Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Kittinger und die weiteren Mitglieder Hofrätin Mag. Regine Linder, Gottfried Hochhauser und Reinhold Haring im Beisein der Schriftführerin Edith Madlberger über die Berufung der Bw., vom 25. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien…
…Garantie und Bürgschaft als gleichbedeutend gebraucht. Durch den umfassenden Verzicht auf die Einreden wäre im vorliegenden Fall aber die Akzessorität einer Bürgschaft aufgegeben worden. Im Verfahren vor der Berufungsbehörde reichte die Bw. über Vorhalt noch Ablichtungen des Konzepts des Arbeitskräfteüberlassungsvertrages, einer von der G-Bank…
…Wertberichtigungen an Umsatz- bzw. Vorsteuerbeträgen unrichtig am Abgabenkonto aushaften, wurde entgegnet, dass Einreden gegen die Abgabenfestsetzung nicht im Haftungsverfahren, sondern im Abgabenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen sind. Daher komme dem Berufungsbegehren keine Berechtigung zu. Der Unabhängige Finanzsenat gab mit Berufungsentscheidung vom 31. März 2005 der Berufung teilweise…
…zur Verfügung gestellt. Von diesem Betrag seien nur 100.000 ATS an ihn zurückgeflossen und er habe sein Haus verkaufen müssen. Für diesen Fall habe er sich die Gesellschafterstellung einreden lassen. Das Lager habe sich schließlich als Problem erwiesen, da es wegen verschiedener Farbproduktionen zahlreiche…
…der Bw. betreffend der Einstufung der Tätigkeit als Liebhaberei und der zu hoch gegriffenen Schätzung lässt sich für das gegenständliche Haftungsverfahren nichts gewinnen, weil Einreden betreffend Abgabenfestsetzung nicht im Haftungsverfahren, sondern in dem die Abgabenfestsetzung selbst betreffenden Verfahren vorzutragen sind (VwGH 23.5.1990, 89…
…über erste schriftliche Aufforderung der Vertragsverfasserin, unter Verzicht auf alle Einwendungen und Einreden und ohne Prüfung des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses, den ihr bekanntgegebenen Betrag bis zur Höhe von EUR 1.300.000,00 innerhalb von acht Tagen ab Aufforderung zu überweisen. Die Auszahlung des angeforderten Betrages…
…Genau, aber wenn sie 11 Computer bestellen .... MV: und bei zehn ....? Mag. D: Wenn sie zehn bestellen, lasse ich mir das auch einreden, aber nicht bei 200.000,00 € und bei neuen Geschäften. MV: Glauben sie, dass der Media Markt, dass die das machen…
…2002 und 2003 aus bescheidmäßigen Festsetzungen (vom 22. Dezember 2004) ergaben. Für das gegenständliche Haftungsverfahren lässt sich deshalb daraus nichts gewinnen, weil Einreden betreffend Abgabenfestsetzung nicht im Haftungsverfahren, sondern in dem die Abgabenfestsetzung selbst betreffenden Verfahren (bzw. im Verfahren nach § 248 BAO) vorzutragen sind (VwGH…
…ein, die Abgabenschuldigkeiten seien sämtliche im Schätzungsweg - unrichtig - ermittelt worden. Aus diesem Einwand ist für den Bw. deshalb nichts zu gewinnen, weil Einreden gegen die Abgabenfestsetzung nicht im Haftungsverfahren, sondern in dem die Abgabenfestsetzung selbst betreffenden Verfahren vorzutragen sind, wie (neben § 257 BAO) besonders deutlich …
…dass keine Einbringungsmaßnahmen gesetzt wurden, kann in dieser Form nicht unkommentiert bleiben. Es wurden seitens S.E.GmbH sehr wohl regelmäßig Einbringungsmaßnahmen gesetzt und den Einreden seitens T. gegen diese Einbringungsmaßnahmen wurde auch immer wieder faktisch durch Mängelbehebungen begegnet. Bewusst unterblieben ist die Einbringung einer…
