…Noch dazu ist alleine der Anlass der Einladung - nämlich der 70. Geburtstag des Bw - schon aussagekräftig genug, um die Aufwendungen eindeutig § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. a EStG 1988 zuzuordnen. Dass eine derartige Einladung und Bewirtung der Werbung diene und die berufliche Veranlassung weitaus…
…näherer Anordnung vom Gesetz versagt. Zur Gänze abzugsfähig sind Bewirtungskosten, die unmittelbar Bestandteil der Leistung sind oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der Leistung stehen. Ferner Bewirtungskosten in Fällen, in denen die Repräsentation (Einladung und Bewirtung) zu den beruflichen Aufgaben eines Steuerpflichtigen gehört und die bewirteten…
…Bewirtungskosten, die unmittelbar Bestandteil der Leistung sind oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der Leistung stehen. Ferner Bewirtungskosten in Fällen, in denen die Repräsentation (Einladung und Bewirtung) zu den beruflichen Aufgaben eines Steuerpflichtigen gehört und die bewirteten Personen nicht "Geschäftsfreunde" des Steuerpflichtigen sind. 2.1. Bewirtung…
…2004 und 2005 geltend gemachten Bewirtungskosten seien im Zusammenhang mit der politischen Funktion des Bw. als Stadtrat für A bzw. Vizebürgermeister der Stadtgemeinde X gestanden und haben im Rahmen einer Veranstaltung zur Informationsbeschaffung gedient oder es habe sich um Einladungen außerhalb des Haushaltes des Bw…
…Vorlage des Seminarinhaltes Der Seminarinhalt wäre mehrmals mündlich erläutert und von der BP keine Stellungnahme genommen worden. ad Nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen) Nach den Einkommenssteuerrichtlinien würden Aufwendungen für Bewirtung nicht dem Abzugsverbot unterliegen, wenn die Repräsentation (Einladung und Bewirtung) zu den beruflichen Aufgaben des Steuerpflichtigen gehört…
…Computer, etc.). Die geltend gemachten Bewirtungsspesen für Treffen mit Geschäftspartnern (3.328,70 w) sowie die unter dem Titel "Branchenübliche Einladungen" angeführten Aufwendungen zählen gemäß § 20 EStG 1988 zu den Kosten der privaten Lebensführung, da es sich hierbei um nichtabzugsfähige Repräsentationsaufwendungen handelt. Da es zudem…
…den regelmäßigen Informationsaustausch mit anderen b1en - wobei es zu gegenseitigen Einladungen zum Mittagessen käme - verwiesen. Dies wäre bereits in der mündlichen Verhandlung über die Gewährung einer Werbungskostenpauschale für Journalisten betreffend Einkommensteuer 1996 erörtert worden. Hier wäre als Ergebnis festgehalten worden, dass die Bewirtungsspesen anzuerkennen sind…
…sich der Aktenlage nämlich nicht entnehmen, dass die strittigen Ausgaben anlässlich der vom Bw. ausgesprochenen Einladung in Besorgung seiner Dienstpflichten und im Rahmen seiner dienstlichen Arbeit als Attache der österreichischen Botschaft in X getätigt wurden. Ein derartiges Vorbringen wird auch vom Bw. selbst nicht erstattet…
…Einladung S. und Blumen tragen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates als leitender Angestellter überwiegend Repräsentationscharakter in sich, da bei diesen Gelegenheiten vorwiegend das Ansehen des Bw. und somit dessen Repräsentation gefördert wird. Dass es sich dabei um Kunden oder Geschäftsfreunde handelt und damit die Bewirtungsaufwendungen…
…Gänze nicht abzugsfähige Bewirtungsaufwendungen. Die Aufwendungen für das Casino Baden (2001) würden eine Einladung zu einer Veranstaltung der Firma S in das Casino Baden betreffen. De facto sei es eine Einladung nicht in das Casino, sondern in das Casinorestaurant gewesen, denn die Einladung habe sich…
