelpunkt der Rechtsanwaltstätigkeit in den Streitjahren gewesen, fehlen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.11.2008Teil 3/4

…Rechtsanwalt, ebendort, gegen den Bescheid der -------------------- Landesregierung vom 24. Dezember 20.., Zl. BauR-0...../.-20.. -Ka/Vi, betreffend einen Beseitigungsauftrag (mitbeteiligte Partei: Stadtgemeinde BU, vertreten durch den Bürgermeister), als unbegründet abgewiesen wurde, sowie die im Zuge des Betriebsprüfungsverfahrens gesichteten Meldedaten bei der Sozialversicherungsanstalt genannt, weil…

UFSW RV/1717-W/06Fehlender Grundlagenbescheid als Abänderungsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2012

…gegen den gemäß § 295 Abs 1 BAO idgF geänderten Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 25. Jänner 2006 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird abgewiesen. Der gemäß § 295 Abs 1 BAO idgF geänderte Bescheid des Finanzamtes Wr. Neustadt vom 25. Jänner 2006 betreffend…

UFSG RV/0498-G/08Wiederaufnahme des Verfahrens und Berücksichtigung des Grundlagenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.05.2010

…entsprochen. Der Bw. wendet sich in seiner Berufung ausschließlich gegen den Gang des Verfahrens. Da sich die Vorgangsweise des Finanzamtes jedoch als gesetzeskonform darstellt, konnte der vorliegenden Berufung kein Erfolg beschieden sein. Es war somit wie im Spruch ersichtlich zu entscheiden. Graz, am 18. Mai…

UFSW RV/0467-W/05Bindungswirkung des Grundlagenbescheides für den abgeleiteten Bescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.04.2006

… 252 Abs. 1 BAO das Berufungsrecht gegen abgeleitete Bescheide insoweit ein, dass Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen nur im Verfahren betreffend den Grundlagenbescheid vorgebracht werden können. Werden sie im Rechtsmittel gegen den abgeleiteten Bescheid vorgebracht, so ist die Berufung diesbezüglich als unbegründet abzuweisen (VwGH…