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UFSW RV/2161-W/02Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt immer dann vor, wenn die Gesellschaft dem Gesellschafter oder einer diesem nahestehenden Person einen Vorteil zuwendet, den sie einem Fremden nicht zuwenden würde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2004Teil 2/2

…beteiligten Personen zu verstehen, die zu einer Gewinnminderung der Körperschaft führen und die dritten, der Körperschaft fremd gegenüberstehenden Personen, nicht gewährt werden. Andernfalls liegen Ausschüttungs-bzw Einlagevorgänge vor, auch wenn diese in zivilrechtliche Geschäfte gekleidet sind (vgl. z.B. VwGH vom 14.12.2000, Zl…

UFSW RV/3186-W/02Verdeckte Einlage oder fremdübliches Darlehen der Großmuttergesellschaft an ihre Enkelgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2006Teil 1/2

…Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Gesellschaftern als betriebliche Vorgänge setzt voraus, dass die Leistungsbeziehungen unter auch gegenüber gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfolgen, andernfalls liegen Einlagevorgänge vor, auch wenn die Vorgänge ausreichend zum Ausdruck kommen, einen klaren und eindeutigen Inhalt haben und hinsichtlich der Konditionen einen…

UFSG RV/0074-G/02Außerbilanzielle Zurechnungen von Beträgen mit Zahlungen an unbekannte Empfänger als verdeckte Ausschüttungen an den Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 3/3

…nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes voraus, dass die Leistungsbeziehungen unter gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfolgen. Andernfalls liegen Ausschüttungs- bzw. Einlagevorgänge vor, auch wenn sie in zivilrechtliche Vereinbarungen gekleidet werden. Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern finden nur dann steuerliche Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend…

UFSW RV/1513-W/10Rückforderungen von zu handelsrechtlich zu Unrecht ausgeschütteten Gewinnanteilen stellen keine verdeckten Ausschüttungen dar, weil keine schuldrechtlichen Beziehungen vorliegen. Ein Fremdvergleich scheitert, weil Nichtgesellschafter keinen Anspruch auf Gewinnausschüttungen haben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2012

…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes voraus, dass die Leistungsbeziehungen unter auch gegenüber gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfolgen. Andernfalls liegen Ausschüttungs- bzw. Einlagevorgänge vor, auch wenn die Vorgänge in zivilrechtliche Geschäfte gekleidet werden. Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern finden nur dann steuerliche Anerkennung, wenn sie nach außen…

UFSK RV/0345-K/08Rekultivierungsrückstellungen und Verträge zwischen nahen Angehörigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2012Teil 1/2

…dass die Leistungsbeziehung auch unter Fremden so abgeschlossen worden wäre. Andernfalls lägen Ausschüttungs- bzw. Einlagevorgänge vor, auch wenn diese in zivilrechtliche Geschäfte gekleidet seien. In den zwischen den Gesellschaftern als Eigentümer der Schottergruben und der "abbauenden" Gesellschaft abgeschlossenen Verträgen sei der Schotterabbau in bestimmte Sektoren…

UFSL RV/1249-L/08Darlehen an Gesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2010

…vornherein ausreichend klar sein und einen eindeutigen Inhalt haben, nach außen ausreichend zu Ausdruck kommen, und einem Fremdvergleich standhalten, widrigenfalls liegen Ausschüttung- bzw. Einlagevorgänge vor, auch wenn diese Vorgänge in zivilrechtliche Geschäfte gekleidet werden (vgl. VwGH 14.12.2000, 95/15/0127; 28.4.1999…

UFSW RV/2454-W/08Verdeckte Gewinnausschüttung bei Entnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2010

…unmittelbar oder mittelbar beteiligten Personen zu verstehen, die zu einer Gewinnminderung der Körperschaft führen und die Dritten der Körperschaft fremd gegenüberstehenden Personen nicht gewährt würden. Andernfalls liegen Ausschüttungs- bzw. Einlagevorgänge vor, auch wenn diese in zivilrechtliche Geschäfte gekleidet sind (vgl. z.B. VwGH vom 14…

