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BFG RV/6100238/20131. Nichtvorliegen einer Einlagenrückzahlung, wenn infolge der Nichtanerkennung eines behaupteten Einlagevorganges kein ausreichendes Einlagenkapital vorhanden ist 2. Besteuerungsrecht an verdeckten Ausschüttungen nach der Maßgabe des DBA Spanien bei nicht feststellbarem Ort der Geschäftsleitung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.06.2022Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Ralf Schatzl, den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Peter Lederer und Dr. Rupert Mayr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. August 2012 gegen die…

BFG RV/6100238/20131. Nichtvorliegen einer Einlagenrückzahlung, wenn infolge der Nichtanerkennung eines behaupteten Einlagevorganges kein ausreichendes Einlagenkapital vorhanden ist 2. Besteuerungsrecht an verdeckten Ausschüttungen nach der Maßgabe des DBA Spanien bei nicht feststellbarem Ort der Geschäftsleitung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.06.2022Teil 2/2

Rekurriert man in diesem Zusammenhang auf die im Schrifttum in Zusammenhang mit der möglichen Qualifikation der Überlassung von Geschäftschancen als verdeckte Ausschüttungen erfolgten Ausführungen (vgl dazu Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr [Hrsg], KStG § 8 Rz 194 ff; Raab/Renner in Renner/Strimitzer/Vock [Hrsg], Die Körperschaftsteuer…

KStR 2013 Rz 494–50011.2.2 Geld- und Sacheinlagen
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

11.2.2 Geld- und Sacheinlagen 11.2.2.1 Allgemeines Rz 494: Unter die offenen Einlagen fallen zunächst die im Gesellschaftsrecht ausdrücklich geregelten Einlagen im Austausch gegen Gesellschaftsrechte, wie das den Kapitalgesellschaften anlässlich Gründung oder Kapitalerhöhung zugeführte Nominalkapital inklusive Ausgabeaufgeld, Nachschüsse gemäß §§ 72 ff…

EStR 2000 Rz 306–3133.2.2 Erwerb von Anteilsrechten auf Grund einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§ 3 Abs. 1 Z 29 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…liegt keine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln vor. Der Vorgang stellt bei natürlichen Personen als Gesellschafter eine Ausschüttung mit Endbesteuerung und einen nachfolgenden Einlagevorgang iSd § 6 Z 14 EStG 1988 dar. 3.2.2.2 Ausländische Körperschaften Rz 308: Die Steuerfreiheit erstreckt sich auch auf die Kapitalerhöhung…

EStR 2000 Rz 437–4484.1.9 Einlagen
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

4.1.9 Einlagen 4.1.9.1 Allgemeines Rz 437: Einlagen sind alle Zuführungen von Wirtschaftsgütern aus dem außerbetrieblichen Bereich (§ 4 Abs. 1 EStG 1988). Zu den Nutzungseinlagen siehe Rz 2496 ff und 2595 ff. 4.1.9.2 ABC der Einlagen Anschaffung Rz…

EStR 2000 Rz 680–6854.4.4 Entnahmen und Einlagen
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

4.4.4 Entnahmen und Einlagen 4.4.4.1 Geldentnahmen/Geldeinlagen Rz 680: Da die Geldflüsse auf Grund von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bereits unmittelbar die Basis für die Gewinnermittlung darstellen, sind Geldentnahmen und Geldeinlagen irrelevant. 4.4.4.2 Sachentnahmen/Sacheinlagen Rz 681: Sachentnahmen…

KStR 2013 Rz 517–53611.2.8 ABC der Einlagen und Beiträge
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

11.2.8 ABC der Einlagen und Beiträge Alineare Einlagen Rz 517: Leisten nicht sämtliche Anteilsinhaber Einlagen, ändert dies nichts an der Einlagenwirkung. Anteilige Einlage Rz 518: Veräußert der Anteilsinhaber der Körperschaft ein Wirtschaftsgut zu einem unangemessen niedrigen Preis, ist in Höhe der Differenz zum…

