…wie insbes. im Art.49 Abs.2). Nach Art.15 Abs.3 leg.cit. gilt im übrigen das Erzeugnis dann als eingeführt, wenn die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Einfuhrzölle in dem betreffenden Drittland erfüllt worden sind. Gem. Art…
…wenn die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Einfuhrzölle in dem betreffenden Drittland erfüllt worden sind. Artikel 16 (1) Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr erfolgt nach Wahl des Ausführers durch Vorlage eines der folgenden Dokumente: a…
…in das Drittland oder in eines der Drittländer, für das die Erstattung vorgesehen ist, eingeführt worden sein, d.h. die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Einfuhrzölle in dem betreffenden Drittland müssen innerhalb dieser Frist erfüllt worden sein. Im verfahrensgegenständlichen…
…wenn die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Einfuhrzölle in dem betreffenden Drittland erfüllt worden sind. Artikel 16 (1) Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr erfolgt nach Wahl des Ausführers durch Vorlage eines der folgenden Dokumente: a…
…wenn die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Einfuhrzölle in dem betreffenden Drittland erfüllt worden sind. (4) Der (...) Artikel 16 (1) Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr erfolgt nach Wahl des Ausführers durch Vorlage eines der folgenden…
…wenn die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Einfuhrzölle in dem betreffenden Drittland erfüllt worden sind. Artikel 16 (1) Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr erfolgt nach Wahl des Ausführers durch Vorlage eines der folgenden Dokumente: a…
…wenn die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Einfuhrzölle in dem betreffenden Drittland erfüllt worden sind. Artikel 16 (1) Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr erfolgt nach Wahl des Ausführers durch Vorlage eines der folgenden Dokumente: - a…
…wenn die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Einfuhrzölle in dem betreffenden Drittland erfüllt worden sind. Artikel 16 (1) Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr erfolgt nach Wahl des Ausführers durch Vorlage eines der folgenden Dokumente: a…
…unverändertem Zustand in das Drittland oder in eines der Drittländer, für das die Erstattung vorgesehen ist, innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Annahme der Ausfuhranmeldung eingeführt worden ist. Das Erzeugnis gilt als eingeführt, wenn die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der…
…unverändertem Zustand in das Drittland oder in eines der Drittländer, für das die Erstattung vorgesehen ist, innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Annahme der Ausfuhranmeldung eingeführt worden ist. Das Erzeugnis gilt als eingeführt, wenn die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der…
…unverändertem Zustand in das Drittland oder in eines der Drittländer, für das die Erstattung vorgesehen ist, innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Annahme der Ausfuhranmeldung eingeführt worden ist. Das Erzeugnis gilt als eingeführt, wenn die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der…
…wenn die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Einfuhrzölle in dem betreffenden Drittland erfüllt worden sind. Artikel 16 (1) Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr erfolgt nach Wahl des Ausführers durch Vorlage eines der folgenden Dokumente: - a…
…wenn die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Einfuhrzölle in dem betreffenden Drittland erfüllt worden sind. Artikel 16 (1) Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr erfolgt nach Wahl des Ausführers durch Vorlage eines der folgenden Dokumente: - a…
…Das Erzeugnis gilt gemäß Absatz 3 als eingeführt, wenn die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Einfuhrzölle in dem betreffenden Drittland erfüllt worden sind. Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr erfolgt nach Wahl des Ausführers durch Vorlage…
…wenn die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Einfuhrzölle in dem betreffenden Drittland erfüllt worden sind. Artikel 16 (1) Der Nachweis der Erfüllung der Zollförmlichkeiten für die Einfuhr erfolgt nach Wahl des Ausführers durch Vorlage eines der folgenden Dokumente: a…
…die Einfuhrzollförmlichkeiten und insbesondere die Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Erhebung der Einfuhrzölle in dem betreffenden Drittland erfüllt worden sind. Der differenzierte Teil der Erstattung wird nach Maßgabe der Masse der Erzeugnisse gezahlt, für die die Zollförmlichkeiten für die Einfuhr in dem betreffenden Drittland erfüllt…
…teilweise stattgegeben. In der Begründung wurde neben der Zitierung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, die Frist zur Vorlage von Dokumenten für den Nachweis der Erfüllung der Einfuhrzollförmlichkeiten im Bestimmungsland sei antragsgemäß verlängert worden. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist sei nach der Aktenlage zu entscheiden gewesen…
…teilweise entsprochen. In der Begründung wurde neben der Zitierung der gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, es seien innerhalb der einschlägigen Fristen keine Einfuhrdokumente für den Nachweis der Erfüllung der Einfuhrzollförmlichkeiten im Bestimmungsland vorgelegt worden. Der differenzierte Teil der Ausfuhrerstattung habe daher nicht ausbezahlt werden können. Ein Teil…
…ausgeführt, bei je nach Bestimmung differenzierten Erstattungssätzen sei die Zahlung der Erstattung von zusätzlichen Bedingungen, insbesondere vom Nachweis der Erfüllung der Einfuhrzollförmlichkeiten im Bestimmungsland und von der Vorlage des Beförderungspapiers abhängig. Das lediglich in Kopie vorgelegte russische Verzollungsdokument könne als Einfuhrnachweis nicht anerkannt werden. Der…
…ausgeführt, bei je nach Bestimmung differenzierten Erstattungssätzen sei die Zahlung der Erstattung von zusätzlichen Bedingungen, insbesondere vom Nachweis der Erfüllung der Einfuhrzollförmlichkeiten im Bestimmungsland und von der Vorlage des Beförderungspapiers abhängig. Das lediglich in Kopie vorgelegte russische Verzollungsdokument könne als Einfuhrnachweis nicht anerkannt werden. Der…