…nach §§ 37 Abs. 1 lit. a und 46 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und 2.) B. (Zweitbeschuldigter), vertreten durch ProfBx., wegen der Finanzvergehen des gewerbsmäßigen Schmuggels und des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach §§ 35 Abs. 1 lit. a, 38 Abs…
…eingangsabgabepflichtige Waren, die zugleich Gegenstände des Tabakmonopols seien, nämlich unter anderem im Zeitraum September 1998 bis Juli 1999 18.000 Stück Zigaretten der Marke Marlboro [Anmerkung: Auf die unter 1a) genannten Zigaretten entfielen Eingangsabgaben in Höhe von ATS 39.749,00 (d.s. € 2…
…14; Bemessungsgrundlage gemäß § 44 Abs. 2 lit. c FinStrG: € 5.136,89). Er hat dadurch die Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols gemäß § 44 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen. Gemäß …
…hinsichtlich der og. Zigaretten das Finanzvergehen des Schmuggels und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols gemäß §§ 35 Abs. 1 lit. a, 44 Abs. 1 lit. b FinStrG begangen zu haben. Dieses Erkenntnis ist unbekämpft in Rechtskraft erwachsen. Anlässlich der am 18. Jänner 2005…
…Es ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann. Das Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz stützt den Tatvorwurf der Verwirklichung des Finanzvergehens des Schmuggels und des Finanzvergehens des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols als…
…Damit ist eine Bestrafung des Berufungswerbers, selbst wenn alle sonstigen Voraussetzungen für einen Schuldspruch vorliegen sollten, nicht (mehr) zulässig. Infolge der eingetretenen absoluten Verjährung war das Strafverfahren bezüglich der zur Last gelegten Finanzvergehen des Schmuggels und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols einzustellen. …
…hinsichtlich welcher von bislang unbekannten Personen die Finanzvergehen des Schmuggels und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols gem. §§ 35 Abs. 1 lit. a und 44 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen wurden, an sich gebracht und damit die Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei gemäß…
…hinsichtlich welcher von bislang unbekannten Personen die Finanzvergehen des Schmuggels und des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols gem. §§ 35 Abs. 1 lit. a und 44 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen wurden, an sich gebracht und damit die Finanzvergehen der vorsätzlichen Abgabenhehlerei gemäß…
…gebracht (Pkt. II.), und dadurch die Finanzvergehen zu Pkt. I. 2. lit. b) der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei gemäß §§ 37 Abs. 1 lit. a iVm 38 Abs. 1 lit. a FinStrG und zu Pkt. II. des vorsätzlichen Eingriffes in Rechte des Tabakmonopols nach § 44 Abs. 1 lit…
…Finanzvergehen des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols begangen zu haben. Aus diesem Grund wurde über ihn gemäß §§ 37 Abs.2, 38 Abs.1 lit.a) und 44 Abs.2 iVm. § 21 Abs. 1 und 2 sowie 41 und 44 FinStrG, eine Geldstrafe in…
…zu b) des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols gemäß § 44 Abs. 1 lit. b FinStrG begangen zu haben. Aus diesem Grund wurde über sie gemäß §§ 35 Abs. 4, 44 Abs. 2 iVm. § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe…
…verkauft und dadurch die Finanzvergehen des Schmuggels gem. § 35 Abs.1 lit.a) FinStrG sowie des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols gem. § 44 Abs.1 lit.a) FinStrG begangen habe. Im Zuge einer am 20.9.2007 von Organen des Zollamtes Linz Wels…
…iHv € 728,10 verletzt und hiedurch die Finanzvergehen zu a) der Abgabenhehlerei gem. § 37 Abs.1 lit.a) FinStrG, zu b) der Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs.1 und Abs.3 lit.b) FinStrG zu c) des vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols gem…
…vorsätzlichen Eingriff in die Rechte des Tabakmonopols für Monopolgegenstände, für die ein Kleinverkaufspreis festgesetzt ist, nach diesem zu berechnen. Gemäß § 21 FinStrG ist, wenn jemand durch eine Tat mehrere Finanzvergehen derselben oder verschiedener Art begangen hat, auf eine einzige Geldstrafe zu erkennen. Hängen die zusammentreffenden…
…das Finanzvergehen des vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols gemäß § 44 Abs. 1 lit. b FinStrG begangen zu haben. Aus diesem Grund wurde über ihn gemäß §§ 35 Abs. 4, 44 Abs. 2 iVm. § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe…
…dadurch dasFinanzvergehen des Schmuggels und des versuchten vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols nach §§ 11, 35 Abs. 1 lit. a, 13, 44 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen habe. Aus diesem Grund wurde über ihn gemäß §§ 35 Abs. 4 FinStrG eine Geldstrafe in der…
…geahndet. Der Eingriff in die Rechte des Tabakmonopols wird gemäß § 44 Abs. 2 lit. c mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen der Bemessungsgrundlage geahndet. Gemäß § 21 FinStrG ist bei Zusammentreffen mehrer Finanzvergehen durch eine Tat auf eine einzige Geldstrafe zu erkennen. Hängen die zusammentreffenden Strafdrohungen…
…den objektiven und subjektiven Tatbestand des Finanzvergehens des Schmuggels und des Finanzvergehen des versuchten vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols gemäß §§ 13, 44 Abs. 1 lit. a FinstrG verwirklicht hat, vor. Die Einleitung des Finanzstrafverfahrens ist zu Recht erfolgt. Es war daher spruchgemäß zu…
…den objektiven und subjektiven Tatbestand des Finanzvergehens des Schmuggels und des Finanzvergehen des versuchten vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Tabakmonopols gemäß §§ 13, 44 Abs. 1 lit. a FinstrG verwirklicht hat, vor. Die Einleitung des Finanzstrafverfahrens ist zu Recht erfolgt. Es war daher spruchgemäß zu…
…a FinStrG und des versuchten vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols nach den §§ 13, 44 Abs. 1 lit. a FinStrG begangen. Gemäß §§ 21, 35 Abs. 4 und 44 Abs. 2 FinStrG wird über K. eine Geldstrafe von € 7.000,-- (in Worten siebentausend) verhängt…