…auf und setzte die Einkommensteuer neuerlich fest. Begründend führte es aus, dass die verdeckten Gewinnausschüttungen zuzüglich der Kapitalertragsteuer Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellten und beim Bw. steuerlich zu erfassen seien. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der Bw. aus, dass gegen die Bescheide der GesmbH Berufung…
…die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 27 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 gehören Zuwendungen jeder Art von nicht unter § 5 Z 6 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 fallenden Privatstiftungen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Gemäß § 93 Abs. 2 lit. d EStG 1988 wird bei Zuwendungen jeder Art…
…weil das Finanzamt aus der Beteiligung an der EACC stammende Dividenden als Einkünfte aus Kapitalvermögen veranlagt hat. Ihre Berufung hat die Bw. im Wesentlichen damit begründet, dass ihr keine Kapitalerträge zugeflossen seien und dass sie auch nicht reinvestiert habe. Zu den aus der EACC-Beteiligung…
…vom 5.August 1996 als unbegründet abgewiesen. Das Finanzamt verwies auf eine Mitteilung der Großbetriebsprüfung Salzburg, nach der der Bw im Jahr 1994 einen Gewinn von ATS 196.000.-aus den Lettern des EKC bezogen habe. Dieser Gewinn stelle Einkünfte aus Kapitalvermögen dar, die gem. …
…dem Gesellschafter FH und dessen Gattin einen Gewinnanspruch vermitteln hätte wollen, weshalb die entsprechenden Erträge in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu betrachten wären. Die Argumentation, dass sich die neue Geschäftsführung vom Druck der Bank befreien wollte, wäre laut Vertreterin des Finanzamtes nicht stichhaltig…
…werten war, da die Erwirtschaftung der Gewinne allenfalls ein Resultat seiner Arbeitsleistung und der Rückzahlungsgrund im rechtmäßigen Erwerb einer Forderung gelegen war. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen aber nur Vermögensvermehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für die Kapitalnutzung darstellen (siehe BFH v. 2.3…
… 30 angeführt: Die in Rede stehenden Einkünfte könnten solche aus Kapitalvermögen nach § 27 Abs. 1 Z. 4 EStG darstellen. Den Ausführungen der Vertreterin des Finanzamts fügte der Vertreter der Bp die Alternativvariante hinzu: "Auch Einkünfte aus Leistungen wären denkbar." Trage man dem Einwand in der…
…ist eine Einnahme dann anzusehen, wenn der Empfänger rechtlich und wirtschaftlich über sie verfügen kann (VwGH 22.2.1993, 92/15/0048). Strittig ist, ob im Berufungsfall steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen überhaupt vorliegen, welcher Art sie sind und in weiterer Folge, ob auch die gutgeschriebenen…
…rechtlich und wirtschaftlich über sie verfügen kann (VwGH 22.2.1993, 92/15/0048). Strittig ist, ob im Berufungsfall steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen überhaupt vorliegen, welcher Art sie sind und in weiterer Folge, ob auch die gutgeschriebenen und reinvestierten Beträge als zugeflossene Kapitalerträge zu beurteilen…
…ist eine Einnahme dann anzusehen, wenn der Empfänger rechtlich und wirtschaftlich über sie verfügen kann ( VwGH 22 .2.1993, 92/15/0048). Strittig ist, ob im Berufungsfall steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen überhaupt vorliegen, welcher Art sie sind und in weiterer Folge, ob auch die gutgeschriebenen…
…und wirtschaftlich über sie verfügen kann ( VwGH 22 .2.1993, 92/15/0048). Strittig ist, ob im Berufungsfall steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen überhaupt vorliegen, welcher Art sie sind und in weiterer Folge, ob auch die gutgeschriebenen und reinvestierten Beträge als zugeflossene Kapitalerträge zu beurteilen sind…
…ist eine Einnahme dann anzusehen, wenn der Empfänger rechtlich und wirtschaftlich über sie verfügen kann (VwGH 22.2.1993, 92/15/0048). Strittig ist, ob im Berufungsfall steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen überhaupt vorliegen, welcher Art sie sind und in weiterer Folge, ob auch die gutgeschriebenen…
…ist eine Einnahme dann anzusehen, wenn der Empfänger rechtlich und wirtschaftlich über sie verfügen kann (VwGH 22.2.1993, 92/15/0048). Strittig ist, ob im Berufungsfall steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen überhaupt vorliegen, welcher Art sie sind und in weiterer Folge, ob auch die gutgeschriebenen…
…ist eine Einnahme dann anzusehen, wenn der Empfänger rechtlich und wirtschaftlich über sie verfügen kann (VwGH 22.2.1993, 92/15/0048). Strittig ist, ob im Berufungsfall steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen überhaupt vorliegen, welcher Art sie sind und in weiterer Folge, ob auch die gutgeschriebenen…
…unstrittig festgestellt, dass für das Jahr 1997 zusätzliche Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von öS 53.550,-- (anrechenbare Kest öS 13.387,50) erzielt wurden, die, im Zuge des gemäß § 303 BAO wiederaufgenommenen Verfahrens, den steuerpflichtigen Einkünften erhöhend zuzurechnen waren. Der Bw. erhob Berufung und…
…Im Einkommensteuerbescheid 1994 vom 19. November 1996 wurden daher dem Berufungswerber für das Jahr 1994 Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Höhe von Schilling 226.800,00 zugerechnet. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw. Berufung mit folgender Begründung: Die Zahlungen aufgrund des Kaufes von EKC-Letter…
…Im Einkommensteuerbescheid 1994 vom 18. Dezember 1996 wurden daher dem Berufungswerber für das Jahr 1994 Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Höhe von Schilling 37.000,00 zugerechnet. Gegen diesen Bescheid erhob die Bw. Berufung mit folgender Begründung: Die Zahlungen aufgrund des Kaufes von EKC-Letter…
…Damit steht bereits fest, dass die dem Bw. im August und im September 1994 zugeflossenen Beträge von jeweils Schilling 14.000,- (Zinsen für die im November 1993 gezeichneten Letter) Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellen. Da der Verlust des eingesetzten Kapitals steuerlich unbeachtlich ist, kann der nicht…
…der ausgestellten Bescheinigung über eine Beteiligung als Vorzugsaktie bzw. Units an der EACC weder eine Beteiligung als stiller Gesellschafter noch als Aktionär vorliege und im betreffenden Sachverhalt vielmehr von einem darlehensähnlichen Geschäft auszugehen sei und die zugeflossenen Beträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen seien…
…Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2008 vom 2.11.2012 wurde vom Finanzamt die von der AG an die Bw. erfolgte Ausschüttung von € 2.200 als Einkünfte aus Kapitalvermögen angesetzt, die abgeführte KESt (€ 550) sowie die Lohnsteuer (€ 265) angerechnet und die Einkommensteuer nach…