…österreichische Adresse der Bw. im Firmenbuch nach wie vor aufrecht, ebenso ein Eintrag im Branchenbuch. Ab wann eine Geschäftstätigkeit in Italien allenfalls aufgenommen wurde, sei aus den bisher vorgelegten Unterlagen nicht ersichtlich. Die Bw. wurde daher aufgefordert, den Beginn einer allfälligen Aufnahme der Geschäftstätigkeit in…
…der aktiven Geschäftstätigkeit der Gesellschaft habe sich einerseits der Standort des Musik-CD-Detailhandelsgeschäftes in L, A-Straße, als schlecht und andererseits die unternehmerische Qualifikation des Gesellschafters AE als ungenügend herausgestellt. Es hätten sich schon Verbindlichkeiten in beträchtlicher Höhe angesammelt, für die AD wegen der…
…bei der Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO aber nicht darauf an, ob die Einbringlichkeit der Abgaben selbst gefährdet ist, sondern lediglich, ob ein auf die Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten vorliegt. Und dieses muss wie bereits ausgeführt in der zumindest vorübergehenden Einstellung der Geschäftstätigkeit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A.B., Adresse1, vertreten durch Dr. Georg Spitz, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 1080 Wien, Alser Straße 25, vom 16. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 15. Februar 2011 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm…
…Berufung ersucht. Der Berufung legte die steuerliche Vertretung eine berichtigte Einkommensteuererklärung 2003 samt Beilage E 1, sowie eine Berechnung des Aufgabegewinns bei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 11. Oktober 2005 erkannte das Finanzamt die begünstigte Versteuerung des Veräußerungsgewinnes wegen mangelnder dauerhaften Einstellung der gesamten Erwerbstätigkeit des Bw…
…auf Änderung (Einstellung der Geschäftstätigkeit, dauernde Abwesenheit der ausländischen Geschäftsführerin und 100% igen Gesellschafterin )- als derart schlecht einzustufen, dass zur Sicherstellung der zu erwartenden Abgabennachforderung ein sofortiger Zugriff auf das auf dem Abgabenkonto bestehende Guthaben geboten war. Dem Vorbringen, dass zum Zeitpunkt der Erlassung des…
…oder der Umstand, dass die Körperschaft etwa infolge Einstellung der Geschäftstätigkeit (vgl. VwGH 27.2.2001, 2001/13/0030) oder auch Liebhaberei (vgl. Quantschnigg/Renner/ Schellmann/Stöger, a.a.O., § 24 Rz 47, ebenso Brugger, in: Lang/Schuch/Staringer, KStG, § 24 Rz 71) kein der…
…aus der früheren Geschäftstätigkeit) vorhanden, welche jedoch aus jetziger Sicht zukünftig nicht mehr zur Gänze aufgebraucht werden könnten, sodass auch diesbezüglich eine Härte vorliege. Auch insofern erscheine es gerechtfertigt, eine Nachsicht zu bewilligen. Gleichzeitig wurde mit dieser Berufung auch die Aussetzung der Einhebung der Körperschaftsteuernachforderung…
…tritt demnach unabhängig von der Erzielung eines körperschaftsteuerpflichtigen Einkommens ein. Sachliche Steuerbefreiungen (zB nach § 10 KStG 1988) berühren die Mindestkörperschaftsteuerpflicht daher ebenso wenig, wie eine Konkurseröffnung oder der Umstand, dass die Körperschaft etwa infolge Einstellung der Geschäftstätigkeit oder auch Liebhaberei kein der Körperschaftsteuer unterliegendes Einkommen…
…Daran vermag auch der Einwand der Bw., sie habe nach dem Jahr 2002 keine gewerbliche Geschäftstätigkeit mehr ausgeübt, nichts zu ändern, da mangels eines derartigen Merkmals im Tatbestand des § 4 Abs. 2 KStG 1988 durch die Einstellung der Geschäftstätigkeit keine Beendigung der Körperschaftsteuerpflicht der Bw…
