…sei. Über die Berufung wurde erwogen: Der UFS gelangte aus u.a. Gründen zu der Überzeugung, dass keine wesentlichen Änderungen jener Verhältnisse die dem Einkommensteuervorauszahlungsbescheid 2007 zugrunde lagen eingetreten sind. Gemäß § 45 Abs. 1 EStG 1988 hat ein Steuerpflichtiger auf die Einkommensteuer Vorauszahlungen zu entrichten.…
…vom 19. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 25. Februar 2008 betreffend Einkommensteuervorauszahlung 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.), geboren am 1.1., erhält eine Pension der Pensionsversicherungsanstalt sowie eine der…
…abgewiesen wurde. Die Berufung habe sich gegen die aufgrund gemäß § 45 Abs. 1 EStG 1988 vorgenommene Erhöhung der Einkommensteuervorauszahlungen gerichtet. Nachdem weder Prognoserechnungen noch sonstige Gründe für eine geänderte Höhe der Vorauszahlungen bekanntgegeben worden seien, sei die Berufung abzuweisen. Mit Eingabe vom 24. Jänner 2005…
…vom 12. März 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 5. März 2004 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw., Herr XY), geboren 1922, erhält eine Pension der Pensionsversicherungsanstalt sowie…
…vertreten durch Dr. Helmut Blum gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Einkommensteuervorauszahlung 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Vorauszahlung an Einkommensteuer wird mit 7.200 S (523,24 €) festgesetzt. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
…Bw., vertreten durch Dr. Helmut Blum, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Einkommensteuervorauszahlung 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb…
…um netto € 24,08 oder 1,6% per Monat erhöht, es müsste sich die von der Regierung und vom Finanzminister so sehr gepriesene Steuerreform auswirken und dennoch erhöhe das FA die Einkommensteuervorauszahlung des Bw. um 38.95% von bisher € 1.109,00 auf…
…2% des nicht entrichteten Abgabenbetrages in Höhe von € 2.098,08 vor. Gegen diesen Bescheid erhob die Berufungswerberin durch ihren ausgewiesenen Vertreter fristgerecht Berufung und beantragte die Aufhebung des bekämpften Bescheides. Die Berufungswerberin sei zum Fälligkeitstag der in Frage stehenden Einkommensteuervorauszahlung auf Urlaub gewesen…
…für eine weitere Anpassung der Einkommensteuervorauszahlung erweisen. Daher kann der Berufung lediglich hinsichtlich der Berücksichtigung der bereits für 2004 greifenden Steuerreform entsprochen werden. Diese Auswirkungen hat die Abgabenbehörde I. Instanz in der Berufungsvorentscheidung punktgenau berücksichtigt. Damit konnte dem Eventualbegehren, die Einkommensteuervorauszahlung angemessen zu reduzieren vollinhaltlich…
…Lackner, vom 17. Juni 2004 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 17. Juni 2004 wurde vom Finanzamt bei RKP (in der Folge Bw.) der Bescheid betreffend die Vorauszahlungen an Einkommensteuer 2004 (Vorauszahlungsbescheid 2004) erlassen…
…getrennt versteuert werden. Das Finanzamt hat die Ermittlung der Abgabennachforderung aus dem Jahr 2006 iHv. 1.066,30 € dem Einkommensteuervorauszahlungsbescheid 2008 zugrunde gelegt und die Vorauszahlungen mit 1.162,26 € angesetzt, d.i. eine Erhöhung der Abgabennachforderung aus dem Jahr 2006 um 9 %…
…Einkünften im Jahr 2011 von € 12.600,00 (brutto) Einkünfte aus selbständiger Arbeit von etwa € 11.200,00 erzielen werde. Demgemäß setzte das FA die Einkommensteuervorauszahlungen im Wege der Berufungsvorentscheidung mit € 2.300,00 fest. Im Vorlageantrag führt der Bw. ergänzend aus…
…Februar 2009 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen für 2009 und Folgejahre sowie vom 14. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 14. Juni 2010 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen für 2010 und Folgejahre entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk in Wien betreffend Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2003 und Folgejahre vom 6. November 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…Juli 2012 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen für 2012 und Folgejahre entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für das Jahr 2012 werden mit € 25.000,00 festgesetzt. Entscheidungsgründe Das Finanzamt erließ mit Datum 16.7.2012 unter…
…Finanzminister Dr. Pröll und die Justizministerin Dr. Bandion-Ortner mit der höflichen Bitte um Intervention) ergänzte der Berufungswerber im Hinblick auf die Einkommensteuervorauszahlung 2010, dass er 2010 die meiste Zeit krank gewesen sei und fast nicht dazu verdienen hätte können. Mit Fax vom 14. Februar…
…März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes fa vom 11. März 2011 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2011 und Folgejahre entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 11. März 2011 wurden die Vorauszahlungen an Einkommensteuer für 2011 und Folgejahre…
…Mit Berufungsvorentscheidung vom 21. Dezember 2010 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass die restliche Einkommensteuervorauszahlung für den Zeitraum 10-12/2010 mit Fälligkeitstag 15. November 2010 in Höhe von € 2.823,70 nicht entrichtet worden sei. Am 15…
…angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9. September 2008 setzte das Finanzamt einen Säumniszuschlag in Höhe von € 52,28 fest, da die Einkommensteuervorauszahlung 07-09/2008 mit einem Betrag von € 2.614,00 nicht bis zum Fälligkeitstag, dem 18. August 2008…
…| | - 24.400,00 | Gutschrift Investitionszuwachsprämie | | - 9.939,40 | Kapitalertragsteuer | | 3.029,95 | Einkommensteuervorauszahlungen 2005 | 345.104,85 | | zu hoch geleistete EVZ 2005 | - 288.200,00 | 56.904,85 | Einkommensteuerveranlagung 2004…