…Schreiben der Staatsanwaltschaft Wien vom 16. November 2005, GZ. X, wurde die Einstellung des gerichtlichen Finanzstrafverfahrens gemäß § 90 Abs. 1 StPO mit der Begründung mitgeteilt, dass zur weiteren gerichtlichen Verfolgung des Bw. kein Grund gefunden wurde. Die bisherigen Verfahrensergebnisse würden eindeutig darauf hinweisen, dass S…
…90 d Abs. 1 und 3 StPO). Abs. 5: Bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, erlischt die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre und gegebenenfalls die in Abs. 4 lit. c genannte Zeit verstrichen sind." Gemäß § 33 Abs…
…kämen aber im Einzelfall einer vorweggenommenen Determinierung des Verfahrensgeschehens in Richtung Einstellung und einer Zurücklegung der Anzeige im Sinne des § 90 Abs.1 StPO iVm § 201 FinStrG (alte Fassung) bzw. einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 190 StPO äußerst nahe. Gerade solches aber ist offenbar mit…
…Tatfolgenausgleich (§§ 90c Abs. 2 und 3, 90 d Abs. 1 und 3 StPO). Abs. 5: Bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, erlischt die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre und gegebenenfalls die in Abs. 4 lit. c genannte…
…Tatfolgenausgleich (§§ 90c Abs. 2 und 3, 90 d Abs. 1 und 3 StPO)." Abs. 5: Bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, erlischt die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre und gegebenenfalls die in Abs. 4 lit. c genannte…
…Tatfolgenausgleich (§§ 90c Abs. 2 und 3, 90 d Abs. 1 und 3 StPO)." Abs. 5: Bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, erlischt die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre und gegebenenfalls die in Abs. 4 lit. c genannte…
…Probezeit nach § 90f Abs. 1 StPO sowie die Fristen zur Zahlung eines Geldbetrages samt allfälliger Schadensgutmachung und zur Erbringung gemeinnütziger Leistungen samt allfälligem Tatfolgenausgleich (§§ 90c Abs. 2 und 3, 90 d Abs. 1 und 3 StPO)." Gemäß § 29 Abs. 1 FinStrG wird derjenige, der sich…
…90 d Abs. 1 und 3 StPO)." (BGBl. I 1999/1955 ab 2000) Abs. 5: Bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, erlischt die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre verstrichen sind." (BGBl I 1999/28 ab 13.1…
…Tatfolgenausgleich (§§ 90c Abs. 2 und 3, 90 d Abs. 1 und 3 StPO). Abs. 5: Bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, erlischt die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre und gegebenenfalls die in Abs. 4 lit. c genannte…
…Tatfolgenausgleich (§§ 90c Abs. 2 und 3, 90 d Abs. 1 und 3 StPO). Abs. 5: Bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, erlischt die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre und gegebenenfalls die in Abs. 4 lit. c genannte…
…Finanzstrafverfahrens mit einer formellen Einstellung des Verfahrens vorzugehen war. Auch erachtet der Berufungssenat die Einstufung dieser Umsatzsteuerverkürzung (Punkt b) des Spruches des angefochtenen Erkenntnisses) als Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG als unbedenklich. Eine versuchte Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG in Verbindung…
…Tatfolgenausgleich (§§ 90c Abs. 2 und 3, 90 d Abs. 1 und 3 StPO)." Abs. 5: Bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, erlischt die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre und gegebenenfalls die in Abs. 4 lit. c genannte…
…31 Abs. 2 FinStrG bestehe für Finanzvergehen eine Verjährungsfrist von 5 Jahren mit Ausnahme gewisser besonderer Fälle, welche allerdings im Anlassfall nicht vorliegen würden. Abschließend werde um Einstellung des Finanzstrafverfahrens aus den obgenannten Gründen ersucht. Über die Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG…
…Teil der Bemessungsgrundlage wegfalle. Der Bw. beantrage deshalb die Einstellung des Verfahrens. Falls die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sei, ersuche er um Mitteilung. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit…
…weiterer Folge keine Unzuständigkeitsentscheidung der Ratskammer ergangen ist, sondern vielmehr das gerichtliche Verfahren mittels Verfügung des Untersuchungsrichters vom 7. Oktober 2005 gemäß § 90 Abs.1 Strafprozeßordnung (StPO) eingestellt worden ist. Damit war das Finanzstrafverfahren aber bereits endgültig beendet; einer nunmehrigen Bestrafung steht daher die Einrede…
…Tatfolgenausgleich (§§ 90c Abs. 2 und 3, 90 d Abs. 1 und 3 StPO). Abs. 5: Bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, erlischt die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre und gegebenenfalls die in Abs. 4 lit. c genannte…
…Tatfolgenausgleich (§§ 90c Abs. 2 und 3, 90 d Abs. 1 und 3 StPO). Abs. 5: Bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, erlischt die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre und gegebenenfalls die in Abs. 4 lit. c genannte…
…von Jänner bis März 2004, von Mai bis August 2004 und im November 2004 im Betrag von € 90.308,07. Das freisprechende Urteil ergehe gemäß § 214 Abs. 1 FinStrG (Unzuständigkeitsfreispruch). In den Gründen führe das Landesgericht Innsbruck unter anderem aus: "Der Angeklagte selbst hatte…
…00 weggenommen zu haben. Dementsprechend habe das Landesgericht N. das Verfahren gegen die Bw. wegen Wegnahme eines Betrages von € 38.000,00 gemäß § 109 Abs. 1 StPO mit Beschluss vom 22. Dezember 2006 eingestellt, da sich im Verfahren herausgestellt hätte, dass keine Beträge iHv…
… 155 Abs. 1 StGB und der Verbrechen des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2, 148 erster Fall StGB gem. § 259 Z 3 StPO freigesprochen wurde. Die Privatbeteiligte MS wurde gemäß § 366 Abs. 1 StPO mit ihren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. In den…