KStR 2013 Rz 486–49311. Einlagen (§ 8 Abs. 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

11. Einlagen (§ 8 Abs. 1 KStG 1988) 11.1 Allgemeines Rz 486: Die steuerliche Neutralität von Gesellschaftereinlagen und ähnlichen Leistungen im Sinne des § 8 Abs. 1 KStG 1988 folgt bereits aus der Systematik des Gewinnbegriffs, da sie in gleicher Weise wie Einlagen im Sinne des…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 3/3

| | | | 35.000 | Kapitalrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 3.000 | | | -3.000 (3) | 0 | Gewinnrücklagen-Subkonto (= disponibel) | 0 | | | | | Bilanzgewinn-Subkonto (= disponibel) | 0 | +5.000 (2) |…

UFSW RV/2161-W/02Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt immer dann vor, wenn die Gesellschaft dem Gesellschafter oder einer diesem nahestehenden Person einen Vorteil zuwendet, den sie einem Fremden nicht zuwenden würde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2004Teil 2/2

…beteiligten Personen zu verstehen, die zu einer Gewinnminderung der Körperschaft führen und die dritten, der Körperschaft fremd gegenüberstehenden Personen, nicht gewährt werden. Andernfalls liegen Ausschüttungs-bzw Einlagevorgänge vor, auch wenn diese in zivilrechtliche Geschäfte gekleidet sind (vgl. z.B. VwGH vom 14.12.2000, Zl…

EStR 2000 Rz 2600–26096.19.2.2 Offene und verdeckte Einlagen sowie Nutzungseinlagen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…vom Anteilsinhaber Geld oder körperliche oder unkörperliche Wirtschaftsgüter aus gesellschaftlichem Anlass (societatis causa). Rz 2602: Eine direkte verdeckte Einlage liegt vor, wenn der Gesellschafter der Körperschaft ein Wirtschaftsgut außerhalb eines Leistungsaustauschs und außerhalb eines gesellschaftsrechtlich gedeckten Einlagevorganges zuwendet. Ob eine Geldeinlage zum Zwecke der Kapitalstärkung…

KStR 2013 Rz 863–873Missbräuchliche Einschaltung einer Körperschaft in einem Niedrigsteuerland
geltende FassungRichtlinien13.03.2013

…stellt diese eine verdeckte Ausschüttung dar, weil idR die entsprechende Vereinbarung auf gesellschaftlicher Ebene getroffen wird. Nutzungseinlage/Nutzungsüberlassung, geleistetes Entgelt hiefür Rz 868: Ausschüttungs- bzw. Einlagevorgänge (Nutzungsüberlassung bzw. Nutzungseinlage) können auch vorliegen, wenn die Vorgänge in zivilrechtliche Geschäfte eingekleidet werden. Entgelte für derart fremdunübliche Leistungsbeziehungen…

BFG RV/7104850/2015GmbH - betrieblich bedingter Kredit? Betriebliche Verwendung eines KFZ? Subjektive Voraussetzungen für das Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.03.2020Teil 2/2

…beteiligten Personen zu verstehen, die zu einer Gewinnminderung der Körperschaft führen und die dritten, der Körperschaft fremd gegenüberstehenden Personen, nicht gewährt werden. Andernfalls liegen Ausschüttungs-bzw Einlagevorgänge vor, auch wenn diese in zivilrechtliche Geschäfte gekleidet sind (vgl. z.B. VwGH vom 14.12.2000, Zl…

UFSW RV/3186-W/02Verdeckte Einlage oder fremdübliches Darlehen der Großmuttergesellschaft an ihre Enkelgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2006Teil 1/2

…Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Gesellschaftern als betriebliche Vorgänge setzt voraus, dass die Leistungsbeziehungen unter auch gegenüber gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfolgen, andernfalls liegen Einlagevorgänge vor, auch wenn die Vorgänge ausreichend zum Ausdruck kommen, einen klaren und eindeutigen Inhalt haben und hinsichtlich der Konditionen einen…

UFSG RV/0074-G/02Außerbilanzielle Zurechnungen von Beträgen mit Zahlungen an unbekannte Empfänger als verdeckte Ausschüttungen an den Gesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 3/3

…nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes voraus, dass die Leistungsbeziehungen unter gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen erfolgen. Andernfalls liegen Ausschüttungs- bzw. Einlagevorgänge vor, auch wenn sie in zivilrechtliche Vereinbarungen gekleidet werden. Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern finden nur dann steuerliche Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend…

BFG RV/5101385/2015Verdecktes Eigenkapital einer ausländischen Tochtergesellschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.12.2022Teil 1/5

…2000, 96/15/0159; 26.2.2004, 99/15/0053; 2.6.2004, 2001/13/0229). Andernfalls liegen Ausschüttungs- beziehungsweise Einlagevorgänge vor, auch wenn diese Vorgänge in zivilrechtliche Geschäfte gekleidet werden (vgl. VwGH 21.10.2004, 2000/13/0179, 14.12.2006, 2006/14/0025)…

BFG RV/2100829/2012Körperschaftsteuer: Segeljacht einer HandelsGmbH kein Betriebsvermögen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2022Teil 2/2

…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes voraus, dass die Leistungsbeziehungen unter auch gegenüber gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen stehen. Andernfalls liegen Ausschüttungs- bzw. Einlagevorgänge vor, auch wenn die Vorgänge in zivilrechtliche Geschäfte gekleidet werden. Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern finden nur dann steuerliche Anerkennung, wenn sie nach außen…

BFG RV/7102781/2012Schulden zur Anschaffung einer Beteiligung nach Punkt 4.3(2) Wiener Verfahren (Schenkungssteuer)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.06.2022Teil 1/2

…Nach der herrschenden Theorie der Doppeleinlage führen Großmutterzuschüsse zu einer Einlage der zuschießenden Großmuttergesellschaft in die dazwischenliegende Tochtergesellschaft einerseits und zu einer Einlage der Tochtergesellschaft in die empfangende Enkelgesellschaft andererseits. Es liegen somit zwei Einlagevorgänge nach § 8 Abs 1 KStG vor (VwGH 22.6.2007…

BFG RV/7103584/2016Missbrauch im Zusammenhang mit der Vermietung zweier Luxuseinfamilienhäuser unter Zwischenschaltung einer GmbH sowie keine unternehmerische Tätigkeit bei überlanger Bautätigkeit; fortgesetztes Verfahren zu UFS GZ RV/0316-W/13 bzw. VwGH 28. Juni 2016, 2013/13/0080
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.01.2019Teil 3/4

…w.N.) voraus, dass die Leistungsbeziehungen unter auch gegenüber gesellschaftsfremden Personen üblichen Bedingungen stehen. Andernfalls liegen Ausschüttungs- bzw. Einlagevorgänge vor, auch wenn die Vorgänge in zivilrechtliche Geschäfte gekleidet werden. Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern finden nur dann steuerliche Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend…

BFG RV/7105145/2015Darlehensgewährung an Großmuttergesellschaft - Beurteilung als verdeckte Ausschüttung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.12.2018Teil 1/2

…Refinanzierung bestehender Darlehen von Banken) die Gesellschafterzuschüsse versehen wären. Die verbindlichen Refinanzierungszusagen der CAN-Gesellschaft seien laut Pressemitteilung vom 26.11.2008 außerdem erst im November 2008 getätigt worden. Mangels Fremdüblichkeit lägen Ausschüttungs- und Einlagevorgänge vor, auch wenn die Vorgänge in zivilrechtliche Geschäfte gekleidet worden…