…aus dem Jahr 1996 stammenden Befund nicht als hinreichend, um den Eintritt der dauernden Erwerbsfähigkeit schon zu diesem Zeitpunkt feststellen zu können. Erst aus dem aus dem Jahr 2008 stammenden Befund konnte diese Beurteilung abgeleitet werden. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Bw. das 21. Lebensjahr…
…am Eintritt der Erwerbsunfähigkeit eine Änderung ergebe. Vom Bundessozialamt erfolgte am 26.4.2005 eine Stellungnahme. Aus dieser geht hervor, dass die Berufungswerberin auf Grund ihrer erheblichen Behinderung nicht im Stande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Die Erwerbsunfähigkeit sei vor dem 21. Lebensjahr…
…Der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr wurde durch das Sachverständigengutachten vom 18.05 2004, dem der Leitende Arzt des Bundessozialamtes am gleichen Tag zugestimmt hat, nicht bescheinigt und es ist als erwiesen anzusehen, dass die dauernde Erwerbsunfähigkeit jedenfalls erst nach dem 21. Lebensjahr…
…Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen (kurz: Bundessozialamt) ergab einen Gesamtgrad der Behinderung von 70 v.H., und, dass die Berufungswerberin voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Wörtlich ist ausgeführt: "Auftreten von behinderungsrelevanten Symptomen vor ca. 10 Jahren (nach dem 21. Lebensjahr)…
…Erwerbsunfähigkeit ableiten. Aus den Umständen, dass eine Person jahrelang nicht berufstätig war und zudem keinerlei konkrete Anhaltspunkte den Krankheitsverlauf der Bw während des Zeitraumes vor dem 21. Lebensjahr darlegten, war nach der Aktanlage in freier Beweiswürdigung nicht von einer dauernden Erwerbsunfähigkeit der Bw. vor dem…
…Erwerbsfähigkeit, nämlich ab März 2004, die erhöhte Familienbeihilfe gebührt. Der Bw. führt für einen Eintritt der Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 21. Lebensjahr ins Treffen, dass er die Sonderschule besucht habe. Das Institut für Höhere Studien hat im Februar 1981 einen Endbericht betreffend die Ergebnisse der…
…Die Erwerbsunfähigkeit sei vor dem 21. Lebensjahr eingetreten. Aus dem Versicherungsdatenauszug der österreichischen Sozialversicherung gehen vor Vollendung des 21. Lebensjahres geringfügige Beschäftigungen als Arbeiterin in einem Kinderdorf sowie ein Dienstverhältnis in einem Restaurant hervor. Danach erfolgten noch Arbeitslosengeld- und Krankengeldbezüge sowie der Bezug von Notstandshilfe…
…der "M." SdT (19. November 1986). Ausschlaggebend ist für den Anspruch auf (erhöhte) Familienbeihilfe einzig und allein, ob die die dauernde Erwerbsunfähigkeit bewirkende Erkrankung vor dem 21. Lebensjahr bzw. während der Berufsausbildung (bis spätestens zum 27. Lebensjahr) eingetreten ist. Im Berufungsfall ergibt sich aus der…
…vor seinem 21. Lebensjahr gefolgert werden. Auch aus dem Hinweis im CT-Befund auf die "anamnestisch bekannte Mikrocephalie" lässt sich ebenso wenig ein früherer als der im Gutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen vom 25.6.2008 festgestellte Zeitpunkt für den Eintritt der Erwerbsunfähigkeit…
…In der Berufung wurde insbesondere darauf verwiesen, der Bw. habe bis 10.12.1992 (erhöhte) Familienbeihilfe vom Finanzamt für den 2. und 20. Bezirk bezogen, weshalb das Kriterium der Erkrankung vor dem 21. Lebensjahr bereits im seinerzeitigen Verfahren geprüft worden sei. Übermittelt wurde Ablichtungen der…
…bzw. ein Zeitpunkt zwischen dem 21. und 27. Lebensjahr für den Eintritt der Erwerbsunfähigkeit als gewiss angenommen werden könne. Das Bundessozialamt gab hiezu nach Anführung aller vorliegenden Unterlagen folgende Stellungnahme ab: Eine Objektivierung der dauernden Erwerbsunfähigkeit mit Beginn vor dem 27. Lebensjahr ist nicht möglich…
…Bundessozialamt ein weiteres Gutachten unter Berücksichtigung der Berufungsausführungen an. In diesem am 29.3.2006 erstellten Gutachten wurde im Wesentlichen die bisherige Diagnose bestätigt und wiederum ein Gesamtgrad der Behinderung von 60% und ein Eintritt der Erwerbsunfähigkeit nicht vor dem 21. Lebensjahr festgestellt. Nach abweisender…
…Der Beginn der Erkrankung und Eintritt der Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr wurde bescheinigt. Eine Anfrage beim zentralen Melderegister ergab, dass der Sohn seit 1.12.2006 seinen Hauptwohnsitz in einer Einrichtung von Pro Mente zunächst in A, später in L hatte. Bei der Mutter…
…der Sohn des Berufungswerbers voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit liegt vor dem 21. Lebensjahr. Im Hinblick auf die Erklärung des Berufungswerbers vom 20.1.2004, dass seine Schwiegertochter zur Zeit nicht arbeite, kann vom Vorliegen der…
…Eintritt der Erwerbsunfähigkeit bereits vor dem 21. Lebensjahr , weil die psychische Erkrankung, an welcher er leide, schleichend beginne und langsam aber kontinuierlich fortschreite. Demgegenüber vertritt das Finanzamt unter Hinweis auf zwei Gutachten des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen die Auffassung, die Behinderung sei nicht vor…
…Aussage "Eintritt der Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr" wurde im zweiten Gutachten die Feststellung getroffen "Beginn der Erkrankung wahrscheinlich nach dem 21. Lebensjahr". Diese Aussage wurde auf Grund des Ersuchens um ergänzende Feststellung nach Vorlage zusätzlicher Befunde wieder abgeändert, indem erklärt wurde: Nach der biographischen…
…zu verschaffen, durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Entsprechend dieser gesetzlichen Regelung wurden im gegenständlichen Fall zwei ärztliche Sachverständigengutachten des Bundessozialamtes eingeholt und in keinem wurde der Eintritt der Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr bescheinigt. Die…
…167 mwN). Da die ärztlichen Sachverständigengutachten schlüssig sind, und eine dauernde Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr (im Jahr 1963) nicht nachgewiesen werden konnte, kann nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung für die Berufungswerberin kein Anspruch auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe im Sinne des § 6 Abs…
…Das zweite Gutachten Dris ArztXXX stimmt hinsichtlich des Zeitpunktes des Eintrittes der Erwerbsunfähigkeit mit dem ersten Gutachten überein. Um die Versicherungsdaten zu überprüfen, habe ich einen Versicherungsdatenauszug angefordert. Diesem sind für den Zeitraum vor Erreichen des 21. Lebensjahres folgende relevante Daten zu entnehmen: Sie waren…
…von der zuständigen Amtsärztin als auch im Gutachten von Prof.P. bescheinigt. Die angesprochene Tätigkeit als Arbeiterin von 4 Jahren liegt im Zeitraum 1974 - 1978, d.h. Fr.M. war damals 15-19 Jahre alt. Dies schließt den Eintritt der Erwerbsunfähigkeit vor dem 21. Lebensjahr…