…waren, die Einbringlichkeit der aushaftenden Geldstrafe derzeit nicht gefährdet. Der unabhängige Finanzsenat hat daher im Rahmen des ihm vom Gesetz eingeräumten Ermessens den Erwägungen der Billigkeit (im Interesse des Abgabepflichtigen) denen der Zweckmäßigkeit (öffentliches Interesse an der - sofortigen - Einbringung der Abgaben) den Vorzug gegeben, da…
…hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweichende Bewilligung von Zahlungserleichterungen kann…
…Der Bw. hätte daher darzulegen gehabt, dass die sofortige Entrichtung der aushaftenden Abgabenschuld mit erheblicher Härte verbunden wäre, wobei deren Einbringlichkeit nicht gefährdet werde. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 27. März 2007 brachte der Bw. ergänzend zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen vor, dass er…
…gleichzeitig glaubhaft gemacht wird, dass die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet ist (vgl. VwGH 24.1.1996, 93/13/0172, 8.2.1989, 88/13/0100). Kommt der Abgabepflichtige als Begünstigungswerber diesen Mindesterfordernissen, die an den Antrag zu stellen sind, nicht nach…
…die Einbringlichkeit der Abgaben sei nach den Aussagen des Bf. nicht gefährdet. Mit dem Vorhalt vom 15. Juni 2009 wurde der Bf. aufgefordert, die behauptete Nichtgefährdung der Einbringlichkeit durch eine Gegenüberstellung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben sowie eine Darstellung aller aushaftenden und der von ihm…
…wäre und aufgrund der Einkommens- und Vermögenslage die Einbringlichkeit nicht gefährdet sei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 18. August 2005 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass der aushaftende Rückstand im Wesentlichen auf die nicht erfolgte Zahlung solcher selbst zu berechnender bzw…
…wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Da bei Begünstigungstatbeständen die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt…
…0172, 20.9.2001, 2001/15/0056). Wirtschaftliche Notlage als Begründung für ein Zahlungserleichterungsverfahren kann nur dann zum Erfolg führen, wenn gleichzeitig glaubhaft gemacht wird, dass die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet ist (vgl. VwGH 24. Jänner 1996, 93/13/0172, 8…
…Abgaben hinausschieben (Stundung) oder die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen nach § 212 Abs…
…421,59 €, in vier monatlichen Teilbeträgen in Höhe von 3 x 2.500 € und 1 x 1.921,59 € ab Anfang August 2009 abstatten zu dürfen. Die Einbringlichkeit der Teilzahlungen sei nicht gefährdet, da laufend Einnahmen aus dem Fitnessbetrieb vorlägen. Die sofortige…
…533,00 den derzeit fälligen Rückstand in Höhe von € 156.195,51 übersteigen würden, sei die Einbringlichkeit des Abgabenrückstandes der Bw. nicht gefährdet. Zur Vermeidung unbilliger Härten werde daher beantragt, die Bezahlung des fälligen Abgabenrückstandes in Höhe von € 156.195,51 bis zum…
…begehrt. Die sofortige Begleichung der Steuernachzahlungen würde zwangsläufig einen finanziellen Engpass hervorrufen und damit eine erhebliche Härte bedeuten, weil dadurch zusätzliche Fremdkapitalaufnahmen notwendig wären. Im Hinblick auf die Einkommens- und Vermögenslage sei durch die Bewilligung der Zahlungserleichterung die Einbringlichkeit nicht gefährdet. Mit Eingabe vom 30…
…Der Begünstigungswerber hat daher darzulegen, dass die sofortige Entrichtung der aushaftenden Abgabenschuld mit erheblicher Härte verbunden ist, wobei deren Einbringlichkeit nicht gefährdet werde (VwGH 20.9.2001, 2001/15/0056). Erst ein konkretes Vorbringen des Bf., aus welchen Gründen die sofortige Einhebung des Rückstandes für…
…Der Begünstigungswerber hätte daher darzulegen gehabt, dass die sofortige Entrichtung der aushaftenden Abgabenschuld mit erheblicher Härte verbunden wäre, wobei deren Einbringlichkeit nicht gefährdet werde (VwGH 20.09.2001, 2001/15/0056). Mit seinem Berufungsvorbringen hat der Bw. zwar das Vorliegen einer erheblichen Härte in der…
…Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird." Die Bewilligung einer Zahlungserleichterung ist nur dann zulässig, wenn sämtliche gesetzlich vorgesehenen…
…Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige oder sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Au fschub nicht gefährdet wird. Die Bewilligung einer Zahlungserleichterung ist nur dann zulässig, wenn sämtliche gesetzlich…
…des § 212 BAO möglich ist. Es ist daher zu prüfen, ob die sofortige (volle) Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten eine erhebliche Härte darstellt und die Einbringlichkeit der Abgaben nicht gefährdet ist. Erst bei Vorliegen dieser Voraussetzungen steht es im Ermessen der Behörde, die beantragte Zahlungserleichterung zu bewilligen…
…Der Begünstigungswerber hätte daher darzulegen gehabt, dass die sofortige Entrichtung der aushaftenden Abgabenschuld mit erheblicher Härte verbunden wäre, wobei deren Einbringlichkeit nicht gefährdet werde (VwGH 20.9.2001, 2001/15/0056). Die Abgabenbehörde erster Instanz hat ausgeführt, dass die selbstverursachte "besondere Härte" keinen Grund für…
…gesetzlich vorgesehenen Bedingungen erfüllt sein. Es ist daher zu prüfen, ob die sofortige (volle) Entrichtung der Abgaben eine erhebliche Härte darstellt und die Einbringlichkeit der Abgaben nicht gefährdet ist. Erst bei Vorliegen all dieser Voraussetzungen steht es im Ermessen der Abgabenbehörde, die beantragte Zahlungserleichterung zu…
…mit einer Nachforderung zu rechnen sei, könne der Steuerpflichtige nicht wissen, wie seine Liquiditätssituation im Zeitpunkt der Fälligkeit der entsprechenden Nachforderung sein wird. Da für die nahe Zukunft Aufträge von der Firma LP vorliegen würden sei die Einbringlichkeit nicht gefährdet. Bis 17.5.2010 werde…