…Geschäftsanteile an der M. verkauft und ab diesem Zeitpunkt nur mehr als technischer Angestellter tätig war. Aus der Bescheidbegründung ist jedoch nicht zu entnehmen warum die Tatbeteiligung des Beschwerdeführers an der Entziehung der Speichermodule aus der zollamtlichen Überwachung mit der Einstellung der Geschäftstätigkeit in Bezug…
…lediglich, ob ein auf die Gefährdung der Einbringlichkeit gerichtetes Verhalten vorliegt. Und dieses muss wie bereits ausgeführt in der zumindest vorübergehenden Einstellung der Geschäftstätigkeit gesehen werden. Da sich somit die tatsächlichen, der Behörde im Zeitpunkt der Bewilligung der Aussetzung der Einhebung offenliegenden Verhältnisse geändert haben…
…Vorsteuern die Zahlungsunfähigkeit der 15 KEG`s unmittelbar herbeigeführt habe. Ein zusätzlicher erheblicher, jedenfalls aber nicht geplanter Kostenanfall wären diese von den KEG`s nicht verkraftbar gewesen. Eine Bezahlung dieser Abgabenschulden hätte für den GF strafrechtliche Konsequenzen nach sich gezogen. Die Einstellung der Zahlungen wäre…
…hat, sind die die Grundlagen für die Abgabenerhebung bis zur Einstellung der Geschäftstätigkeit gemäß § 184 Abs. 3 BAO zu schätzen. Die vom Finanzamt gewählte Methode, als Basis für die Schätzung den durchschnittlichen Monatsumsatz aus den in den Monaten Jänner bis April 2001 von der Bw…
…deshalb beantragt, weil mit Verfügung derselben zum damaligen Zeitpunkt (1993) sich daran zur Kündigung von im Konkursunternehmen beschäftigten Dienstnehmern eine einmonatige Kündigungsfrist knüpfte und daraus resultierende Endigungsansprüche Konkursforderung waren. Mit dieser Betriebssperre verknüpft war aber keinesfalls die tatsächliche Beendigung der Geschäftstätigkeit der Konkursantin, weil zeitlich…
…Bp habe es unterlassen, den wahren Willen der Bw. zu erforschen, habe die aus finanziellen und nicht ertragsmäßigen Gründen erfolgte Einstellung des Detailhandels auf das Objektgeschäft bezogen und komme daher zu dem falschen Schluss, dass die Bw. ihre Geschäftstätigkeit endgültig eingestellt hätte. Die Bp übersehe…
…Einstellung der Überweisungen durch die Hausbank, Weisungen der Gesellschafter usw.). Die entsprechenden Unterlagen zum Beweis seiner Rechtfertigung wären vorzulegen. Falls vorhandene Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären, sei dies durch geeignete Unterlagen zu belegen. Schließlich wurde der Berufungswerber ersucht, anhand eines…
…1995 und 1996 tatsächlich kein umsatzabhängiges Entgelt mehr verrechnet wurde, hat wegen der Bestimmung des § 17 Abs. 5 GebG ebenso wie die Einstellung der Geschäftstätigkeit im Jahr 1996 keinen Einfluss mehr auf die bereits entstandene Gebührenschuld. Somit hat die fünfjährige Verjährungsfrist im Jahr 1995 zu…
…Es wäre daher die Versagung der Verlustabzugsfähigkeit nur möglich, wenn eine Einstellung der Geschäftstätigkeit bereits erfolgt bzw. absehbar wäre. Dies treffe jedoch nicht zu. Der vertragsgegenständliche Betrieb habe bereits in den Vorjahren teilweise beträchtliche Gewinne erwirtschaftet und vor allem bereits in dem darauf folgenden Wirtschaftsjahr…
…Es wäre daher die Versagung der Verlustabzugsfähigkeit nur möglich, wenn eine Einstellung der Geschäftstätigkeit bereits erfolgt bzw. absehbar wäre. Dies treffe jedoch nicht zu. Der vertragsgegenständliche Betrieb habe bereits in den Vorjahren teilweise beträchtliche Gewinne erwirtschaftet und vor allem bereits in dem darauf folgenden Wirtschaftsjahr…