UFSI RV/0639-I/06Verdeckte Ausschüttung beim Ankauf einer Liegenschaft durch eine GmbH vom Gesellschafter-Geschäftsführer zu einem überhöhten Preis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2009Teil 1/2

…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes voraus, dass die Leistungsbeziehungen unter auch gegenüber gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfolgen. Andernfalls würden Ausschüttungs- bzw. Einlagevorgänge vorliegen, auch wenn die Vorgänge in zivilrechtliche Geschäfte gekleidet würden. Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern fänden nur dann steuerliche Anerkennung, wenn sie nach außen…

UFSL RV/0079-L/09Verdecktes Eigenkapital bei Überlassung zinsloser Darlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2009

…und Personengesellschaften (EStR 2000 Rz 633 und 2496). Vor dem Hintergrund, dass es sich auch beim zweiten Einlagevorgang zwischen der K GmbH und der KCV KG um eine Nutzungseinlage des steuerrechtlichen Mitunternehmers in die Personengesellschaft handle, sei der Ansatz von fiktiven Zinsen denkunmöglich, weil gemäß …

UFSG RV/0334-G/08Stellen Wertberichtigungen oder Abschreibungen von Verrechnungsforderungen an die Tochtergesellschaft aus der Übernahme von Aufwendungen für die Anstellung eines Geschäftsführers anzuerkennende Betriebsausgaben dar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2008

…für die Tochtergesellschaft. Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaft und ihren Anteilsinhabern als betriebliche Vorgänge setze voraus, dass sie unter gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfolgen, andernfalls sei von Ausschüttungs- oder Einlagevorgängen, auch wenn diese in zivilrechtliche Geschäfte gekleidet worden seien, auszugehen. Ein "In-Vorlage-Treten…

UFSW RV/2503-W/02Verdeckte Ausschüttung auf Basis einer nicht fremdüblichen Forderungsabschreibung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2006

…dritten, der Körperschaft fremd gegenüberstehenden Personen, nicht gewährt werden. Andernfalls liegen Ausschüttungs- bzw. Einlagevorgänge vor, auch wenn diese in zivilrechtliche Geschäfte gekleidet sind (z.B. VwGH 14.12.2000, 95/15/0127). Weiters liegt nach der Judikatur eine verdeckte Gewinnausschüttung nicht nur dann vor, wenn…

UFSW RV/2650-W/02Fremdüblichkeit eines Darlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2006

…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes voraus, dass die Leistungsbeziehungen unter auch gegenüber gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfolgen. Anderenfalls liegen Ausschüttungs- bzw. Einlagevorgänge vor, auch wenn die Vorgänge in zivilrechtliche Geschäfte gekleidet werden. Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern finden nur dann steuerliche Anerkennung, wenn sie die oben…

UFSW RV/3185-W/021) Zulässigkeit der Geltendmachung eines Investitionsfreibetrages für gebrauchte Wirtschaftsgüter innerhalb eines Konzernes 2) Verdeckte Einlage oder fremdübliches Darlehen der Großmuttergesellschaft an ihre Enkelgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2006Teil 1/3

…Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Gesellschaftern als betriebliche Vorgänge setzt voraus, dass die Leistungsbeziehungen unter auch gegenüber gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfolgen, andernfalls liegen Einlagenvorgänge vor, auch wenn die Vorgänge in zivilrechtliche Geschäfte gekleidet werden. So muss ein solcher Vertrag nach außen ausreichend zum Ausdruck…

UFSW RV/1658-W/02Kredit an Gesellschafter-Geschäftsführer nicht fremdüblich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2006Teil 1/2