…Die Aufwandsentschädigung ist eine Subvention, die die Kosten für Einladungen, Blumen etc. abdeckt. Die Bewirtung seiner Mitarbeiter wertet er als Informationsbeschaffung. Die Bezirksräte bekommen eine Aufwandsentschädigung für Informationsbeschaffung, sprich "Mitarbeiter in Laune halten". Alle Ausgaben für die Mitarbeiter stellen Werbungskosten dar." Weiters legte der Berufungswerber…
…der Bewirtung auch bei Freiberuflern möglich. Wird in diesen Fällen aber lediglich vorgebracht, die Aufwendungen hätten der unumgänglichen Kontaktpflege mit Kunden und präsumptiven Kunden, der Kontaktaufnahme mit den Geschäftspartnern und den Besprechungen zwischen den Gesellschaftern in der Nähe des Arbeitsplatzes gedient, weil die Einladung zu…
…der Einladung zum Konsum von Essen bzw. Getränken anlässlich von Besprechungen keine repräsentative Mitveranlassung erwachsen soll, ist nicht ersichtlich. So hat der VwGH u.a. im Erkenntnis Zl. 99/14/0071 v. 31.3.2003 erwogen hat, dass das gesellschaftliche Ansehen nicht nur die Bewirtung…
…sondern auch Freunde und Verwandte des Bw. unterscheidet sich die strittige Einladung nicht wesentlich von sonstigen - anlässlich von Jubiläen üblichen - Bewirtungen von Arbeitskollegen (Vorgesetzte und Mitarbeiter der Pfarre) und Freunden. Ergänzend sei darauf verwiesen, dass die eingeladenen Gäste nicht als Geschäftsfreunde im eigentlichen Sinn angesehen…
…gesichert. Anschließend an das gemeinsame Frühstück sei dann die Dienstbesprechung. Das Finanzamt versagte den Bewirtungskosten im angefochtenen Bescheid die Anerkennung als Werbungskosten. Auch wenn die Einladungen der Mitarbeiter persönliche Gespräche ermöglichen würden und ein Bereich der persönlichen Zuwendung geschaffen und die berufliche Tätigkeit gefördert werde…
…hat er nicht behauptet. Somit verlagern sich die Einladungen jedenfalls auf die Ebene von Repräsentationsaufwendungen, wo nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates jedenfalls ein Werbecharakter in Form von Bewirtungen von "Geschäftsfreunden" nicht erkennbar ist und somit kein Abzug in Höhe der Hälfte der geltend gemachten Aufwendungen…
…bei der Personalvertretung Gemeinde (S 71 Belegordner) um die Teilnahme an deren Betriebsausflug. Bei der Bewirtung H findet sich auf der Rückseite der Bezug habenden Gasthausrechnung (S 63 Belegordner) der Vermerk "Einladung nach GR", auf der Gasthausrechnung J (S 47 Belegordner) ist vermerkt "Wandertag - Essen…
…im Sinne des § 12 UStG 1972 sowie § 12 UStG 1994 nicht abzugsfähig, da die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nicht erfüllt sind. Hinsichtlich Einkommensteuer ist daher der Berufung betreffend Bewirtung und Einladungen in allen Berufungsjahren teilweise stattzugeben. Hinsichtlich Umsatzsteuer: Gem. § 12 Abs. 1 Z 1 UStG…
…Bewirtung von Geschäftsfreunden (Punkt 7. der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 27. April 1999) Das Finanzamt hat im Rahmen der Berufungsvorentscheidung die Nichtabzugsfähigkeit der Aufwendungen für die Einladung von Kollegen als Betriebsausgaben und die Kürzung der darauf entfallenden Vorsteuern unter Bezugnahme auf die herrschende Judikatur…
…Bl, 2 P nicht mehr genau eruierbar | 486,00 S | Sch, Mitarbeiter Bundesimmobiliengesellschaft, Bewertungsauftrag Einladung an Beamte | 5.212,00 S | Tulbing, SV Hauptverband, Vortragstätigkeit Mitarbeiter des Hauptverbandes der Sachverständigen zum Essen eingeladen | 1.497,00 S | M, 3…