Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des DDr. DS, geb. X, Adresse, vom 24. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 10. Oktober 2008 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Rückgewähr eines grundlos vollstreckten Betrages von 300,00 € entschieden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Guido Kollmann, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Aussetzung der Einhebung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese…
…Das gegen diesen Bescheid angestrebte Rechtsmittelverfahren wurde mit abweisender Berufungsvorentscheidung vom 29. Juni 2002 rechtskräftig abgeschlossen. Im Einbringungsverfahren ist die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung nicht zu prüfen. Diesbezügliche Einwendungen sind daher im Pfändungsverfahren irrelevant. Prüfungsgegenstand ist nunmehr lediglich die Rechtmäßigkeit der Pfändung und Überweisung der Geldforderung…
…Zustellungsbevollmächtigten. Geschieht dies nicht und ist die Zustellung unmittelbar an die Partei nicht gesetzlich angeordnet oder zugelassen (z.B. im Einhebungs- und Einbringungsverfahren) kann sie lediglich dadurch bewirkt werden, dass das Dokument dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zukommt. Der Unabhängige Finanzsenat hat durch telefonische Erhebungen festgestellt, dass…
…als Empfänger zu bezeichnen. Die richtige Adressierung lautet an die Partei (Abgabepflichtiger) zu Handen des Zustellungsbevollmächtigten. Geschieht dies nicht und ist die Zustellung unmittelbar an die Partei nicht gesetzlich angeordnet oder zugelassen (zB im Einhebungs- und Einbringungsverfahren), kann sie nicht bewirkt werden, und zwar auch…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., ... gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 19. Jänner 2000, ErfNr. betreffend Börsenumsatzsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
…2003 werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) hatte in den Jahren 1999/2000 beim Finanzamt X. ein Einbringungsverfahren betreffend Einkommensteuer und Umsatzsteuer aus früheren Jahren. Am 12.1.2000 und 20.4.2000 waren Bescheide des Finanzamtes zur Pfändung und Überweisung von Geldforderungen des Bw…
…des Antrages auf Aussetzung der Einhebung vom 31. August 2010 und begründete die Entscheidung damit, dass der Bescheid über die Pfändung einer Geldforderung nur eine Maßnahme des zwangsweisen Einbringungsverfahrens darstelle und daher selbst zu keiner Nachforderung im Sinne des § 212a Abs. 1 BAO führen könne…
…Aussetzung der Einhebung wurde mit Bescheid vom 27. Juli 2010 zurückgewiesen und dies damit begründet, dass die Pfändung einer Geldforderung nur eine Maßnahme des zwangsweisen Einbringungsverfahrens darstelle und keine Nachforderung im Sinne des § 212a BAO vorliege. Dagegen richtet sich die Berufung vom 30. Juli 2010…
…BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Gegenständlichem Bescheid wird folgender Sachverhalt zugrunde gelegt: Im Rahmen des Einbringungsverfahrens wird der Berufungswerber (Bw) nach ausgewiesener Aktenlage abgabenrechtlich von der Steuerberaterin Mag. PB seit 24.08.1995 vertreten. Infolge verspäteter Einbringung des Vorlageantrages betreffend die…
…Berufungswerber Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung vorbringt, ist ihm zu entgegnen, dass im Einbringungsverfahren die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung nicht zu prüfen ist. Die materielle Richtigkeit der der Vollstreckung zugrunde liegenden Abgabenforderung ist im Rechtsmittelverfahren betreffend Abgabenvorschreibung zu prüfen, aber nicht mehr im Vollstreckungsverfahren (vgl…
…vorzulegen oder die Einsichtnahme in diese zu gestatten. § 143 BAO gilt in jedem Verfahrensabschnitt und für jeden Erhebungstyp, also im Ermittlungs-, Festsetzungs-, Einhebungs- und Einbringungsverfahren, im erstinstanzlichen Verfahren und im Rechtsmittelverfahren (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 1599). Das Finanzamt hat die Mitbeteiligte mit Schreiben vom 24…
…Abgabenexekutionsordnung, 24). Im Einbringungsverfahren ist die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung daher nicht mehr zu prüfen. Diesbezügliche Einwendungen sind daher im Pfändungsverfahren irrelevant. Prüfungsgegenstand ist nunmehr lediglich die Rechtmäßigkeit der Pfändung und Überweisung der Geldforderung. Gemäß § 229 BAO ist als Grundlage für die Einbringung über die vollstreckbar…
…236 BAO), keine Anwendung. Der vollstreckbare Rückstand laut Abgabenkonto betrug am 17. Februar 2006 € 9.408,45. Nach dem Vermerk im Einbringungsverfahren wurde der Wohnsitz des Bw. am 17.Febuar 2006 von dem Einbringungsorgan W.P. aufgesucht und der Bw. nicht angetroffen. Am 21…
…der Antrag als unbegründet abgewiesen. Als Begründung wurde zu den vom Nachsichtsbegehren umfasste Abgaben (1. Kosten im Einbringungsverfahren laut Bescheid vom 10.10.2001 EUR 3,56, 2. Kosten im Einbringungsverfahren laut Bescheid vom 30.1.2002 EUR 3,56, 3. Zwangs- und Ordnungsstrafe laut…
…oder der Nachlass überschuldet gewesen sei. Einer Haftungsbeschränkung der Bw. bis zum Wert der Verlassenschaft könne nämlich nicht im Abgabenfestsetzungsverfahren, sondern erst im Einhebungs- bzw. Einbringungsverfahren Rechnung getragen werden. Im Übrigen ging das Finanzamt davon aus, dass der der Bw. eingeantwortete Nachlass nicht überschuldet gewesen…
…in § 152 Abs. 1 FinStrG hinsichtlich des Rechtsschutzes (Zulässigkeit der Beschwerde gegen alle sonstigen Bescheide iSd. FinStrG), enthält. Als Rechtsmittel gegen Bescheide, die im Einhebungs-, Sicherungs- und Einbringungsverfahren ergehen, kommt somit nicht die Berufung gemäß § 243 BAO, sondern ausschließlich die Beschwerde nach § 152 Abs. 1…
…in § 152 Abs. 1 FinStrG hinsichtlich des Rechtsschutzes (Zulässigkeit der Beschwerde gegen alle sonstigen Bescheide iSd. FinStrG), enthält. Als Rechtsmittel gegen Bescheide, die im Einhebungs-, Sicherungs- und Einbringungsverfahren ergehen, kommt somit nicht die Berufung gemäß § 243 BAO, sondern ausschließlich die Beschwerde nach § 152 Abs. 1…
…in § 152 Abs. 1 FinStrG hinsichtlich des Rechtsschutzes (Zulässigkeit der Beschwerde gegen alle sonstigen Bescheide iSd. FinStrG), enthält. Als Rechtsmittel gegen Bescheide, die im Einhebungs-, Sicherungs- und Einbringungsverfahren ergehen, kommt somit nicht die Berufung gemäß § 243 BAO, sondern ausschließlich die Beschwerde nach § 152 Abs. 1…
…als Empfänger zu bezeichnen. Die richtige Adressierung lautet an die Partei (Abgabepflichtiger) zu Handen des Zustellungsbevollmächtigten. Geschieht dies nicht und ist die Zustellung unmittelbar an die Partei nicht gesetzlich angeordnet oder zugelassen (zB im Einhebungs- und Einbringungsverfahren), kann sie nicht bewirkt werden, und zwar auch…