…Auch in den USA besteht der Zweck von Wertpapieren darin, zur Erleichterung des wirtschaftlichen Verkehrs einen einwendungs- und einredefreien Erwerb bei Übertragung an einen Dritten zu ermöglichen. Grundsätzlich kann ein Wertpapier und die in dem Papier verkörperte Forderung ebenso wie nach deutschem Recht auf zwei…
…innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offen stehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen. Nach der Judikatur des VwGH sind Einreden betreffend Abgabenfestsetzung nicht im Haftungsverfahren, sondern in dem die Abgabenfestsetzung selbst betreffenden Verfahren bzw. im Berufungsverfahren gemäß …
… 9 BAO erforderliche Verschuldensprüfung eben nicht von der objektiven Richtigkeit der Abgabenfestsetzung ausgehen kann. Einreden die Lohnabgaben betreffend können daher zu Recht im Haftungsverfahren vorgetragen werden. Das Vorbringen des Bw., dass er für sich selbst keine Geschäftsführerhonorare mehr entnommen, sondern nur mehr die Bediensteten und…
…gemäß § 248 BAO unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung zur Haftung innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch berufen. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind Einreden betreffend Abgabenfestsetzung nicht im Haftungsverfahren…
…jedoch (noch) nicht Gegenstand der Haftungsinanspruchnahme sind. Darüber hinaus lässt sich für das gegenständliche Haftungsverfahren daraus ohnehin nichts gewinnen, weil Einreden betreffend Abgabenfestsetzung nicht im Haftungsverfahren, sondern in dem die Abgabenfestsetzung selbst betreffenden Verfahren vorzutragen sind (VwGH 23.5.1990, 89/13/0250). Auf Grund…
…jedoch (noch) nicht Gegenstand der Haftungsinanspruchnahme sind. Darüber hinaus lässt sich für das gegenständliche Haftungsverfahren daraus ohnehin nichts gewinnen, weil Einreden betreffend Abgabenfestsetzung nicht im Haftungsverfahren, sondern in dem die Abgabenfestsetzung selbst betreffenden Verfahren vorzutragen sind (VwGH 23.5.1990, 89/13/0250). Auf Grund…
…der Veranlagung wieder korrigiert worden wären, nachdem die Schulden weggefallen wären, nichts gewinnen, weil Einreden betreffend Abgabenfestsetzung nicht im Haftungsverfahren, sondern in dem die Abgabenfestsetzung selbst betreffenden Verfahren vorzutragen sind (VwGH 23.5.1990, 89/13/0250). Auch der Einwand, dass der Fiskus keinen Schaden…
…weshalb die Rechnungen vordatiert worden sein müssten, wird festgestellt, dass Einreden betreffend Abgabenfestsetzung zwar grundsätzlich nicht im Haftungsverfahren, sondern in dem die Abgabenfestsetzung selbst betreffenden Verfahren vorzutragen sind (VwGH 23.5.1990, 89/13/0250). Jedoch können die Feststellungen im Abgabenverfahren nicht widerspruchslos herangezogen werden…
…muss entgegengehalten werden, dass dies für die Erlassung eines Haftungsbescheides unerheblich ist, da nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Einreden betreffend Abgabenfestsetzung nämlich nicht im Haftungsverfahren, sondern in dem die Abgabenfestsetzung selbst betreffenden Verfahren vorzutragen sind (VwGH 23.5.1990, 89/13/0250). Im gegenständlichen Fall…
…dieser Sache bereits direkt von der steuerlichen Vertretung mit dem Finanzamt Kontakt aufgenommen worden wäre. Für den Fall, dass der Senat sämtliche Einreden nicht zulässt, werde vorsichtshalber parallel wegen einer offensichtlichen Fehlleistung einer bisher unbescholtenen Firmensekretärin ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. …