…Vereinbarungen müssen von vornherein ausreichend klar sein und einen eindeutigen Inhalt haben, nach außen ausreichend zu Ausdruck kommen und einem Fremdvergleich standhalten, widrigenfalls liegen Ausschüttung- bzw. Einlagevorgänge vor, auch wenn diese Vorgänge in zivilrechtliche Geschäfte (wie z.B. Rahmenkreditvereinbarungen) gekleidet werden (siehe neben den obzit…

UFSG RV/0600-G/02Haftungsinanspruchnahmen als Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2005

…von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Mitgliedern als betriebliche Vorgänge setzt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes voraus, dass die Leistungsbeziehungen unter - auch gegenüber gesellschaftsfremden Personen - üblichen Bedingungen erfolgen. Andernfalls liegen Ausschüttungs- bzw. Einlagevorgänge vor, auch wenn die Vorgänge in zivilrechtliche Geschäfte eingekleidet werden. Dies bedeutet…

UFSW RV/1588-W/05Keine Investitionszuwachsprämie bei der Einlage von aus einer Geschäftsauflösung erworbenen, in einen neuwertigen Zustand gebrachten Wirtschaftsgütern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2005

… 108e Abs. 1 EStG 1988 werden aber nur jene Wirtschaftsgüter teilhaftig, die angeschafft oder hergestellt wurden. Diese Voraussetzung erfüllen jedoch Einlagevorgänge nicht, weshalb schon aus diesem Grund eine Zuerkennung einer Investitionszuwachsprämie nicht erfolgen konnte (Siehe auch: Quantschnigg, Die Investitionszuwachsprämie - Ein Zuwachs im Steuerwesen? In ÖStZ…

UFSG RV/0073-G/02Nichtanerkennung von Forderungsabschreibungen, verdeckte Ausschüttung aus nicht fremdüblichen Leistungsbeziehungen (inklusive der Nichtverzinsung von Forderungen) und Übernahme von Reisekosten ohne Rückersatz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 3/3

…nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes voraus, dass die Leistungsbeziehungen unter gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfolgen. Andernfalls liegen Ausschüttungs- bzw. Einlagevorgänge vor, auch wenn sie in zivilrechtliche Vereinbarungen gekleidet werden. Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern finden nur dann steuerliche Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend…

UFSW RV/1126-W/04Schätzungsberechtigung bei unvollständig bzw. nicht vorgelegten steuerlichen Büchern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2005

…beteiligten Personen zu verstehen, die zu einer Gewinnminderung führen und die dritten, der Körperschaft fremd gegenüberstehenden Personen, nicht gewährt werden. Andernfalls liegen Ausschüttungs- bzw. Einlagevorgänge vor, auch wenn diese in zivilrechtliche Geschäfte gekleidet sind (vgl. z.B. VwGH_14.12.2000, Zl. 95/15/0127…

UFSG RV/0166-G/04Eine Teilwertabschreibung einer Beteiligung kann in den ersten Jahren wegen behaupteter Fehlmaßnahmen nicht bloß auf die Behauptung nicht erfüllter Umsatzerwartungen gestützt werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.04.2005

…abgewickelt wurden. Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Anteilsinhabern als betriebliche Vorgänge setzt voraus, dass sie unter gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfolgen, andernfalls liegen Ausschüttungs- oder Einlagevorgänge vor, auch wenn diese in zivilrechtliche Geschäfte eingekleidet werden. Ein In-Vorlage-Treten von Aufwendungen, die…

UFSW RV/2043-W/03Ein ungeklärter Vermögenszuwachs (hier: nicht geklärte Mittelherkunft von Einlagen auf dem Gesellschafterverrechnungskonto) stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2005

…Personen zu verstehen, die zu einer Gewinnminderung führen und die dritten, der Körperschaft fremd gegenüberstehenden Personen, nicht gewährt werden. Andernfalls liegen Ausschüttungs-bzw Einlagevorgänge vor, auch wenn diese in zivilrechtliche Geschäfte gekleidet sind (vgl. z.B. VwGH vom 14.12.2000, Zl. 95/15/0127…